Geschäftsordnung

I. Ziele

§ 1 Der Fachverband "Massenspektrometrie" vereinigt Mitglieder der DPG, die auf dem Gebiet der Massenspektrometrie und ihren Anwendungen arbeiten. Er fördert den engen fachlichen Kontakt auf diesem Gebiet, unter anderem im Rahmen der Jahrestagungen der DPG.

II. Mitglieder

§ 2 Mitglied des Fachverbandes kann jedes Mitglied der DPG werden mit aktivem Interesse an der Massenspektrometrie, z.B. im Rahmen von Forschung, Anwendung oder Lehre.

III. Organe

§ 3 Organe des Fachverbandes sind

a. die oder der Vorsitzende,
b. die oder der stellvertretende Vorsitzende,
c. die Mitgliederversammlung.

§ 4

1. Die oder der Vorsitzende steht dem Fachverband vor. Diese Person vertritt den Fachverband nach außen und leitet ihn. Sie leitet die Mitgliederversammlung und sorgt für die Ausführung ihrer Beschlüsse.

2. Diese Person wird von der Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung gewählt. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Sie beginnt im Anschluss an die Jahrestagungen der DPG des betreffenden Jahres (einschließlich der Jahrestagungen der anderen DPG-Fachverbände). Wiederwahl ist möglich, in unmittelbarer Aufeinanderfolge aber nur ein Mal.

§ 5

1. Die oder der stellvertretende Vorsitzende berät die Person, die den Vorsitz führt, und vertritt sie nach außen und innen, wenn sie ihre Funktion nicht wahrnehmen kann. Die stellvertretende Person übernimmt Aufgaben, die die oder der Vorsitzende an sie delegiert.
2. Die oder der stellvertretende Vorsitzende ist in der Regel die Person, die in der vorherigen Amtsperiode den Vorsitz hatte. Lehnt diese die Übernahme der Funktion ab, so wird ein anderes Mitglied in geheimer Abstimmung gewählt.

§ 6

1. Die Mitgliederversammlung ist das geschäftsordnungsgebende Gremium des Fachverbandes. Die Mitglieder, die den Vorsitz bzw. den stellvertretenden Vorsitz innehaben, sind ihr gegenüber rechenschaftspflichtig.
2. Die Mitgliederversammlung tagt in der Regel jährlich, möglichst im Rahmen einer Jahrestagung der DPG.
Geschäftsordnungsänderungen werden von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen.

§ 7 Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung anlässlich der DPG-Jahrestagung am 14. März 2006 in Frankfurt in Kraft gesetzt.