20.11.2020

30 Jahre Wiedervereinigung

Vor genau dreißig Jahren besiegelten die Physikalische Gesellschaft der DDR (PG-DDR) und die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) im Magnus-Haus Berlin feierlich ihren Zusammenschluss zur heutigen DPG.

Die Demokratiebewegung in der DDR, die am 9. November 1989 zum Fall der Mauer führte, wirkte auch in die Physikalische Gesellschaft der DDR hinein. Während der Leipziger Frühjahrstagung im Februar 1990 wählte sie demokratisch einen vollständig erneuerten Vorstand. Zu dieser Tagung war bereits eine kleine Delegation der DPG, bestehend aus dem Präsidenten Otto Folberth, dem Hauptgeschäftsführer Wolfgang Heinicke und dem Vorstandsmitglied Ingo Peschel eingeladen, die ihrerseits eine Einladung an den neuen Vorstand zur DPG-Frühjahrstagung nach München im März 1990 aussprachen. Die Vorstände beider Gesellschaften wurden sich schnell einig, dass man parallel zur politischen Wiedervereinigung auch auf eine Vereinigung der beiden Physikalischen Gesellschaften hinarbeiten wollte. Die Verhandlungen über den Zusammenschluss wurden zügig und konstruktiv geführt und nach einer Mitgliederbefragung, die eine überwältigende Zustimmung ergab, konnte der Vertrag dann am 20. November 1990 im Magnus-Haus von Theo Mayer-Kuckuk und Gerd Röpke unterschrieben werden. Die beiden Physikalischen Gesellschaften sind die einzigen naturwissenschaftlichen Fachgesellschaften in DDR und Bundesrepublik gewesen, die sich auf diese Weise vereinigt haben. Das Originaldokument befindet sich heute im Archiv der DPG und ist auch auf der DPG-Webseite zu bewundern.

Die Wiedervereinigung ist nur ein Meilenstein in der Online-Chronik der DPG, die die 175-jährige Geschichte unserer Gesellschaft vorstellt.