Bylaws

of the professional assoziation Crystalline Solids and their Microstructure (KFM)

The following translation of the bylaws isn't legally binding. Please refer the german version that is referenced on the end of this page.

  1. Foundation of KFM
    The previously independent professional associations (PA) Dielectric Solids (DF) and Microprobes (MI) as well as the professional group Crystallography (KR) of the German Physical Society (DPG) have merged to form the PA Crstalline Solids and their microstructure (KFM).
    When the PA is founded, all those members who were previously assigned to the previous professional associations DF or MI or the professional group KR are assigned to PA KFM.
  2. Members
    Any DPG member whose research interest lies in the subject area of KFM can become a member of the PA KFM.
  3. Aufgaben des Fachverbandes
    Der Fachverband hat zum Ziel, seinen Mitgliedern eine Plattform für wissenschaftlichen Austausch innerhalb der DPG, aber auch darüber hinaus, zu geben. Das betrifft vornehmlich die jährlich stattfindenden Frühjahrstagungen der DPG. Insbesondere bietet der FV seinen Mitgliedern den organisatorischen Rahmen, um Sprecher für Plenar‐ oder Hauptvorträge einzuladen oder themenbezogene Tutorials sowie Symposien bzw. Focus‐Sessions zu realisieren.
  4. Vorstand
    Der Vorstand besteht aus einer/einem Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretende Personen. Die Amtszeit der/des Vorsitzenden und der Stellvertreter/innen beträgt drei Jahre.
    Eine Wiederwahl als Vorsitzende bzw. als Vorsitzender ist nicht möglich. Die Wiederwahl als Stellvertreterin bzw. als Stellvertreter ist mehrfach möglich. Die/der Vorsitzende und die/der Stellvertreterin/Stellvertreter werden auf der Mitgliederversammlung gewählt.
    Im Regelfall soll die bzw. der Vorsitzende aus dem Kreis der amtierenden stellvertretenden Personen gewählt werden.
  5. Aufgaben des Vorstands
    Dem Vorstand obliegt die inhaltliche Vorbereitung der Beiträge von KFM zu den DPG‐Frühjahrstagungen. Die/der Vorsitzende verpflichtet sich
    • an den Besprechungen zur DPG‐Frühjahrstagung teilzunehmen (bzw. ihre Stellvertreterin /seinen Stellvertreter zu entsenden) und aktiv an der Gestaltung der Tagung mitzuwirken.
    • an den Vorstandsratssitzungen der DPG teilzunehmen.
    • Bei Verhinderung hat die/der Vorsitzende möglichst frühzeitig ihre Stellvertreterin /seinen Stellvertreter zu informieren.
  6. Mitgliederversammlung
    Der Vorstand lädt einmal jährlich, typisch im Rahmen der DPG Frühjahrstagung, zu einer Mitgliederversammlung (MV) ein.
    Die MV ist beschlussfähig, wenn eine Einladung unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgt ist (z.B. in den VERHANDLUNGEN der DPG‐Frühjahrstagung).
    Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen.
    Die Ergebnisse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und auf Wunsch an die Mitglieder per Email zur Kenntnisnahme zu versenden.
  7. Sonstiges
    Für die Mitglieder des Fachverbandes KFM gilt die Satzung der DPG.
    Die Satzung der DPG steht über der Geschäftsordnung des FV.
  8. Inkrafttreten
    Die Geschäftsordnung tritt mit der Gründung des FV am 26. März 2017 in Kraft.

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