fobi-Ф: Förderprogramm für Lehrerfortbildungen

Das Förderprogramm fobi-Phi bietet eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung physikbezogener Veranstaltungen und Fortbildungen für Lehrkräfte. Die DPG möchte mit diesem Programm dazu motivieren, Fortbildungstage oder Vortragsreihen für Lehrerinnen und Lehrer anzubieten und durchzuführen.

Das DPG-Programm zur Förderung von Lehrerfortbildungen im Bereich Physik

Seit mehr als 35 Jahren engagiert sich die DPG im Bereich der Lehrerfortbildung und bietet im Physikzentrum Bad Honnef jährlich bis zu fünf Veranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und für verschiedene Zielgruppen an. Die fachliche und didaktische Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern und die damit verbundene, wichtige Verbesserung des Physikunterrichts sind der DPG außerordentlich wichtige Anliegen.

Welche Ziele verfolgt fobi-Φ?

Durch fobi-Φ sollen Veranstalter physikbezogener Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten (einschließlich Grundschule) unterstützt werden. Insbesondere sollen Lehrkräfte und Schulen ermutigt werden, interne Fortbildungen zu initiieren und dafür Referenten einzuladen. Auch Universitäten, Forschungseinrichtungen, Schülerlabore etc. sollen motiviert werden, regelmäßige Fortbildungstage oder Vortragsreihen für Lehrerinnen und Lehrer durchzuführen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen oder Einrichtungen, die eine physikalisch orientierte Fortbildung durchführen möchten. Zielgruppe der Fortbildung können neben Lehrkräften auch Referendare, Erzieherinnen und Erzieher oder Fachmultiplikatoren sein.

Was kann gefördert werden?

Förderrichtlinien:

  1. Gefördert werden Lehrerfortbildungsveranstaltungen zum Unterrichtsfach Physik und Veranstaltungen zum naturwissenschaftlichen Unterricht, bei denen der Physikbezug klar erkennbar ist.
  2. Eine Förderung ist erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen möglich. (Die Veranstalter verpflichten sich, eine Teilnehmerliste zu führen und der Abrechnung beizulegen.)
  3. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm sind vorrangig für solche Fortbildungen vorgesehen, die ohne diese Unterstützung nicht oder nur mit großen Lücken im Programm angeboten werden könnten.
  4. Die Fördermittel können beantragt werden für:
    1. Dozentenhonorare
    2. Reisekosten für Dozenten
    3. Kosten für technische/sonstige Aufwendungen (z. B. Transport von Material o. ä.)
    4. Bezahlung von (studentischen) Hilfskräften zur Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung
    5. Materialien, die Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden, z. B. USB-Sticks mit Unterrichtsmaterial o. Ä.
    6. Fahrtkostenzuschuss für an Fortbildungen innerhalb Deutschlands teilnehmende Lehrkräfte ab einer Entfernung von mehr als 20 km
    7. Weitere Posten, soweit sie gut begründet sind.
  5. Es werden in der Regel keine Fördermittel vergeben für:
    1. Honorare für Dozenten, die an der veranstaltenden Einrichtung angestellt sind ("interne" Dozenten).
    2. "Overheads" oder andere Formen von Verwaltungskosten.
    3. Fortbildungen mit kommerziellem Bezug (Produktbewerbungen).

Abgerechnet werden die tatsächlich entstandenen Kosten nach Ablauf der Fortbildung maximal bis zur Bewilligungssumme.

Fördersätze:

  • Dozentenhonorare: Für einen Beitrag mit einer Dauer von bis zu 2 Stunden 100 €; für einen halben Tag 200 €; für einen ganzen Tag 300 €.
  • Reise- und Übernachtungskosten für Dozenten: Reisekosten in Höhe der Bahnkosten (2. Klasse), in Ausnahmefällen eine Kilometerpauschale für Fahrten mit dem PKW in Höhe von 30 Cent/Kilometer (wenn der Dozent beispielsweise mit umfangreichem Experimentiermaterial anreist und daher auf den PKW angewiesen ist, analog zur Reisekostenordnung der DPG).
  • Übernachtungskosten für Dozenten in nachgewiesenem Umfang (Mittelklassehotel mit einem Zimmerpreis von ca. 80 bis 90 €/Nacht), wenn Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag nicht zumutbar sind oder die Veranstaltung mehrtägig ist. (Analog zur Reisekostenordnung der DPG)
  • Fahrtkostenzuschuss für an Fortbildungen teilnehmende Lehrkräfte:
    • 0,30 € pro km bei einer einfachen Entfernung > 20 km
    • Obergrenze des Zuschusses liegt in der Regel bei 50 € bei einer Anreise innerhalb Deutschlands.
    • Auslandsfahrten werden nicht gefördert.
    • Dieser Fahrtkostenzuschuss kann nur von der Einrichtung beantragt werden, die die Fortbildung durchführt, nicht von einzelnen Teilnehmenden.

Antragseinreichung

Ein formloser Antrag sollte wie folgt gegliedert sein:

  1. Fortbildungstitel, Fortbildungsdauer, Schul- oder Institutsanschrift des Antragstellers / der Antragstellerin mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  2. Inhalte und Ziele der Fortbildung
  3. Organisation und Ablauf (Programm) der Fortbildung
  4. Finanzplan und Mittelbedarf
  5. Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin
  6. Einverständniserklärung, dass der Abschlussbericht ggf. als Beispiel für ein gelungenes Projekt auf der Homepage der DPG bzw. der WE-Heraeus-Stiftung veröffentlicht werden darf.

Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden, allerdings sollte er mindestens 4 Wochen vor Fortbildungsbeginn bei der DPG eintreffen. Eine Gutachtergruppe der DPG entscheidet zeitnah über den Antrag und teilt die Bewilligungssumme mit. Nach Ablauf der Fortbildung werden die tatsächlich entstandenen Kosten vom Veranstalter nachgewiesen. Die entstandenen Kosten werden maximal bis zur Höhe der Bewilligungssumme erstattet. Vorab ausgezahlte Abschlagszahlungen in Höhe von höchstens 50 % der Antragssumme können beantragt werden.

Unterschriebene Anträge können bei der DPG-Geschäftsstelle entweder postalisch oder per E-Mail eingereicht werden.

DPG-Geschäftsstelle
Hauptstraße 5
53604 Bad Honnef

Tel: 02224-9232-0
Fax: 02224-9232-50
E-Mail:

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

⇒ Flyer des Förderprogramm für Lehrerfortbildungen

 


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Dieses Programm wird durch die großzügige Unterstützung der Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung ermöglicht.