Geschäftsordnung und Protokolle

des Fachverbandes Funktionsmaterialien (FM)

Protokolle der Mitgliederversammlungen

Geschäftsordnung der Fachverbandes Funktionsmaterialien

  1. Mitglieder
    Mitglied im Fachverband FM kann grundsätzlich jedes DPG‐Mitglied werden, dessen
    Forschungsinteresse im Themenbereich von FM liegt.
  2. Aufgaben des Fachverbandes
    Der Fachverband hat zum Ziel, seinen Mitgliedern eine Plattform für wissenschaftlichen
    Austausch innerhalb der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG), aber auch
    darüber hinaus, zu geben. Das betrifft vornehmlich die jährlich stattfindenden
    Frühjahrstagungen der DPG. Insbesondere bietet der FV seinen Mitgliedern den
    organisatorischen Rahmen, um Sprecher für Plenar‐ oder Hauptvorträge einzuladen
    oder themenbezogene Tutorials sowie Symposien bzw. Focus‐Sessions zu realisieren.
  3. Nachwuchsförderung und Chancengleichheit
    Der Fachverband bemüht sich um eine angemessene Beteiligung des
    wissenschaftlichen Nachwuchses an seinen Aktivitäten. Der Fachverband setzt sich für
    Chancengleichheit, Diversität und einen respektvollen Umgang innerhalb der
    wissenschaftlichen Gemeinschaft ein und berücksichtigt diese Aspekte bei der
    Gestaltung seiner Aktivitäten.
  4. Vorstand
    Der Vorstand besteht aus einer/einem Vorsitzenden und mehreren stellvertretenden
    Personen. Die Amtszeit der/des Vorsitzenden beträgt drei Jahre und der
    Stellvertreter/innen zwei Jahre.
    Eine Wiederwahl als Vorsitzende bzw. als Vorsitzender ist nicht möglich. Die
    Wiederwahl als Stellvertreterin bzw. als Stellvertreter ist mehrfach möglich. Die/der
    Vorsitzende und die/der Stellvertreterin/Stellvertreter werden auf der
    Mitgliederversammlung gewählt.
    Im Regelfall soll die bzw. der Vorsitzende aus dem Kreis der amtierenden
    stellvertretenden Personen gewählt werden.
  5. Aufgaben des Vorstands
    Dem Vorstand obliegt die inhaltliche Vorbereitung der Beiträge von FM zu den DPG‐
    Frühjahrstagungen. Die/der Vorsitzende verpflichtet sich,
    • an den Besprechungen zur DPG‐Frühjahrstagung teilzunehmen (bzw. ihre
      Stellvertreterin /seinen Stellvertreter zu entsenden) und aktiv an der Gestaltung
      der Tagung mitzuwirken.
    • an den Vorstandsratssitzungen der DPG teilzunehmen.
    • Bei Verhinderung hat die/der Vorsitzende möglichst frühzeitig ihre Stellvertreterin
      /seinen Stellvertreter zu informieren.
  6. Mitgliederversammlung
    Die Mitgliederversammlung des FV findet in der RegelDer Vorstand lädt einmal jährlich,
    typisch im Rahmen der DPG Frühjahrstagung, an der der FV beteiligt ist, statt., zu einer
    Mitgliederversammlung (MV) ein Der Vorstand des FV lädt hierzu ein.
    Die MV ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig, wenn eine Einladung unter
    Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor dem Termin
    erfolgt ist (z.B. in den Verhandlungen der DPG‐Frühjahrstagung).
    Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der
    anwesenden Mitglieder getroffen.
    Die Ergebnisse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und auf Wunsch an
    die Mitglieder per E-Mail zur Kenntnisnahme zu versenden.
  7. Sonstiges
    Für die Mitglieder des Fachverbandes FM gilt die Satzung der DPG. Die Satzung der DPG
    steht über der Geschäftsordnung des FV.
  8. Inkrafttreten
    Die Geschäftsordnung tritt zum 01. April 2026 in Kraft.