Satzung für den Lehrpreis der AGPP

1) Ausschreibung

Die Arbeitsgruppe Physikalische Praktika (AGPP) der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG) kann einmal jährlich den Lehrpreis vergeben. Der Vorstand der AGPP schreibt den Lehrpreis über die üblichen Kommunikationsmedien innerhalb der AGPP und über das Physik Journal aus.

2) Vergabekriterien

  • Das Experiment oder Lehr-/Lernkonzept wurde an einer Universität bzw. Hochschule oder in enger Zusammenarbeit mit einer Universität bzw. Hochschule entwickelt und in der praktisch-physikalischen Ausbildung zusammen mit Studierenden oder Schüler/innen erprobt.
  • Das Experiment oder Lehr-/Lernkonzept wurde an zumindest einer weiteren Bildungseinrichtung erfolgreich eingesetzt.
  • Zum Experiment oder Lehr-/Lernkonzept existiert eine frei verfügbare Dokumentation wie z. B. eine Versuchsanleitung mit Einsatzszenario oder die Beschreibung eines Lehr-/Lernkonzepts (z. B. Besonderheiten der Struktur, besondere Inhalte und/oder Methoden).
  • In besonderen Ausnahmefällen kann der Preis auch für das Lebenswerk einer Person verliehen werden, welches zu würdigen dem Zweck des Preises voll und ganz entspricht.

3) Ablauf der Vergabe

Die Nominierung kann jederzeit durch eine/n Angehörige/n einer Bildungseinrichtung, an welcher das Experiment oder Lehr-/Lernkonzept einsetzt wird, erfolgen und wird dazu schriftlich (am besten per E-Mail) an den Vorstand der AGPP gerichtet. Eigenbewerbungen sind zulässig. Nominierungen, die bis zum 31. Januar eingehen, können für das laufende Jahr berücksichtigt werden. Das vom Vorstand
der AGPP eingesetzte Preiskomitee prüft die Nominierungen und wählt bis zu drei aus, die die Vergabekriterien in besonderem Maße erfüllen.  Anschließend ergeht eine Einladung an die Entwickler/innen des Experiments oder Lehr-/Lernkonzepts, dieses auf der DPG-Schule der AGPP in
Bad Honnef zu präsentieren (jährlich im Februar/März). Unmittelbar danach unterbreitet das Preiskomitee dem Vorstand einen Vorschlag, ob und an wen der Preis vergeben werden soll. Die feierliche Verleihung des Preises erfolgt im Rahmen der Praktikumsleitertagung PLT (jährlich im
September) während des Konferenzdinners.

4) Einreichungsunterlagen

  • Begründung des Vorschlags unter Berücksichtigung der physikalischen, didaktischen und technischen Gesichtspunkte (maximal 1.000 Worte).
  • Benennung der für das Experiment oder Lehr-/Lernkonzept hauptverantwortlichen Person(en).
  • Benennung der an der Entwicklung beteiligten Personen, Institutionen und Firmen.
  • Benennung mindestens einer weiteren Bildungseinrichtung, die das Experiment oder Konzept erfolgreich einsetzt.
  • Im Fall einer Eigenbewerbung ist eine Begutachtung des Experiments oder Lehr-/Lernkonzepts durch eine weitere Bildungseinrichtung, die das Experiment oder Lehr-/Lernkonzept erfolgreich einsetzt, erforderlich (maximal 1.000 Worte).
  • Linkliste zu frei verfügbarer Dokumentation und/oder Literaturhinweisen.

5) Unabhängiges Preiskomitee

Der Vorstand bestimmt nach Eingang der Bewerbungen/Nominierungen ein Preiskomitee, das die eingegangenen Bewerbungen sichtet und die Entwickler von bis zu drei vorgeschlagenen Experimenten oder Lehr-/Lernkonzepten zur Vorstellung einlädt. Die Mitglieder des Preiskomitees
dürfen nicht selbst nominiert sein. Nach der Vorstellung übermittelt das Preiskomitee seinen Vorschlag an den Vorstand, der über die Vergabe entscheidet. Befangene Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Preiskomitees sind von der Abstimmung ausgeschlossen.

6) Preisvergabe und Preisverleihung

Der Lehrpreis der AGPP zeichnet in erster Linie das innovative Physik-Experiment bzw. Lehr-/Lernkonzept für die experimentelle Physikausbildung aus. Der Preis wird jenen Einzelpersonen oder Gruppen zuerkannt, die für die Entwicklung der Physik-Experimente bzw. Lehr-/Lernkonzepte verantwortlich sind. Über die Verleihung des Lehrpreises entscheidet auf Vorschlag des Preiskomitees der AGPP-Vorstand durch Mehrheitsbeschluss. Die an der DPG-Schule der AGPP teilnehmenden AGPP-Mitglieder können dabei das Preiskomitee und den Vorstand der AGPP beraten. Der Preis besteht aus einer Urkunde, einem Goldenen Irgendwas auf Normsockel und einer Laudatio. Der/die Laudator/in
wird vom Preiskomitee benannt.