Entstehung der Stellungnahme, Beteiligung des DPG-Vorstandsrats und der Fachverbände

Der Vorstand der DPG handelt in der Angelegenheit Karlsruher Physikkurs (KPK) nicht in eigener Handlungsvollmacht, sondern nach Vorgaben und Beschlüssen des Vorstandsrats, der als das "...von den Mitgliedern gewählte Kuratorium bestimmte, in der Satzung festgelegte Aufgaben für die Mitgliederversammlung wahrnimmt" (Wortlaut der Satzung).

Damit besitzt der Vorstand das satzungsmäßig umfassendste Mandat und die Legitimation, in Sachen KPK im Namen der DPG und aller Mitglieder zu agieren und zu sprechen.

Insbesondere hat der Vorstandsrat in seiner Sitzung im November 2012 einen Beschluss gefasst, in dem auf der Basis einer schon detailliert ausgearbeiteten aber noch vorläufigen gutachterlichen Analyse und nach deren ausführlicher Diskussion "die Aktivität des Vorstands zur kritischen fachlichen Beurteilung des Karlsruher Physikkurses (KPK) durch eine vom Vorstand eingesetzte Arbeitsgruppe" ausdrücklich begrüßt wird. Dementsprechend beauftragt er den Vorstand, die Gutachtergruppe um Fachkollegen aus der theoretischen und experimentellen Physik zu ergänzen, um die "schwerwiegenden fachlichen Fehler des KPK sowie die mangelnde Anschlussfähigkeit in einem abschließenden Gutachten zusammenzufassen".

Der Vorstand wird in demselben Beschluss beauftragt, das derart erweiterte Gutachten mit einem begleitenden Brief den Kultusministerien der Länder zu übermitteln. Der Vorstandsrat stellt abschließend wörtlich fest: "Die DPG rät in diesem Brief dringend von einer Verwendung des Karlsruher Physikkurses im Schulunterricht ab."

Der Beschluss erfolgte einstimmig bei nur einer Enthaltung. Im Vorstandsrat sind neben direkt gewählten Mitgliedern u.a. die Vorsitzenden sämtlicher Fachverbände der DPG vertreten.