Georg-Kerschensteiner-Preis

Der Georg-Kerschensteiner-Preis kann für hervorragende Leistungen in der Vermittlung der Physik mit breiter Wirkung in der Öffentlichkeit (Outreach) oder der Physikdidaktik in der Lehre im Bereich Hochschule und Weiterbildung oder in der Erforschung von Lehr- und Lernprozessen im Bereich physikalischer Bildung oder in der Entwicklung und Erforschung neuer Konzepte und Medien in der Lehre verliehen werden. Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld von 3.000 Euro und einer Urkunde.

⇒ Preisträgerinnen und Preisträger des Georg-Kerschensteiner-Preises

Satzung für den Georg-Kerschensteiner-Preis

  1. Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) kann einmal jährlich den Georg-Kerschensteiner-Preis vergeben. Der Georg-Kerschensteiner-Preis kann für hervorragende Leistungen in der Physikdidaktik oder in der Vermittlung der Physik (siehe Paragraph 4) verliehen werden.
  2. Der Preis besteht aus einer Urkunde mit Verleihungstext und Laudatio sowie einem Geldbetrag in Höhe von 3.000 Euro.
  3. Der Preis wird jährlich ausgeschrieben. Die Geschäftsführung der DPG schreibt den Preis im Einvernehmen mit dem Preiskomitee rechtzeitig aus und setzt eine Frist für die Einreichung von Vorschlägen. Die Nominierungsvorschläge, die von der Geschäftsstelle an den Vorsitz des Preiskomitees weitergeleitet werden, müssen neben einer etwa ein- bis zweiseitigen Begründung eine Kurzlaudatio, einen Lebenslauf, ggf. eine Publikationsliste sowie Gutachtervorschläge enthalten. Eigennominierungen sind nicht zulässig.
  4. Der Preis dient der Auszeichnung hervorragender Leistungen in der:
    1. Vermittlung der Physik mit breiter Wirkung in der Öffentlichkeit (Outreach)
      oder der
    2. Physikdidaktik
      - in der Lehre im Bereich Hochschule und Weiterbildung oder
      - in der Erforschung von Lehr- und Lernprozessen im Bereich physikalischer Bildung oder
      - in der Entwicklung und Erforschung neuer Konzepte und Medien in der Lehre. 
  5. In der Regel wird der Preis jeweils einer Person zuerkannt. Bei der Vergabe an mehrere Personen erhalten diese das Preisgeld (zu gleichen Teilen) gemeinsam und je eine Urkunde.
  6. Für die Auswahl der Preisträgerinnen bzw. Preisträger wird ein Preiskomitee gebildet, das aus sechs Personen besteht, die vom DPG-Vorstandsrat für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Nach dem Ausscheiden ist eine Wiederwahl frühestens sechs Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Preiskomitee möglich. Außerdem gehört dem Preiskomitee ex officio das zuständige DPG-Vorstandsmitglied für Wissenschaftliche Programme und Preise an.
  7. Das Preiskomitee wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und stellvertretende(n) Vorsitzende(n).
  8. Das Preiskomitee kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben.
  9. Das Preiskomitee tritt zur Beratung der Vorschläge mindestens einmal im Jahr zu einer Sitzung (am Tag der DPG) zusammen. Das Preiskomitee ist grundsätzlich nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder teilnimmt. Das Komitee trifft seine Auswahl mit einfacher Mehrheit der Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die/der Vorsitzende. Das Komitee überreicht dem DPG-Vorstand einen oder mehrere Verleihungsvorschläge mit einer Begründung sowie einer zum Abdruck geeigneten Laudatio.
  10. Das Preiskomitee kann zu den eingereichten Vorschlägen (externe) Gutachten einholen und außer den eingegangenen Nominierungen auch weitere Vorschläge, z. B. aus dem Vorjahr berücksichtigen.
  11. Die DPG-Geschäftsstelle unterstützt das Preiskomitee bei seiner Arbeit.
  12. Über die Verleihung des Preises beschließt der DPG-Vorstand.
  13. Die Verleihung des Preises geschieht vorzugsweise auf einer (größeren) Tagung der DPG. Im Rahmen der gleichen Tagung oder einer fachlich geeigneteren Tagung der DPG soll ein Vortrag der Preisträgerin bzw. des Preisträgers stattfinden.
  14. Diese Satzung wurde vom DPG-Vorstandsrat am 10. November 2012 beschlossen, am 6. Juni 2020 vom Vorstandsrat modifiziert und kann nur vom Vorstandsrat geändert werden.

 

Preiskomitee

Vorsitzende/r des Preiskomitees

Prof. Dr. Alexander Strahl
Uni Salzburg
SoE, Didaktik der Physik
Hellbrunner Straße 34
5020 Salzburg


Mitglieder des Preiskomitees

Prof. Dr. Andreas Buchleitner

Dr. Sophie Kirschner

Lutz Schäfer

Dr. Christian Sichau

Prof. Dr. Alexander Strahl

OStR Angela Weiser-Schulz

Prof. Dr. Thomas Wilhelm