Schülerinnen- und Schülerpreis

Der Preis wird an Schülerinnen und Schüler für besondere physikalische Leistungen verliehen. Er wurde von 1982 bis 1991 von der Physikalischen Gesellschaft der DDR vergeben und von der DPG übernommen. Die fünf besten deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der jährlichen Physik-Olympiade sowie des Young Physicists' Tournament werden ausgezeichnet. Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld von 500 Euro, einer Urkunde, einem Jahres-Abonnement der Mitgliederzeitschrift der DPG und einer Einladung zur DPG-Jahrestagung.

⇒ Schülerinnen- und Schülerpreisträger beim IYPT
⇒ Schülerinnen- und Schülerpreisträger bei der PhysikOlympiade

Vorsitzende/r des Preiskomitees

Prof. Dr. Andreas Buchleitner

Satzung für den Schülerinnen- und Schülerpreis

  1. Die DPG verleiht jährlich den Schülerinnen- und Schülerpreis. Er geht an diejenigen Teilnehmenden des "Auswahlverfahrens zur Internationalen Physik-Olympiade", die die vierte Runde dieses Wettbewerbs erreicht haben und an die Teilnehmenden am "International Young Physicists Tournament", sofern diese einen der ersten drei Plätze bei diesem Wettbewerb erreicht haben.
  2. Die aufgrund dieser Kriterien in Frage kommenden Teams schlagen die Vorstandsmitglieder für "Schule" sowie für "Wissenschaftliche Programme und Preise" dem Vorstand einvernehmlich vor.
  3. Der Preis besteht aus einer Urkunde, einem Geldbetrag von 500 Euro und einem Abonnement der Mitgliederzeitschrift der DPG für die Dauer von einem Jahr.
  4. Der Preis wird in der Mitgliederzeitschrift der DPG angekündigt.
  5. Beschlossen vom Vorstandsrat 1994
    1. Geändert vom Vorstandsrat in Dresden am 19. März 2000
    2. Geändert vom Vorstandsrat in Bad Honnef am 10. November 2000
    3. Änderung durch Beschluss des Vorstandsrates am 15. November 2003.