Geschäftsordnung

des Fachverbandes Kristalline Festkörper und deren Mikrostruktur (KFM)

  1. Neugründung von KFM
    Im Fachverband Kristalline Festkörper und deren Mikrostruktur (KFM) haben sich die zuvor eigenständigen fachlichen Vereinigungen der DPG, zusammengeschlossen: der FV Dielektrische Festkörper (DF), die Fachgruppe (FG) Kristallographie (KR) sowie der FV Mikrosonden (MI).
    Dem FV werden bei seiner Gründung all jene Mitglieder zugeordnet, die sich fachlich zuvor den bisherigen Fachverbänden DF oder MI bzw. der Fachgruppe KR zugeordnet hatten.
  2. Mitglieder
    Mitglied im FV KFM kann grundsätzlich jedes DPG‐Mitglied werden, dessen Forschungsinteresse im Themenbereich von KFM liegt.
  3. Aufgaben des Fachverbandes
    Der Fachverband hat zum Ziel, seinen Mitgliedern eine Plattform für wissenschaftlichen Austausch innerhalb der DPG, aber auch darüber hinaus, zu geben. Das betrifft vornehmlich die jährlich stattfindenden Frühjahrstagungen der DPG. Insbesondere bietet der FV seinen Mitgliedern den organisatorischen Rahmen, um Sprecher für Plenar‐ oder Hauptvorträge einzuladen oder themenbezogene Tutorials sowie Symposien bzw. Focus‐Sessions zu realisieren.
  4. Vorstand
    Der Vorstand besteht aus einer/einem Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretende Personen. Die Amtszeit der/des Vorsitzenden und der Stellvertreter/innen beträgt drei Jahre.
    Eine Wiederwahl als Vorsitzende bzw. als Vorsitzender ist nicht möglich. Die Wiederwahl als Stellvertreterin bzw. als Stellvertreter ist mehrfach möglich. Die/der Vorsitzende und die/der Stellvertreterin/Stellvertreter werden auf der Mitgliederversammlung gewählt.
    Im Regelfall soll die bzw. der Vorsitzende aus dem Kreis der amtierenden stellvertretenden Personen gewählt werden.
  5. Aufgaben des Vorstands
    Dem Vorstand obliegt die inhaltliche Vorbereitung der Beiträge von KFM zu den DPG‐Frühjahrstagungen. Die/der Vorsitzende verpflichtet sich
    • an den Besprechungen zur DPG‐Frühjahrstagung teilzunehmen (bzw. ihre Stellvertreterin /seinen Stellvertreter zu entsenden) und aktiv an der Gestaltung der Tagung mitzuwirken.
    • an den Vorstandsratssitzungen der DPG teilzunehmen.
    • Bei Verhinderung hat die/der Vorsitzende möglichst frühzeitig ihre Stellvertreterin /seinen Stellvertreter zu informieren.
  6. Mitgliederversammlung
    Der Vorstand lädt einmal jährlich, typisch im Rahmen der DPG Frühjahrstagung, zu einer Mitgliederversammlung (MV) ein.
    Die MV ist beschlussfähig, wenn eine Einladung unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgt ist (z.B. in den VERHANDLUNGEN der DPG‐Frühjahrstagung).
    Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen.
    Die Ergebnisse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und auf Wunsch an die Mitglieder per Email zur Kenntnisnahme zu versenden.
  7. Sonstiges
    Für die Mitglieder des Fachverbandes KFM gilt die Satzung der DPG.
    Die Satzung der DPG steht über der Geschäftsordnung des FV.
  8. Inkrafttreten
    Die Geschäftsordnung tritt mit der Gründung des FV am 26. März 2017 in Kraft.

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