Walter-Schottky-Preis

Der Walter-Schottky-Preis dient der Auszeichnung einer in den letzten beiden Jahren, bevorzugt im letzten Jahr, auf dem Gebiet der Festkörperforschung veröffentlichten, hervorragenden Arbeit eines oder mehrerer junger Physikerinnen bzw. Physiker . Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld von 10.000 Euro und einer Urkunde. Seit dem Jahr 2020 sind die Infineon Technologies AG, die OSRAM Opto Semiconductors GmbH und die Robert Bosch GmbH Patenfirmen des Preises und spenden das Preisgeld zu gleichen Teilen (je 3.334 Euro). Der Preis wurde 1972 von der Siemens AG gestiftet und 1992 von der DPG konstituiert. Von 2001 bis 2010 wurde der Preis durch die Siemens AG und die Infineon Technologies AG und von 2012 bis 2019 von der Infineon Technologies AG und der Robert Bosch GmbH unterstützt.

⇒ Preisträgerinnen und Preisträger des Walter-Schottky-Preises

Satzung des Walter-Schottky-Preises für Festkörperforschung

1. Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) kann einmal jährlich einen Walter-Schottky-Preis für Festkörperforschung vergeben. Der Walter-Schottky-Preis dient der Auszeichnung einer in den letzten beiden Jahren, bevorzugt im letzten Jahr, auf dem Gebiet der Festkörperforschung veröffentlichten, hervorragenden Arbeit eines oder mehrerer junger Physiker/ innen.

2. Der Preis besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro und aus einer Urkunde, die den Verleihungstext und eine kurze Laudatio enthält. Die Infineon Technologies AG, die OSRAM Opto Semiconductors GmbH und die Robert Bosch GmbH sind Patenfirmen des Preises und spenden das Preisgeld zu gleichen Teilen (je 3.334 Euro).

3. Der Preis wird jährlich ausgeschrieben. Die Geschäftsführung der DPG schreibt den Preis im Einvernehmen mit dem Preiskomitee rechtzeitig aus und setzt eine Frist für die Einreichung von Vorschlägen. Die Nominierungsvorschläge, die von der Geschäftsstelle an den Vorsitz des Preiskomitees weitergeleitet werden, müssen neben einer etwa ein- bis zweiseitigen Begründung eine Kurzlaudatio, einen Lebenslauf und ggf. eine Publikationsliste sowie Gutachtervorschläge enthalten.

4. Der Preis dient der Auszeichnung einer wissenschaftlichen Leistung, die in Form von kürzlich publizierten Veröffentlichungen dokumentiert sein muss. Die auszuzeichnenden Arbeiten sollen in den beiden letzten Jahren, bevorzugt im letzten Jahr vor dem Tage des Vorschlags zur Auszeichnung veröffentlicht worden sein. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind nur in besonders begründeten Fällen möglich; über sie entscheidet das Preiskomitee.

Die auszuzeichnenden wissenschaftlichen Arbeiten müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Als Veröffentlichung zählt der Abdruck oder die Annahme zum Abdruck in einer wissenschaftlichen Zeitschrift. Über die Anerkennung anderer Formen der Veröffentlichung entscheidet das Preiskomitee. In der Regel wird der Preis jeweils einer Person zuerkannt. Bei der Vergabe an mehrere Personen erhalten diese das Preisgeld (zu gleichen Teilen) gemeinsam und je eine Urkunde.

5. Für die Auswahl der Preisträgerinnen bzw. Preisträger wird ein Preiskomitee gebildet, das aus sechs Personen besteht. Vier Komiteemitglieder mit Stimmrecht werden vom DPG-Vorstandsrat für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Nach dem Ausscheiden ist eine Wiederwahl frühestens sechs Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Preiskomitee möglich.

Außerdem gehören dem Preiskomitee ex officio und ohne Stimmrecht das zuständige DPG-Vorstandsmitglied für Wissenschaftliche Programme und Preise sowie die bzw. der Vorsitzende der Sektion Kondensierte Materie an.

6. Das Preiskomitee wählt aus dem Kreis der Mitglieder mit Stimmrecht eine(n) Vorsitzende(n) und stellvertretende(n) Vorsitzende(n).

7. Das Preiskomitee kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben.

8. Das Preiskomitee tritt zur Beratung der Vorschläge mindestens einmal im Jahr zu einer Sitzung (am Tag der DPG) zusammen. Das Preiskomitee ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder teilnimmt. Das Komitee trifft seine Auswahl mit einfacher Mehrheit der Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die/der Vorsitzende. Das Komitee überreicht dem DPG-Vorstand einen oder mehrere Verleihungsvorschläge mit einer Begründung sowie einer zum Abdruck geeigneten Laudatio.

9. Das Preiskomitee kann zu den eingereichten Vorschlägen (externe) Gutachten einholen und außer den eingegangenen Nominierungen auch weitere Vorschläge, z. B. aus dem Vorjahr, berücksichtigen.

10. Die DPG-Geschäftsstelle unterstützt das Preiskomitee bei seiner Arbeit.

11. Über die Verleihung des Preises beschließt der DPG-Vorstand.

12. Die Verleihung des Preises geschieht auf einer Tagung der DPG. Im Rahmen der gleichen Tagung oder einer fachlich geeigneteren Tagung der DPG soll ein Vortrag der Preisträgerin bzw. des Preisträgers stattfinden.

13. Diese Satzung wurde vom DPG-Vorstandsrat am 10. November 2012 beschlossen, am 6. Juni 2020 modifiziert und kann nur vom Vorstandsrat geändert werden.

 

Ausführungsbestimmungen zum Walter-Schottky-Preis

  1. Für eine Verleihung des Walter-Schottky-Preises auf einer Tagung der Sektion Kondensierte Materie im Frühjahr (Februar/März/April) ist folgender Terminplan vorzusehen:
    1. Ausschreibung im April des vorausgehenden Jahres, z.B. im Physik Journal und/oder im DPG Internetauftritt
    2. Termin für das Einreichen von Vorschlägen im Juni des vorausgehenden Jahres,
    3. Sitzung des Preiskomitees und Vorschlag an den Vorstand der DPG am Tag der DPG im November des vorausgehenden Jahres,
    4. Entscheidung durch den Vorstand der DPG am Tag der DPG im November des vorausgehenden Jahres.
  2. Der Preis kann auch an Personen aus dem (europäischen) Ausland und ggf. an Personen anderer Fachrichtungen als der Physik vergeben werden, wenn die auszuzeichnende Arbeit auf dem Gebiet der Festkörperforschung liegt.
  3. Der Preis soll in der Regel an Nachwuchswissenschaftler(innen) verliehen werden.
  4. Ist eine Autorin bzw. ein Autor und insbesondere eine vorgeschlagene Arbeit schon von anderer Seite ausgezeichnet worden, soll ein besonders strenger Maßstab für die Verleihung angelegt werden, da eine schon prämierte Arbeit nicht mehrmals ausgezeichnet werden sollte.
  5. Die Laudatio soll eine Länge von acht bis zehn Zeilen nicht überschreiten.
  6. Das Preiskomitee ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Das Komitee trifft seine Auswahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  7. Kommt es zu keiner Entscheidung des Preiskomitees, wird kein Preis verliehen.
  8. Über alle Zweifelsfragen entscheidet der Vorstandsrat der DPG. Diese Ausführungsbestimmungen wurden vom Vorstandsrat auf dessen Sitzung am 10. November 2012 beschlossen.

 

Preiskomitee

Vorsitzende/r des Preiskomitees

Prof. Saskia Florine Fischer
Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6
10099 Berlin


Mitglieder des Preiskomitees

Prof. Dr. Sabine Andergassen

Prof. Dr. Andreas Buchleitner

Prof. Dr. Reinhold Egger

Prof. Saskia Florine Fischer

Prof. Dr. Claus Ropers

Prof. Dr. Martin Wolf