Bachelor-Absolventen

Physik-Studierende, die kürzlich ihren Bachelor-Abschluss erworben haben und Mitglied der DPG werden oder auch schon sind, können eine Beitragsbefreiung für bis zu maximal 12 Monate beantragen, wenn das Physik-Bachelorzeugnis höchstens sechs Monate alt ist.

Wie kann ich die Befreiung vom Mitgliedsbeitrag beantragen?

Neumitglieder übermitteln während der Beantragung der Mitgliedschaft einen Scan oder ein Foto Ihres Bachelorzeugnisses. Die Daten werden in der DPG-Geschäftsstelle geprüft und innerhalb weniger Tage wird Ihnen der Mitgliedsausweis zusammen mit einer Bestätigung zugesandt.

Physik-Studierende, die bereits DPG-Mitglied sind und nun ihre Bachelorprüfung bestanden haben, bekommen als Anerkennung ihrer Leistung einen Jahresbeitrag auf Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Dazu laden Sie in "Meine DPG" einen Scan oder ein Foto Ihres Bachelorzeugnisses hoch. Die Daten werden in der DPG-Geschäftsstelle geprüft und innerhalb weniger Tage erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Voraussetzungen und Kleingedrucktes

  • Zum Zeitpunkt des Beitritts in die DPG beziehungsweise zum Zeitpunkt der Änderung der Mitgliedsdaten darf das Physik-Bachelorzeugnis höchstens sechs Monate alt sein. Es gilt das auf dem Zeugnis vermerkte Datum.
  • Mit dem Beitritt in die DPG beziehungsweise mit der Änderung der Mitgliedsdaten wird auf Ihrem Mitgliederkonto ein Betrag in Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags gutgeschrieben. Dies bedeutet für neu eingetretene Mitglieder:
    • Erfolgt der Beitritt in die DPG in der ersten Hälfte eines Jahres, ist für das laufende Jahr kein Mitgliedsbeitrag zu entrichten – erst zu Beginn des Folgejahres wird der Mitgliedsbeitrag fällig.
    • Erfolgt der Beitritt in die DPG zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober eines Jahres, ist das laufende Jahr beitragsfrei, und für das Folgejahr wird zum Jahresanfang nur der halbe jährliche Mitgliedsbeitrag fällig.
    • Erfolgt der Beitritt in die DPG im November oder Dezember eines Jahres, ist für den Rest dieses Jahres und für das gesamte Folgejahr kein Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Erst zu Beginn des darauf folgenden Jahres wird ein Mitgliedsbeitrag fällig.
  • Die Mitgliedschaft kann mit mindestens einem Monat Vorlauf zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Wenn die Mitgliedschaft nicht gekündigt wird, geht sie automatisch in eine reguläre DPG-Mitgliedschaft über. Im Fall eines Beitritts zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober eines Jahres kann die Mitgliedschaft, mit einem Monat Vorlauf, auch zum 30. Juni des Folgejahres gekündigt werden; damit entfällt die Zahlungsverpflichtung für den halben Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr.
  • Das Angebot der befristeten kostenlosen Mitgliedschaft für Bachelor-Absolventinnen und Absolventen gilt bis auf weiteres, kann aber von der DPG jederzeit zurückgezogen werden.