Stern-Gerlach-Medaille

Die Stern-Gerlach-Medaille ist die höchste Auszeichnung der DPG für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der experimentellen Physik. Sie wird für Arbeiten aus dem gesamten Bereich der Physik vergeben. Die Stern-Gerlach-Medaille wurde 1986 von der DPG als Preis gestiftet und 1992 in eine Medaille umgewandelt. Die Auszeichnung besteht aus einer goldenen Medaille mit den Porträts von Otto Stern und Walther Gerlach und einer auf Pergament handgeschriebenen Urkunde.

⇒ Preisträgerinnen und Preisträger der Stern-Gerlach-Medaille
⇒ Videos: Stern-Gerlach-Medaillen-Preisträgervorträge und -Interviews im DPG-YouTube-Kanal (extern)

Satzung der Stern-Gerlach-Medaille

  1. Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) kann einmal jährlich die Stern-Gerlach-Medaille für experimentelle Physik vergeben. Sie stellt (neben der für Arbeiten aus der theoretischen Physik verliehenen Max-Planck-Medaille) die höchste Auszeichnung der DPG dar.
  2. Der Preis besteht aus einer Medaille und einer Urkunde, die den Verleihungstext und eine kurze Laudatio enthält.
  3. Der Preis wird jährlich (z. B. im Physik Journal und/oder im DPG-Internetauftritt) ausgeschrieben. Die Geschäftsführung der DPG schreibt den Preis im Einvernehmen mit dem Preiskomitee rechtzeitig aus und setzt eine Frist für die Einreichung von Vorschlägen. Die Nominierungsvorschläge, die von der Geschäftsstelle an den Vorsitz des Preiskomitees weitergeleitet werden, müssen neben einer ausführlichen Begründung eine Kurzlaudatio, einen Lebenslauf, ggf. eine Publikationsliste sowie Gutachtervorschläge enthalten. Eigennominierungen sind nicht zulässig.
  4. Die Medaille dient der Auszeichnung einer oder mehrerer hervorragender experimenteller Arbeiten aus dem gesamten Bereich der Physik. In der Regel wird der Preis jeweils einer Person zuerkannt. Sind an den Arbeiten mehrere Personen gleichermaßen beteiligt, so kann die Auszeichnung gemeinsam vergeben werden.
  5. Für die Auswahl der Preisträgerinnen bzw. Preisträger wird ein Preiskomitee gebildet, das aus acht Personen besteht, die den gesamten Bereich der Experimentalphysik abdecken sollen und vom DPG-Vorstandsrat für eine Amtszeit von drei Jahren nominiert werden. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Nach dem Ausscheiden ist eine Wiederwahl frühestens sechs Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Preiskomitee möglich. Außerdem gehört dem Preiskomitee ex officio das zuständige DPG-Vorstandsmitglied für Wissenschaftliche Programme und Preise an.
  6. Das Preiskomitee wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und stellvertretende(n) Vorsitzende(n).
  7. Das Preiskomitee kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben.
  8. Das Preiskomitee tritt zur Beratung der Vorschläge mindestens einmal im Jahr zu einer Sitzung (am Tag der DPG) zusammen. Das Preiskomitee ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder teilnimmt. Das Komitee trifft seine Auswahl mit einfacher Mehrheit der Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die/der Vorsitzende. Das Komitee überreicht dem DPG-Vorstand einen oder mehrere Verleihungsvorschläge mit einer Begründung sowie einer zum Abdruck geeigneten Laudatio.
  9. Das Preiskomitee kann zu den eingereichten Vorschlägen (externe) Gutachten einholen und außer den eingegangenen Nominierungen auch Vorschläge aus dem Vorjahr berücksichtigen. Das Preiskomitee darf keine Eigenvorschläge machen.
  10. Die DPG-Geschäftsstelle unterstützt das Preiskomitee bei seiner Arbeit.
  11. Über die Verleihung des Preises beschließt der DPG-Vorstand. Kommt es nicht rechtzeitig zu einem Preisvorschlag des Preiskomitees, wird der Preis in der betroffenen Periode nicht verliehen.
  12. Die Verleihung des Preises geschieht vorzugsweise auf einer (größeren) Tagung der DPG. Im Rahmen der gleichen Tagung oder einer fachlich geeigneteren Tagung der DPG soll ein Vortrag der Preisträgerin bzw. des Preisträgers stattfinden.
  13. Diese Satzung wurde vom DPG-Vorstandsrat am 10. November 2012 beschlossen und kann nur vom Vorstandsrat geändert werden.

 

Ausführungsbestimmungen zur Stern-Gerlach-Medaille

Die Nominierungsvorschläge, die von der Geschäftsstelle an den Vorsitz des Preiskomitees weitergeleitet werden, müssen neben einer ausführlichen Begründung eine Kurzlaudatio (etwa 100 Wörter), einen Lebenslauf, ggf. eine Publikationsliste sowie Gutachtervorschläge enthalten.

  1. Der Vortrag des Preisträgers sollte auf der entsprechenden DPG-Fachtagung stattfinden.
  2. Die Medaille sollte an Personen aller Nationalitäten vergeben werden dürfen.
  3. Alle Mitglieder des Komitees sollten bei der Auswahl der Gutachter beteiligt werden.

Preiskomitee

Vorsitzende/r des Preiskomitees

Prof. Dr. Arno Rauschenbeutel
Institut für Physik
Humboldt-Universität
Newtonstr. 15
12489 Berlin


Mitglieder des Preiskomitees

Prof. Dr. Andreas Buchleitner

Prof. Dr. Ulrike Diebold

Prof. Dr. Rolf Haug

Prof. Dr. Michael Kramer

Prof. Dr. Karl Leo

Prof. Dr. Arno Rauschenbeutel

Prof. Dr. Regine von Klitzing

Prof. Dr. Christian Weinheimer

Prof. Dr. Andreas Zilges