Ortsverbände

Mitglieder der DPG, die in einem größeren zusammenhängenden regionalen Bereich leben können in Ortsverbänden organisiert sein. Die Bildung und die Auflösung von Ortsverbänden werden auf Antrag vom Vorstandsrat beschlossen. Jeder Ortsverband hat einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende, der oder die ex officio Mitglied des Vorstandsrates ohne Stimmrecht ist.