Robert-Wichard-Pohl-Preis

Der Robert-Wichard-Pohl-Preis wird für hervorragende Beiträge zur Physik verliehen, die eine besondere Ausstrahlung auf andere Disziplinen in Wissenschaft und Technik haben, für außergewöhnliche Leistungen in der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnis, in der Lehre, im Unterricht und in der Didaktik der Physik. Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld von 5.000 Euro und einer Urkunde.

⇒ Preisträgerinnen und Preisträger des Robert-Wichard-Pohl-Preises

Satzung des Robert-Wichard-Pohl-Preises

  1. Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) kann einmal jährlich den Robert-Wichard-Pohl-Preis vergeben.
  2. Der Preis besteht aus einer Urkunde mit Verleihungstext und Laudatio sowie einem Geldbetrag in Höhe von 5.000 Euro.
  3. Der Preis wird jährlich ausgeschrieben. Die Geschäftsführung der DPG schreibt den Preis im Einvernehmen mit dem Preiskomitee rechtzeitig aus und setzt eine Frist für die Einreichung von Vorschlägen. Die Nominierungsvorschläge, die von der Geschäftsstelle an den Vorsitz des Preiskomitees weitergeleitet werden, müssen neben einer etwa ein- bis zweiseitigen Begründung eine Kurzlaudatio, einen Lebenslauf, ggf. eine Publikationsliste sowie Gutachtervorschläge enthalten. Eigennominierungen sind nicht zulässig.
  4. Der Preis dient der Auszeichnung hervorragender Leistungen auf dem Gebiet der Physik, die eine besondere Ausstrahlung auf andere Disziplinen in Wissenschaft und Technik haben, für außergewöhnliche Leistungen in der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnis in der Lehre, im Unterricht und in der Didaktik der Physik. In der Regel wird der Preis jeweils einer Person zuerkannt. Bei der Vergabe an mehrere Personen erhalten diese das Preisgeld (zu gleichen Teilen) gemeinsam und je eine Urkunde.
  5. Für die Auswahl der Preisträgerinnen bzw. Preisträger wird ein Preiskomitee gebildet, das aus sechs Personen besteht, die vom DPG-Vorstandsrat für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Nach dem Ausscheiden ist eine Wiederwahl frühestens sechs Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Preiskomitee möglich.
  6. Außerdem gehört dem Preiskomitee ex officio das zuständige DPG-Vorstandsmitglied für Wissenschaftliche Programme und Preise an.
  7. Das Preiskomitee wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und stellvertretende(n) Vorsitzende(n).
  8. Das Preiskomitee kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben.
  9. Das Preiskomitee tritt zur Beratung der Vorschläge mindestens einmal im Jahr zu einer Sitzung (am Tag der DPG) zusammen. Das Preiskomitee ist grundsätzlich nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder teilnimmt. Das Komitee trifft seine Auswahl mit einfacher Mehrheit der Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die/der Vorsitzende. Das Komitee überreicht dem DPG-Vorstand einen oder mehrere Verleihungsvorschläge mit einer Begründung sowie einer zum Abdruck geeigneten Laudatio.
  10. Das Preiskomitee kann zu den eingereichten Vorschlägen (externe) Gutachten einholen und außer den eingegangenen Nominierungen auch weitere Vorschläge, z. B. aus dem Vorjahr, berücksichtigen.
  11. Die DPG-Geschäftsstelle unterstützt das Preiskomitee bei seiner Arbeit.
  12. Über die Verleihung des Preises beschließt der DPG-Vorstand.
  13. Die Verleihung des Preises geschieht vorzugsweise auf einer (größeren) Tagung der DPG. Im Rahmen der gleichen Tagung oder einer fachlich geeigneteren Tagung der DPG soll ein Vortrag der Preisträgerin bzw. des Preisträgers stattfinden.
  14. Diese Satzung wurde vom DPG-Vorstandsrat am 10. November 2012 beschlossen, am 29. März 2020 geändert und kann nur vom Vorstandsrat geändert werden.

 

Preiskomitee

Vorsitzende/r des Preiskomitees

Prof. Dr. Markus Arndt
Wien


Mitglieder des Preiskomitees

Prof. Dr. Markus Arndt

Prof. Dr. Andreas Buchleitner

Prof. Dr. Johannes Grebe-Ellis

Prof. Dr. Karl Jakobs

Prof. Dr. Axel Lorke