Gustav-Magnus-Medaille

Mit der Gustav-Magnus-Medaille der Deutschen Physikalischen Gesellschaft wird eine Persönlichkeit geehrt, welche aus einem anderen Forschungs- oder Lebensbereich heraus die Verbindung zur Physik in herausragender Weise und zum Wohle der Physik und der Gesellschaft gefördert hat. Die Gustav-Magnus-Medaille wird als Sonderform der Ehrenmitgliedschaft vergeben.

Trägerinnen und Träger der Gustav-Magnus-Medaille

Ehrungskommission

Zur Findung und Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Ehrenmitgliedschaft (sowie die Sonderform Gustav-Magnus-Medaille) oder eine Ehrennadel richtet der Vorstandsrat eine Kommission ein.

Aus den Ausführungsbestimmungen zur Satzung der DPG

Zu § 11. Ehrenmitglieder Absatz 1.

In besonders begründeten Ausnahmefällen kann als Sonderform der Ehrenmitgliedschaft die „Gustav-Magnus-Medaille“ der Deutschen Physikalischen Gesellschaft verliehen werden.

  1. Mit der Gustav-Magnus-Medaille der Deutschen Physikalischen Gesellschaft wird eine Persönlichkeit geehrt, welche aus einem anderen Forschungs- oder Lebensbereich heraus die Verbindung zur Physik in herausragender Weise und zum Wohle der Physik und der Gesellschaft gefördert hat.
  2. Die Gustav-Magnus-Medaille wird als Sonderform der Ehrenmitgliedschaft vergeben. Die Bestimmungen des § 11 und des § 22 5. der Satzung gelten vollumfänglich.
  3. Namensvorschläge werden jederzeit formlos und unter Wahrung strikter Vertraulichkeit von der/dem Vorsitzenden der Ehrungskommission entgegengenommen.
  4. Die Gustav-Magnus-Medaille wird nur in besonders begründeten Fällen vergeben. Ein fester Vergaberhythmus existiert nicht. Das Verhältnis zwischen der Zahl der mit der Gustav-Magnus-Medaille ausgezeichneten Personen und der Zahl der DPG Ehrenmitglieder ist klein zu halten.