Arbeitskreise

Mitglieder der DPG, die fachübergreifend tätig oder interessiert sind, können sich in Arbeitskreisen organisieren. Die Bildung und die Auflösung von Arbeitskreisen werden vom Vorstandsrat beschlossen. Jeder Arbeitskreis hat einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende, der oder die ex officio Mitglied des Vorstandsrates mit Stimmrecht ist.