DPG-Lehrerpreis

Der DPG-Preis für herausragende Leistungen in der Vermittlung der Physik an Schulen ("DPG-Lehrerpreis") wird für herausragende Leistungen in der Gestaltung und Weiterentwicklung des Faches Physik an Schulen vergeben, beispielsweise für Leistungen, die in besonderem Maße geeignet sind, Schülerinnen und Schüler für das Fach Physik zu motivieren, die Bedeutung der Physik für das Leben und Zusammenleben der Menschen aufzuzeigen sowie Talente für die Physik zu erschließen. Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld von je 500 Euro und je einer Urkunde.

⇒ Preisträgerinnen und Preisträger des DPG-Preises für herausragende Leistungen in der Vermittlung der Physik an Schulen

Satzung des Preises für herausragende Leistungen in der Vermittlung der Physik an Schulen

  1. Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) kann einmal jährlich bis zu drei Preise an Physiklehrkräfte für herausragende Leistungen in der Gestaltung und Weiterentwicklung des Faches Physik an Schulen vergeben. Der Preis ist für Lehrkräfte aller Schulformen offen.
  2. Der Preis besteht jeweils aus einem Preisgeld in Höhe von 500 Euro (für jede ausgezeichnete Lehrkraft) und aus einer Urkunde, die den Verleihungstext und eine kurze Laudatio enthält. Darüber hinaus unterstützt die Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung pro verliehenem Preis das Preisgeld mit zusätzlichen 1.500 Euro, welche die Schule der ausgezeichneten Lehrkraft erhält. Über die Verwendung dieses Betrags soll die Fachkonferenz Physik entscheiden. Der Preis wird jährlich im Rahmen des Tags der DPG durch die Präsidentin / den Präsidenten der DPG verliehen. Die Preisträger werden zum Tag der DPG eingeladen. Reisekosten und eine Übernachtung im Physikzentrum Bad Honnef sind Bestandteile des Preises. Preisstifter ist allein die DPG. Der Preis wird aus Mitteln der DPG finanziert.
  3. Eine angemessene Würdigung kann durch einen Vertreter der DPG an der Schule der Preisträger erfolgen. Diese Würdigung kann auch mit einem Sachpreis von einer Lehrmittelfirma verbunden sein.
  4. Die Preisträgerinnen bzw. Preisträger präsentieren die gewürdigte Arbeit in Form eines Vortrags bei der Frühjahrstagung des Fachverbands Didaktik der Physik. Die Reisekosten hierfür werden von der DPG getragen.
  5. Der Preis wird jährlich ausgeschrieben. Die Geschäftsführung der DPG schreibt den Preis im Einvernehmen mit dem Preiskomitee rechtzeitig aus und setzt eine Frist für die Einreichung von Vorschlägen. Die Nominierungsvorschläge, die von der Geschäftsstelle an den Vorsitz des Preiskomitees weitergeleitet werden, müssen eine etwa ein bis zweiseitige Begründung und einen Lebenslauf enthalten. Eigennominierungen sind nicht zulässig.
  6. In der Regel wird der Preis jeweils einer Person zuerkannt. Bei der Vergabe an mehrere Personen erhalten diese jeweils ein Preisgeld in Höhe von 500 Euro und je eine Urkunde.
  7. Für die Auswahl der Preisträgerinnen bzw. Preisträger wird ein Preiskomitee gebildet, das aus sieben Personen besteht. Vier Komiteemitglieder mit Stimmrecht werden vom DPG-Vorstandsrat für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Nach dem Ausscheiden ist eine Wiederwahl frühestens sechs Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Preiskomitee möglich. Außerdem gehören dem Preiskomitee ex officio und ohne Stimmrecht das zuständige DPG-Vorstandsmitglied für Wissenschaftliche Programme und Preise, das DPG-Vorstandsmitglied für den Bereich Schule und die/der Vorsitzende der AG Schule an.
  8. Das Preiskomitee wählt aus dem Kreis der Mitglieder mit Stimmrecht eine(n) Vorsitzende(n) und stellvertretende(n) Vorsitzende(n).
  9. Das Preiskomitee kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben.
  10. Das Preiskomitee tagt zur Beratung der Vorschläge mindestens einmal im Jahr. Die Tagung kann auch in Form einer Telefonkonferenz oder mittels Videokonferenz durchgeführt werden Das Preiskomitee ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder teilnimmt. Das Komitee trifft seine Auswahl mit einfacher Mehrheit der Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die/der Vorsitzende. Das Komitee überreicht dem DPG-Vorstand einen oder mehrere Verleihungsvorschläge mit einer Begründung sowie einer zum Abdruck geeigneten Laudatio.
  11. Das Preiskomitee kann außer den eingegangenen Nominierungen auch weitere Vorschläge, z. B. aus dem Vorjahr, berücksichtigen.
  12. Die DPG-Geschäftsstelle unterstützt das Preiskomitee bei seiner Arbeit.
  13. Über die Verleihung des Preises beschließt der DPG-Vorstand.

Diese Satzung wurde vom DPG-Vorstandsrat am 13. November 2015 beschlossen, am 6. Juni 2020 vom Vorstandsrat modifiziert und kann nur vom Vorstandsrat geändert werden.

Preiskomitee

Vorsitzende/r des Preiskomitees

OStR Yvonne Struck
Heinrich-Hertz-Schule
Grasweg 72-76
22303 Hamburg


Mitglieder des Preiskomitees

OStR Martin Biebl

Dr. Beate Brase

Prof. Dr. Andreas Buchleitner

Prof. Dr. Burkhard Kümmerer

Prof. Dr. habil Christoph Kulgemeyer

OStR Yvonne Struck

Andreas Woitzik