Geschäftsordnung der Sektion Materie und Kosmos (SMuK)

Stand: Februar 2021

1.1. Die Sektion “Materie und Kosmos” (SMuK) ist ein Zusammenschluss
der Fachverbände

  • Extraterrestrische Physik (EP)
  • Gravitation und Relativitätstheorie (GR)
  • Hadronen und Kerne (HK)
  • Theoretische und Mathematische Grundlagen der Physik (MP)
  • Strahlen- und Medizinphysik (ST)
  • Teilchenphysik (T)

der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG) mit dem Ziel einer hohen Sichtbarkeit und effizienten Vertretung gemeinsamer Belange der beteiligten Fachverbände (FV) innerhalb der DPG und nach außen hin.

1.2. Die in der Sektion vertretenen Fachgebiete betonen den Gesamtzusammenhang der Physik in ihren fundamentalen Gesetzen von den kleinsten bis zu den größten Skalen wie auch in den vielseitigen Anwendungen dieser Gesetze.

1.3. Die Sektion unterstützt die Arbeit der beteiligten FV und fördert den Austausch mit anderen Gliederungen und Organen der DPG. Die Autonomie der FV der Sektion bleibt gemäß §15 Absatz 4 der Satzung der DPG unberührt. Insbesondere entscheiden die FV eigenständig über ihre Beteiligung an DPG-Tagungen.

2.1. In inneren Angelegenheiten der SMuK sind nur die amtierenden FV-Leiter/innen oder von diesen benannte Vertreter/innen stimmberechtigt.

2.2. Die Sektion wird durch eine Sprecherin bzw. einen Sprecher und eine Stellvertretung vertreten. Diese konsultieren in wichtigen Angelegenheiten die Leiter/innen der beteiligten FV.

2.3. Die amtierenden FV-Leiter/innen wählen aus ihren Reihen Sprecher/in und Stellvertreter/in. Die Amtszeit beträgt in der Regel zwei Jahre, auch wenn die Person zwischenzeitlich aus ihrem Amt als FV-Leiter/in ausscheiden sollte. Für das Amt des/r Sprechers/in soll ein Rotationsprinzip zugrundegelegt werden, so dass in der Regel alle FV etwa gleich häufig in diesem Amt vertreten sind.

3. Weitere Fachverbände der DPG können auf eigenen Antrag und nach Befürwortung durch die Leiter/innen der in der Sektion zusammengeschlossenen FV aufgenommen werden. Dafür ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.