Geschäftsordnung

In der aktuellen Form verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 11. März 2015 in Wuppertal, ergänzt von der Mitgliederversammlung am 18.3.2021.

 

§1 Bezeichnung von Personen

Unabhängig von ihrem grammatikalischen Geschlecht umfassen Bezeichnungen von Funktionsträgern und sonstigen Personen selbstverständlich sowohl Frauen als auch Männer.

§2 Bezeichnung und Ziele des Fachverbands

1. Der Fachverband trägt den Namen "Strahlen- und Medizinphysik".
2. Der Fachverband "Strahlen- und Medizinphysik" vereinigt Mitglieder, die Interesse haben an der Anwendung physikalischer Methoden zum Nachweis und zur Dosimetrie ionisierender Strahlung, die Interesse haben an der Anwendung physikalischer Vorgänge und Methoden in der medizinischen Diagnostik und Therapie.
3. Der Fachverband fördert den engen fachlichen Kontakt auf diesen Gebieten, unter anderem im Rahmen der Frühjahrstagungen der DPG.

§3 Einbettung des Fachverbands innerhalb der DPG

1. Grundlagen der Geschäftsordnung des Fachverbands Strahlen- und Medizinphysik sind

a) die Satzung der DPG in ihrer jeweils gültigen Fassung,
b) die Ausführungsbestimmungen zur Satzung der DPG in ihrer jeweils gültigen Fassung.

2. Der Fachverband Strahlen- und Medizinphysik ist Teil der Sektion Materie und Kosmos (SMuK) in der DPG.
 

§4 Mitgliedschaft im Fachverband

Dem Fachverband Strahlen- und Medizinphysik gehören jene Mitglieder der DPG an, die bei deren Geschäftsstelle ihre Aufnahme in den Fachverband Strahlen- und Medizinphysik beantragt haben.

§5 Ende der Mitgliedschaft

Das Ende der Mitgliedschaft im Fachverband Strahlen- und Medizinphysik richtet sich nach der Satzung der DPG.

§6 Organe des Fachverbands

Organe des Fachverbands sind die Mitgliederversammlung und die Fachverbandsleitung.

§7 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das geschäftsordnungsgebende Gremium des Fachverbands.
2. Die Fachverbandsleitung ist der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig.
3. Die Mitgliederversammlung tagt jährlich im Rahmen einer Frühjahrstagung der DPG.

§8 Änderung der Geschäftsordnung

Änderungen der Geschäftsordnung sind von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit zu beschließen.

§9 Zusammensetzung der Fachverbandsleitung

1. Die Fachverbandsleitung besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
2. Der Vorsitzende vertritt den Fachverband nach außen sowie innerhalb der Gremien der DPG.
3. Die Stellvertreter nehmen in gegenseitiger Abstimmung die Aufgaben des Vorsitzenden wahr, wenn ihm dies nicht möglich ist.
4. Der Vorsitzende strebt bei Entscheidungen einen Konsens innerhalb der Fachverbandsleitung an. Bei Meinungsverschiedenheiten in der Fachverbandsleitung entscheidet die Mehrheit in der Fachverbandsleitung.

§10 Aufgaben der Fachverbandsleitung

1. Die Fachverbandsleitung bereitet die jährliche Fachtagung vor und organisiert sie im Einvernehmen mit der gastgebenden Institution und gleichzeitig tagenden Organisationseinheiten.
2. Die Fachverbandsleitung beruft die jährliche Mitgliederversammlung ein, erstattet ihr einen Tätigkeitsbericht und sorgt für die Erstellung des Ergebnisprotokolls. Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung und ein Entwurf der Tagesordnung werden spätestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung bekanntgegeben.
3. Die Fachverbandsleitung bereitet die Mitgliederversammlung vor und vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
4. Die Fachverbandsleitung kann Arbeitsgruppen für spezielle Aufgaben einberufen.
5. Der Vorsitzende des Fachverbands Strahlen- und Medizinphysik vertritt die DPG in der DGMP (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik).

§11 Wahl der Fachverbandsleitung

1. Vorsitzender und Stellvertreter werden während einer Mitgliederversammlung von den anwesenden Mitgliedern in geheimer Wahl jeweils getrennt gewählt. Zuerst wird der Vorsitzende, dann nacheinander die beiden Stellvertreter gewählt.
2. Zur Durchführung der Wahl bestimmt die Mitgliederversammlung einen Wahlleiter.
3. Passiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Fachverbands. Die Kandidaten werden während der Mitgliederversammlung zur Wahl vorgeschlagen und müssen mit der Kandidatur einverstanden sein.
4. Bei Fehlen von Alternativkandidaten kann per Akklamation gewählt werden. Auf Antrag eines anwesenden Mitglieds ist diese Wahl jedoch geheim durchzuführen.
5. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme bei jedem Wahlgang für jede Position in der Fachverbandsleitung.
6. Es entscheidet die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
7. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl zwischen den Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, durchgeführt. Herrscht auch nach der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.

§12 Amtszeit der Fachverbandsleitung

1. Die Amtsperiode der Fachverbandsleitung beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Ende der Fachtagung während der die Neuwahl stattgefunden hat und endet mit dem Ende der Fachtagung, auf der eine neue Fachverbandsleitung gewählt wird. Wiederwahl ist möglich.
2. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds der Fachverbandsleitung wählt die nächstfolgende Mitgliederversammlung für die verbleibende Amtszeit ein neues Mitglied der Fachverbandsleitung.

§13 Auflösung des Fachverbands

Die Auflösung des Fachverbands kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit bei dem zuständigen Gremium der DPG beantragt werden.

§14 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11. März 2015 in Kraft.