Beitragsermäßigung für Mitglieder im Ruhestand

DPG-Mitglieder in einkommensabhängigen Beitragsgruppen (Beitragsgruppen A, B und C), die das 65. Lebensjahr vollendet haben und im Ruhestand sind, können eine Beitragsermäßigung in Höhe von 50 % auf ihren aktuellen Mitgliedsbeitrag in Anspruch nehmen.

Die Ermäßigung kann jederzeit bei Beantragung einer Neumitgliedschaft und bei bestehenden Mitgliedschaften via "Meine DPG" oder durch schriftliche Mitteilung an die  DPG Mitgliederverwaltung und -services aktiviert werden.

Bitte beachten Sie, dass bei bestehenden Mitgliedschaften die Reduktion erst mit der Beitragserhebung im Folgejahr berücksichtigt werden kann. Rückwirkende Ermäßigungen auf vergangene Jahre sind nicht möglich.