Preissatzung

DPG-Nachwuchspreis für Beschleunigerphysik

§ 1 Präambel

Der DPG Arbeitskreis Beschleunigerphysik (AKBP) zusammen mit den Helmholtz-Zentren Deutsches Elektronen-Synchrotron (DESY), GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung, Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB) sowie der CST - Computer Simulation Technology AG, der Pfeiffer Vacuum GmbH und der RI Research Instruments GmbH loben einen Forschungspreis für hervorragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler auf dem Gebiet der Physik und Technik der Beschleuniger aus.

§ 2 Zweck

Zweck des Forschungspreises ist die Förderung der Beschleunigerphysik als eigenständiges Forschungsgebiet in Deutschland. Der Preis wird an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an deutschen Universitäten oder Forschungseinrichtungen vergeben, deren Promotion nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die sich durch herausragende, originelle und eigenständige Forschungsbeiträge profiliert haben.

§ 3 Mittelzusagen

Die Preisförderer verpflichten sich für einen Zeitraum von 5 Jahren zu gleichen Teilen jährlich ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, um ein Preisgeld in Höhe von 5.000 € zu ermöglichen.

§ 4 Verwaltung der Mittel

Die Preisgelder werden von der DPG verwaltet. Der DPG e.V. kann den Förderern entsprechende Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Entscheidungen über die Verwendung der Mittel trifft das Preiskomitee.

§ 5 Preiskomitee

  1. Das Preiskomitee setzt sich zusammen aus der/dem Vorsitzenden des AKBP (Vorsitz des Komitees qua Amt), zwei weiteren Vertreterinnen/Vertretern der DPG, einer/einem vom AKBP benannten Vertreterin/Vertreter aus dem Komitee für Beschleunigerphysik (KfB) und jeweils einer/einem Vertreterin/Vertreter der Helmholtz-Zentren. Die weiteren Förderer können jeweils eine/einen Vertreterin/Vertreter als Beobachter in das Preisträgerkomitee entsenden. Diese sind nicht stimmberechtigt.
  2. Die jeweiligen Vertreterinnen/Vertreter der DPG, des KfB und der Helmholtz-Zentren werden in enger Abstimmung mit der DPG für eine Dauer von fünf Jahren benannt.
  3. Mindestens 2/3 der Mitglieder müssen berechtigt sein, in Eigenverantwortung Promotionen an deutschen Universitäten zu betreuen. Sollte ein Helmholtz-Zentrum keine solche Person entsenden können, so kann mit einstimmiger Zustimmung alle Mitglieder hiervon ausnahmsweise abgewichen werden.
  4. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig, jedoch ist es vorzuziehen neue Mitglieder im Komitee aus dem Kreis der ehemaligen Preisträger bzw. Preisträgerinnen zu wählen.
  5. Die Zusammensetzung des Preiskomitees soll das gesamte Spektrum der Physik und Technik von Beschleunigern abdecken.
  6. Das Preiskomitee tagt mindestens einmal pro Jahr.
  7. Es kann Beschlüsse auch im Umlaufverfahren per E-Mail fassen oder Sitzungen im Rahmen von Telefonkonferenzen durchführen.
  8. Das Preiskomitee fasst seine Beschlüsse einstimmig. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Nur in Ausnahmefällen werden Mehrheitsbeschlüsse gefasst, dann mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder.
  9. Das Preiskomitee schreibt den Preis in Verbindung mit dem AKBP der DPG aus und entscheidet über die Vergabe auf der Grundlage mindestens zwei externer Gutachten.
  10. Die Mitglieder des Preiskomitees arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten keine Vergütungen.

§ 6 Vorschlagsrecht

  1. Preisträger und Preisträgerinnen können vorgeschlagen werden von
    1. jedem Mitglied des Preiskomitees,
    2. jedem Förderer,
    3. jedem Mitglied des KfB,
    4. jeder deutschen Universität,
    5. jeder deutschen Grundlagenforschungseinrichtung,
    6. der Leitung jedes Fachgebiets/Instituts an einer deutschen Universität.
  2. Mitglieder des Preiskomitees können nicht als Preisträger vorgeschlagen werden.

§ 7 Preisvergabe

 

  1. Die Höhe des Preisgeldes richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln. Im Regelfall stehen jährlich 5.000 € für ein Preisgeld zur Verfügung. Das Preisgeld soll erstmals 2017 ausgelobt werden. Die Preisvergabe erfolgt im Rahmen der entsprechenden DPG Frühjahrstagung. Der Preis besteht aus dem Preisgeld und einer Urkunde, die von allen Mitgliedern des Komitees unterschrieben wird. Sollte dies aus organisatorischen Gründen ausnahmsweise nicht möglich sein, unterschreibt der Vorsitzende unter Nennung aller Mitglieder. Diese Urkunde enthält eine Begründung für die Auszeichnung und benennt die Förderer.
  2. Die Preisträger sind verpflichtet, auf der Tagung, auf der der Preis vergeben wird, einen Preisvortrag zu halten, zu dem sie eingeladen werden.

§ 8 Dauer

Der Preis soll auf unbefristete Dauer eingerichtet und jährlich vergeben werden. Nach Ablauf der ersten fünf Jahre soll eine Evaluation des Preises im Hinblick auf eine künftige Konsolidierung stattfinden. Ab Ende dieser ersten Periode kann jeder Förderer seine weitere Beteiligung mit einer Frist von einem Jahr kündigen.