Georg-Simon-Ohm-Preis

Der Georg-Simon-Ohm-Preis soll eine hervorragende, kürzlich abgeschlossene Arbeit eines Studenten oder einer Studentin der physikalischen Technik oder verwandter Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) auszeichnen und so dem Ansporn des physikalisch-technischen Nachwuchses dienen. Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld von 1.500 Euro und einer Urkunde.

⇒ Preisträgerinnen und Preisträger des Georg-Simon-Ohm-Preises

Satzung für den Georg-Simon-Ohm-Preis

  1. Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) kann einmal jährlich den Georg-Simon-Ohm-Preis an Studierende oder Absolventen einer Fachhochschule der Bundesrepublik Deutschland vergeben.
  2. Der Preis besteht aus einer Urkunde mit Verleihungstext und Laudatio sowie einem Geldbetrag in Höhe von 1.500 Euro.
  3. Der Preis wird jährlich ausgeschrieben. Die Geschäftsführung der DPG schreibt den Preis im Einvernehmen mit dem Preiskomitee rechtzeitig aus und setzt eine Frist für die Einreichung von Vorschlägen. Die Nominierungsvorschläge, die von der Geschäftsstelle an den Vorsitz des Preiskomitees weitergeleitet werden, müssen neben einer etwa ein- bis zweiseitigen Begründung eine Kurzlaudatio, einen Lebenslauf, ggf. eine Publikationsliste sowie Gutachtervorschläge enthalten. Eigennominierungen sind nicht zulässig.
  4. Der Preis soll Studierenden der physikalischen Technik oder verwandter Studiengänge an Fachhochschulen durch öffentliche Auszeichnung einer hervorragenden, kürzlich abgeschlossenen Arbeit ermutigen, auf diese aufmerksam machen und so dem Ansporn des physikalisch-technischen Nachwuchses dienen. Die auszuzeichnende wissenschaftliche Arbeit muss grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich sein. Als Veröffentlichung dient in jedem Fall der Abdruck oder die Annahme zum Abdruck in einer Zeitschrift oder die Verfügbarkeit der Arbeit auf der Internetseite der Fachhochschule. Ob eine andere Art der Veröffentlichung anerkannt wird, entscheidet das Preiskomitee. Dem Komitee muss der volle Wortlaut der Arbeit schriftlich vorliegen. Es kann grundsätzlich nur eine Studentin bzw. ein Student mit diesem Preis ausgezeichnet werden. Ist für die Arbeit bereits eine Auszeichnung von einer anderen Gesellschaft oder dergleichen erfolgt, so soll der Preis nur in ganz besonderen Ausnahmefällen für diese Arbeit verliehen werden.
  5. Für die Auswahl der Preisträgerinnen bzw. Preisträger wird ein Preiskomitee gebildet, das aus sechs Personen besteht, wobei der Fachbereichstag „Physikalische Technologien“ sowie der DPG-Arbeitskreis „Industrie und Wirtschaft“ (AIW) durch mindestens jeweils eine Person vertreten sein sollen. Die Komiteemitglieder werden vom DPG-Vorstandsrat für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Nach dem Ausscheiden ist eine Wiederwahl frühestens sechs Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Preiskomitee möglich. Außerdem gehört dem Preiskomitee ex officio das zuständige DPG-Vorstandsmitglied für Wissenschaftliche Programme und Preise an.
  6. Das Preiskomitee wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und stellvertretende(n) Vorsitzende(n).
  7. Das Preiskomitee kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben.
  8. Das Preiskomitee tritt zur Beratung der Vorschläge mindestens einmal im Jahr zu einer Sitzung (am Tag der DPG) zusammen. Das Preiskomitee ist grundsätzlich nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder teilnimmt. Das Komitee trifft seine Auswahl mit einfacher Mehrheit der Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die/der Vorsitzende. Das Komitee überreicht dem DPG-Vorstand einen oder mehrere Verleihungsvorschläge mit einer Begründung sowie einer zum Abdruck geeigneten Laudatio.
  9. Das Preiskomitee kann zu den eingereichten Vorschlägen (externe) Gutachten einholen und außer den eingegangenen Nominierungen auch weitere Vorschläge, z. B. aus dem Vorjahr berücksichtigen.
  10. Die DPG-Geschäftsstelle unterstützt das Preiskomitee bei seiner Arbeit.
  11. Über die Verleihung des Preises beschließt der DPG-Vorstand.
  12. Die Verleihung des Preises geschieht vorzugsweise auf einer (größeren) Tagung der DPG. Im Rahmen der gleichen Tagung oder einer fachlich geeigneteren Tagung der DPG soll ein Vortrag der Preisträgerin bzw. des Preisträgers stattfinden.
  13. Diese Satzung wurde vom DPG-Vorstandsrat am 10. November 2012 beschlossen und kann nur vom Vorstandsrat geändert werden.

 

Preiskomitee

Vorsitzende/r des Preiskomitees

Prof. Dr. Christian Weickhardt
HTWK Leipzig
Fak. Informatik, Mathematik u. Naturwis
Karl-Liebknecht-Str. 145
04277 Leipzig


Mitglieder des Preiskomitees

Prof. Dr. Ingeborg Beckers

Prof. Dr. Andreas Buchleitner

Prof. Dr. Robert Fleischhaker

Dr. Nancy E. Hecker-Denschlag

Prof. Dr. Stefani Maier

Prof. Dr. Christian Weickhardt

Prof. Dr. Stephan Wieneke