Geschäftsordnung und Protokolle
des Fachverbandes Funktionsmaterialien (FM)
Protokolle der Mitgliederversammlungen
Geschäftsordnung der Fachverbandes Funktionsmaterialien
- Mitglieder
Mitglied im Fachverband FM kann grundsätzlich jedes DPG‐Mitglied werden, dessen
Forschungsinteresse im Themenbereich von FM liegt. - Aufgaben des Fachverbandes
Der Fachverband hat zum Ziel, seinen Mitgliedern eine Plattform für wissenschaftlichen
Austausch innerhalb der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG), aber auch
darüber hinaus, zu geben. Das betrifft vornehmlich die jährlich stattfindenden
Frühjahrstagungen der DPG. Insbesondere bietet der FV seinen Mitgliedern den
organisatorischen Rahmen, um Sprecher für Plenar‐ oder Hauptvorträge einzuladen
oder themenbezogene Tutorials sowie Symposien bzw. Focus‐Sessions zu realisieren. - Nachwuchsförderung und Chancengleichheit
Der Fachverband bemüht sich um eine angemessene Beteiligung des
wissenschaftlichen Nachwuchses an seinen Aktivitäten. Der Fachverband setzt sich für
Chancengleichheit, Diversität und einen respektvollen Umgang innerhalb der
wissenschaftlichen Gemeinschaft ein und berücksichtigt diese Aspekte bei der
Gestaltung seiner Aktivitäten. - Vorstand
Der Vorstand besteht aus einer/einem Vorsitzenden und mehreren stellvertretenden
Personen. Die Amtszeit der/des Vorsitzenden beträgt drei Jahre und der
Stellvertreter/innen zwei Jahre.
Eine Wiederwahl als Vorsitzende bzw. als Vorsitzender ist nicht möglich. Die
Wiederwahl als Stellvertreterin bzw. als Stellvertreter ist mehrfach möglich. Die/der
Vorsitzende und die/der Stellvertreterin/Stellvertreter werden auf der
Mitgliederversammlung gewählt.
Im Regelfall soll die bzw. der Vorsitzende aus dem Kreis der amtierenden
stellvertretenden Personen gewählt werden. - Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand obliegt die inhaltliche Vorbereitung der Beiträge von FM zu den DPG‐
Frühjahrstagungen. Die/der Vorsitzende verpflichtet sich,- an den Besprechungen zur DPG‐Frühjahrstagung teilzunehmen (bzw. ihre
Stellvertreterin /seinen Stellvertreter zu entsenden) und aktiv an der Gestaltung
der Tagung mitzuwirken. - an den Vorstandsratssitzungen der DPG teilzunehmen.
- Bei Verhinderung hat die/der Vorsitzende möglichst frühzeitig ihre Stellvertreterin
/seinen Stellvertreter zu informieren.
- an den Besprechungen zur DPG‐Frühjahrstagung teilzunehmen (bzw. ihre
- Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung des FV findet in der RegelDer Vorstand lädt einmal jährlich,
typisch im Rahmen der DPG Frühjahrstagung, an der der FV beteiligt ist, statt., zu einer
Mitgliederversammlung (MV) ein Der Vorstand des FV lädt hierzu ein.
Die MV ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig, wenn eine Einladung unter
Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor dem Termin
erfolgt ist (z.B. in den Verhandlungen der DPG‐Frühjahrstagung).
Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Mitglieder getroffen.
Die Ergebnisse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und auf Wunsch an
die Mitglieder per E-Mail zur Kenntnisnahme zu versenden. - Sonstiges
Für die Mitglieder des Fachverbandes FM gilt die Satzung der DPG. Die Satzung der DPG
steht über der Geschäftsordnung des FV. - Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt zum 01. April 2026 in Kraft.