Geschäftsordnung

des Arbeitskreises „Physik, moderne Informationstechnologie und Künstliche Intelligenz“ (AKPIK)

1. Ziele und Aktivitäten

Der Arbeitskreis „Physik, moderne Informationstechnologie und Künstliche Intelligenz“ (AKPIK) setzt sich für die Förderung des wissenschaftlichen Austausches über aktuelle Themen aus den Bereichen Datenanalyse in der Physik, moderne Informationstechnologie und -theorie sowie Künstliche Intelligenz über die engeren Fachgrenzen von Physik und Astronomie hinaus ein. Der AKPIK verfolgt einen jährlich fortzuschreibenden Arbeitsplan.

2. Organisation

Der AKPIK ist ein Arbeitskreis im Sinne von § 16 der Satzung der DPG. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im AKPIK ist die Mitgliedschaft in der DPG und das aktive Interesse an der Umsetzung und Fortschreibung der Ziele und des Arbeitsplans des Arbeitskreises. Personen, die nicht Mitglied der DPG sind, können als Gäste an den Veranstaltungen des AKPIK teilnehmen. Die Organe des AKPIK sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Gäste des AKPIK haben kein Stimmrecht, können nicht an Mitgliederversammlungen teilnehmen und können nicht in den Vorstand des AKPIK gewählt werden.

3. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung (MV) ist das beschlussfassende Organ der AKPIK. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Diskussion über die Umsetzung und Fortschreibung des Arbeitsplans
  • Entlastung des Vorstands
  • Wahl der Mitglieder des Vorstands und einer Sprecherin oder eines Sprechers

Die MV tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom Vorstand einberufen und geleitet. Die MV ist ordnungsgemäß einberufen, wenn die Einladung unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Versammlung veröffentlicht worden ist. Die ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Jedes anwesende AKPIK-Mitglied hat eine Stimme. Entscheidungen der MV werden mit relativer Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen getroffen. Änderungen der Geschäftsordnung müssen mit der Einladung zur MV angekündigt werden und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Verlauf und Beschlüsse der MV sind in einem Protokoll schriftlich niederzulegen. Dieses wird vom Schriftführer oder von der Schriftführerin unterschrieben und seine Richtigkeit von der oder dem Vorsitzenden durch Unterschrift bestätigt. Das Protokoll kann beim Vorstand des AKPIK angefordert werden.

4. Vorstand

4.1 Zusammensetzung

Der Vorstand (einschließlich Vorsitzendem oder Vorsitzender und Stellvertreterin oder Stellvertreter) besteht aus jeweils zwei Mitgliedern des AKPIK für jedes (im Arbeitsplan festgelegte) Themengebiet. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig und beschließt mit einfacher Mehrheit. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden.

4.2 Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des AKPIK und sorgt für die Umsetzung und Fortschreibung des Arbeitsplans. Er ist befugt, den AKPIK innerhalb der DPG und nach außen zu vertreten. Er beruft die Mitgliederversammlung ein, erstattet ihr einen Tätigkeitsbericht und sorgt für die Erstellung des Protokolls. Er bestimmt einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin des oder der Vorsitzenden und beruft einen Schriftführer oder eine Schriftführerin.

4.3 Wahl des Vorstands und des Sprechers oder der Sprecherin

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl bestellt die MV einen Wahlausschuss (einen Vorsitz, eine Beisitzerin oder einen Beisitzer, einen Schriftführer oder eine Schriftführerin). Der Vorstand wird von der MV in geheimer Wahl gewählt. Aktiv wahlberechtigt sind anwesende Mitglieder des AKPIK. Passiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder der AKPIK. Es entscheidet die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Jedes Mitglied hat so viele Stimmen wie Vorstandsmitglieder zu wählen sind (die doppelte Anzahl der Themengebiete des Arbeitsplans). Jedes Mitglied hat dabei eine Stimme. 

Der designierte Vorstand wählt bei seiner ersten Sitzung aus den Reihen der Vorstandsmitglieder einen Sprecher oder eine Sprecherin. Ebenso wählt der Vorstand auf dieser ersten Sitzung bis zu zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen. Die erste Sitzung des designierten Vorstandes findet im Regelfall spätestens 8 Wochen nach den Vorstandswahlen statt.

4.4 Amtszeit des Vorstands

Die Amtsperiode des Vorstands beginnt mit dem Ende der Veranstaltung, während der die Mitgliederversammlung stattgefunden hat, und umfasst zwei Jahre. Sie endet mit dem Ende der Tagung, auf deren MV ein neuer Vorstand gewählt wurde. Vor einer Neuwahl beantragt der scheidende Vorstand Entlastung. Die Geschäftsunterlagen sind zum Ende der Amtszeit an den neuen Vorstand zu übergeben. Das Amt des oder der Vorsitzenden und die Tätigkeit im Vorstand dürfen in maximal zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden ausgeübt werden. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds wählt die nächstfolgende MV für die verbleibende Amtszeit des amtierenden Vorstands ein neues Vorstandsmitglied, falls der dann gültige Arbeitsplan dies erforderlich macht. Für die Zeit bis zur nächsten MV kann der Vorstand ein Vorstandsmitglied berufen, das dieses Amt vorübergehend wahrnimmt.

5. Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 20.03.2018 in Kraft. 
Die auf Mitgliederversammlung am 23.03.2022 beschlossenen Änderungen treten am 30.03.2022 in Kraft.