Energiememorandum 1995 der DPG

Zukünftige klimaverträgliche Energienutzung und politischer Handlungsbedarf zur Markteinführung neuer emissionsmindernder Techniken

Aus Anlaß der ersten Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention vom 28. März bis 7. April 1995 in Berlin verabschiedete der Vorstandsrat der Deutschen Physikalischen Gesellschaft am 21. März 1995 die hier im Wortlaut wiedergegebene Stellungnahme:

Begründung und Ziele der Stellungnahme

Einleitung

Anläßlich der Berliner Konferenz der Signatarstaaten der Klimarahmenkonvention von Rio de Janeiro unterstreicht die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) die Bedeutung der Energiepolitik für die Lebensbedingungen künftiger Generationen und wendet sich mit dem folgenden Aufruf erneut an die deutsche Öffentlichkeit. Im Hinblick auf die Fortschritte der Klimaforschung in den letzten Jahren, den neuesten Energiebericht (1994) der Parlamentarischen Enquête-Kommission "Schutz der Erdatmosphäre" [1] und den besonders im Intergovernmental Panel of Climate Change (IPCC) [2,3] erzielten Konsens bekräftigt sie ihre gemeinsam mit der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft 1987 veröffentlichte Warnung vor absehbaren gefährlichen Klimaänderungen und ihre dringende Empfehlung, die durch den Menschen bedingten (anthropogenen) Emissionen von Kohlendioxyd (CO2) weltweit und national drastisch zu reduzieren.

Die durch die Klimaveränderungen an unsere Energiepolitik gestellten Herausforderungen sind spätestens seit den Empfehlungen der Parlamentarischen Enquête-Kommission von 1990 und den darauffolgenden Beschlüssen der Bundesregierung bekannt. Aber eine konkrete, weitsichtige Planung unserer Energieversorgung, die auf die in der Klimarahmenkonvention von Rio genannten Ziele ausgerichtet ist, steht immer noch aus.

Die DPG spricht die Empfehlung aus, die Kohlendioxyd-Emissionen für Deutschland bis zum Jahre 2050 auf 20% der heutigen Werte zu senken. sie zeigt einen Weg auf, der nach ihrer Meinung beschritten werden muß, damit die von der Enquête-Kommission an alle hochindustrialisierten Länder gestellte Forderung erfüllt werden kann. Deutschland muß als eines der wirtschaftlich und technologisch führenden Länder auf dem Weg zur Stabilisierung des Klimas einen Schritt vorausgehen.

Mit dieser Stellungnahme mahnt die DPG neben konkreten Planungen die Formulierung von Leitlinien für eine langfristige deutsche Energiepolitik an. Diese Leitlinie müssen wesentlich über den Inhalt und die Zielsetzung der bisherigen Energiekonsensgespräche hinausgehen. Sie müssen die verschiedenen Optionen für die Energiepolitik im nächsten Jahrhundert stärken und eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik ermöglichen. Vor allem aber müssen sie die Bedingungen für eine radikale Umstellung unserer Energienutzung klarstellen.

Klimaänderungen und Zukunftsperspektiven

Der unkontrollierte Ausstoß von Treibhausgasen, insbesondere CO2, verstärkt in dramatischer und bedrohlicher Weise den natürlichen Treibhauseffekt unserer Atmosphäre. Ihr kleiner, natürlicher Gehalt an CO2 ermöglicht erst das Leben auf der Erde durch eine dafür günstige bodennahe Weltmitteltemperatur von derzeit 15°C über dem Gefrierpunkt. Aber durch die rasche, massenhafte Verbrennung fossiler Energieträger, die in Millionen von Jahren in der Erdkruste angesammelt wurden, wird in der Atmosphäre bei Fortdauer der gegenwärtigen Emissionstrends eine Verdopplung der CO2-Konzentration schon im Laufe des nächsten Jahrhunderts eintreten [4].

Nach umfassenden Berechnungen des IPCC führt eine Verdopplung der CO2-Konzentration zu einer globalen durchschnittlichen Temperaturerhöhung im Bereich zwischen 1,5 und 4,5°C. Zu dieser Schlußfolgerung führen umfangreiche Klimamodellrechnungen, die unter sehr verschiedenen Annahmen und unter Einbezug komplizierter Rückkopplungseffekte durchgeführt wurden. Die Modelle wurden durch Vergleich mit den Klimabeobachtungsdaten der letzten Jahrzehnte geprüft und weitgehend bestätigt. Die neuesten Analysen der gegenwärtigen Temperaturmessungen zeigen, daß bereits eine mittlere globale Erwärmung um mehr als ein halbes Grad eingetreten ist.

Addiert man die verstärkende Wirkung der anderen anthropogenen Treibhausgase (CH4,FCKW, NO2 und O3) hinzu, so muß mit der im vorhergehenden Absatz angegebenen Erwärmung bereits in der Mitte des nächsten Jahrhunderts gerechnet werden. Eine Temperaturerhöhung um 2,5°C - das ist der wahrscheinlichste Wert - ist schon etwa die Hälfte des Temperaturunterschiedes, der in der Vergangenheit zwischen den Eiszeiten und den Warmzeiten bestanden hat. Bei dieser Temperaturerhöhung ist ein Anstieg des Meeresspiegels um einen halben Meter und damit ein Verschwinden von sieben Staaten der Weltgemeinschaft ebenso zu erwarten wie ein Ausweiten der subtropischen Trockenzonen auf Kosten der heute fruchtbaren Kornkammern in den USA, China, Südamerika und Australien. In den gemäßigten Klimazonen werden die Landschaften und ihre natürlichen Ökosysteme durch ein verstärktes Waldsterben, Degradationserscheinungen von Böden, Änderungen der Niederschlagsverteilung und den massiven Rückgang der Gletscher (bzw. ein völliges Verschwinden vieler Gletscher in den Alpen) verändert werden. In den nördlichen Zonen wird ein gefährliches Auftauen der Permafrostböden in den Tundren erwartet. Unter allen Folgen wird das Schicksal der Klimaflüchtlinge im Vordergrund stehen, wobei südliche Länder besonders betroffen sein werden, die den fortdauernden Ausstoß von Treibhausgasen am wenigsten zu verantworten haben.

Die Ziele der Klimarahmenkonventionen von Rio und die Vorschläge der DPG

Angesichts dieser anstehenden Klimaveränderungen mit ihren bedrohlichen Folgen für die Zukunft wurde 1992 in der Rio-Klimarahmenkonvention das Ziel vereinbart, durch gemeinsame Anstrengungen die Höhe des Temperaturanstieges auf 1°C in den nächsten 100 Jahren, und die insgesamt in Kauf genommene Temperaturerhöhung auf maximal 2°C zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, gilt die vom IPCC geforderte weltweite Senkung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 auf 40% der heutigen Werte als anerkannter Maßstab. Dabei wird erwartet, daß die hochindustrialisierten Länder, die mit rund einer Milliarde Menschen für dreiviertel des weltweiten CO2 Ausstoßes verantwortlich sind, nach dem Vorschlag der deutschen Enquête-Kommission ihre nationalen CO2-Emissionen überproportional auf 20% reduzieren. Bezogen auf das Jahr 1987 entspricht dies noch immer einem durchschnittlichen CO2-Ausstoß von 2,3 Tonnen pro Bundesbürger und Jahr. Dieser Wert würde dann - bei dem erwarteten Wachstum der Weltbevölkerung und der angegebenen Gesamtreduktion - immer noch doppelt so hoch sein wie der Pro-Kopf-Ausstoß im Weltdurchschnitt.

Das weltweite wie das nationale Reduktionsziel betrachtet die DPG im Einklang mit ihren früheren Verlautbarungen als unabdingbar. Wege zur Erreichung des für Industrieländer anzustrebenden Zieles werden in der Öffentlichkeit viel zu wenig diskutiert. Vielfach wird auch übersehen, daß eine derartig starke Reduktion sich nicht durch die Aufeinanderfolge einzelner, unabhängiger Schritte erreichen läßt, sondern daß ein Gesamtkonzept vorhanden sein muß.

Die Pläne für eine langfristige Senkung der Emissionen müssen heute erstellt werden, weil die Verzögerungszeiten, die zwischen der Planung neuer Energieversorgungssysteme und ihrer allgemeinen Nutzung liegen, Jahrzehnte betragen.

Diese Pläne müssen sich vor allem auf Einrichtungen mit einer langen Lebensdauer beziehen, auf Gebäude, Fernheizungssysteme, Siedlungs- und Verkehrsstrukturen sowie auf neue Großkraftwerke, die fünfzig Jahre lang in Gebrauch sein werden. In diesem Sinne reichen auch die neuesten Empfehlungen der Parlamentarischen Enquête-Kommission, soweit sie einheitlich von der gesamten Kommission getragen wurden, bei weitem nicht aus, um das angegebene Ziel zu realisieren.

Die DPG begrüßt das besondere Engagement und die führende Rolle der Bundesregierung bei den internationalen Verhandlungen über eine neue weltweit abgestimmte Energiepolitik. Sie unterstützt die Empfehlungen der Enquête-Kommission von November 1994 zu allen Aspekten der Energieeinsparung bzw. der Förderung effizienter Energienutzung in Deutschland. Die DPG mahnt aber die Gestaltung langfristiger Planungen an:

Es müssen dringlich wirtschaftliche und strukturelle Rahmenbedingungen mit Planungssicherheit für die Industrie geschaffen werden, damit bessere, emissionsmindernde Techniken in den Markt eingeführt werden, auch dann, wenn sie erst in absehbarer Zeit wirtschaftlich sein können. Dies betrifft alle Sektoren, den der effizienteren Energienutzung, den der erneuerbaren Energien und den der Kernenergie.

Durch eine konsequente Klimaschutzpolitik werden in bestimmten Bereichen Arbeitsplätze wegfallen. Aber dafür werden neue Arbeitsplätze auf dem Gebiet innovativer Energie- und Umwelttechnologien zur Bedienung eines in Zukunft expandierendes Marktes geschaffen. Dabei muß die Arbeitsmarktpolitik, d.h. die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit für die deutsche Industrie Hand in Hand gehen mit der Klimaschutzpolitik. Die gleichzeitige Verfolgung beider Ziele erfordert die gemeinsame Anstrengung aller politischen Gruppierungen und auf allen Seiten die Zurückstellung kurzfristiger Interessen.

[1] Enquête-Kommission "Schutz der Erdatmosphäre" des Deutschen Bundestages (Hrsg.): Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Klimapolitik für dauerhaften Klimaschutz. Economica Verlag GmbH, Bonn 1995

[2] Intergovernmental Panel on Climate Change: Climate Change 1992 - The Supplementary Report to the IPCC Scientific Assessment - Report prepared for IPCC by Working Group I. Edited by J.Z. Houghton et al., 2. Aufl., University Press, Cambridge 1993

[3] Intergovernmental Panel on Climate Change: Radiative Forcing of Climate Change - The 1994 Report of the Scientific Assessment Working Group of IPCC, Summary for Policymakers. Report by WMO and UNEP, Genf 1994.

[4] Enquête-Kommission "Schutz der Erdatmosphäre" des Deutschen Bundestages (Hrsg.): Klimaänderung gefährdet globale Entwicklung. Economia Verlag GmbH, Bonn 1992, S. 105.


Die Empfehlungen der Deutschen Physikalischen Gesellschaft

Die folgenden Empfehlungen orientieren sich an den drei in den vorhergehenden Abschnitten entwickelten Grundsätzen:

  • Die Versorgung der Menschheit mit Energie ist nicht nur eine Frage der bereitzustellenden Menge, sondern auch eine Frage der Konsequenzen für das Weltklima. Die Deckung des Energiebedarfes mit fossilen Energieträgern muß schnell und drastisch eingeschränkt werden, um absehbare, mit den CO2-Emissionen verbundene Klimaänderungen mit bedrohlichen Konsequenzen abzuwenden.
  • Die zu einer Einschränkung des Verbrauchs fossiler Energieträger führenden Maßnahmen müssen heute eingeleitet werden: Die Lebensdauer von Gebäuden, Energieversorgungseinrichtungen, sowie von Verkehrs- und Siedlungsstrukturen ist so groß, daß es von den heute zu treffenden Entscheidungen abhängen wird, ob für die nächsten Jahrzehnte unabdingbare drastische Erniedrigung der CO2-Produktion erreicht werden kann.
  • Die Industrieländer müssen ihre CO2-Emissionen bis zum Jahre 2050 auf 20% des heutigen Wertes reduziert haben. Dies erfordert eine schwierige Umstellung und einen hohen Kapitalaufwand. Innerhalb der Grenzen unserer Wirtschaftskraft kann dies nur dann geleistet werden, wenn schnell durch politische Vorgaben langfristige Planungssicherheit geschaffen wird.

Bezüglich der drei Bereiche der Nutzung von Wärme (entsprechend 40% des deutschen Primärenergieverbrauches), von Treibstoffen (20%) und Strom (40%) werden folgenden Empfehlungen ausgesprochen:

Nutzung von Wärme in Gebäuden und in der industriellen Produktion

(a) Gebäudewirtschaft und kommunale Wärmewirtschaft

Höchste Priorität muß die Einschränkung der Emissionen durch die Vermeidung von Energieverbrauch haben. Im Gebäude- und im Heizungsbereich liegen - wie von der Enquête-Kommission betont - außerordentlich große Einsparpotentiale durch eine geeignete Reduzierung des Wärmebedarfs und Änderung der Heizungssyteme.

Im Neubaubereich ist die Notwendigkeit schneller Entscheidungen zugunsten einer Reduktion der CO2-Emissionen besonders deutlich. Sofern die modernen technischen Möglichkeiten für die Wärmedämmung, die passive Nutzung der Sonneneinstrahlung und für die kontrollierte Gebäudelüftung mit Wärmerückgewinnung bereits bei Planung und Bau berücksichtigt werden, lassen sich im Vergleich zum durchschnittlichen Bedarf des gesamten derzeitigen Gebäudebestandes, zwei Drittel des Wärmebedarfs einsparen. Das ist heute bei einem Mehraufwand von maximal 10% der Baukosten möglich.

Um darüber hinaus den Einsatz fossiler Energieträger für den gesamten Bereich der Wärmeversorgung von Gebäuden einschließlich des Brauchwassers und unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Nutzerverhaltens auf 20% zu reduzieren, müssen auch die Heizungssysteme optimiert werden. Dazu ist die Nutzung erneuerbarer Energien mit Solarkollektoren und Wärmepumpen genauso geeignet wie die Kraftwärmekopplung, d.h. die Nutzung industrieller oder aus Heizkraftwerken stammender Abwärme. Bei ausreichender Bebauungsdichte muß die Einzelhausheizung durch den Anschluß an Nah- oder Fernwärmenetze ersetzt werden. Diese können über mit Gas betriebene Wärmepumpen, Solarkollektoren und Abwärme gespeist werden. Zur Wirkungsgraderhöhung der Stromerzeugung ist die spätere Installation von Brennstoffzellen als Ersatz für Blockheizkraftwerke zu empfehlen.

Die durch die 1995 in Kraft getretene Wärmeschutzverordnung zur Bewertung von Gebäudeeigenschaften vorgeschriebenen Energiekennzahlen müssen bis zum Ende der Jahrzehnts verschärft werden. Es wird empfohlen, diese Kennzahlen durch eine Brennstoffkennzahl zu ergänzen, welche für die gesamte Wärmeversorgung den durch Verbrennung fossiler Energieträger gedeckten Primärenergieverbrauch angibt. Dieser muß dann auf 50 kWh pro Quadratmeter und Jahr begrenzt werden.

Im weit größeren Altbaubereich sind die für starke Einsparungen notwendigen Maßnahmen im Vergleich zum Neubaubereich viel schwieriger zu planen und zu realisieren. Gerade hier müssen aber drastische Änderungen Platz greifen. Nach den Gutachten, die für die Enquête-Kommission erstellt wurden, ist es unter Beachtung von Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit schon bei den heutigen Energiepreisen möglich, den Heizenergiebedarf durch wärmetechnische Sanierung um durchschnittlich 30% zu senken, wenn die jeweiligen Maßnahmen im Zusammenhang mit ohnehin fälligen Bauerhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden. Das wirtschaftlich realisierbare Einsparpotential wächst bis auf etwa 50%, wenn als Basis für langfristige Planungen statt eines Brennstoffpreises von derzeit etwa 5 Pf ein Preis von 10 Pf pro Kilowattstunde zugrunde gelegt wird.

Dieser Bereich erfordert in besonderem Umfang staatliche Fördermaßnahmen. Auf dieser Grundlage müssen die Kommunen entsprechend der Dringlichkeit und der Langfristigkeit der erforderlichen Maßnahmen umgehend integrierte Konzepte zur Sanierung und künftigen Wärmeversorgung des Gebäudebestandes ausarbeiten. Die Umsetzbarkeit derartiger Konzepte muß bald durch die modellhafte Sanierung kleinerer Stadtviertel demonstriert werden.

(b) Wärmebedarf in der Industrie

In diesem Bereich müssen besonders die CO2-Emissionen bei der Erzeugung von Prozeßwärme vermindert werden. Die Prozeßwärme wird nicht nur in großen Mengen, sondern häufig auch bei sehr hohen Temperaturen benötigt. Für den Bedarf bei relativ niedrigen Temperaturen müssen große Verbraucher mehr als bisher die Abwärme aus exothermen chemischen Prozessen und aus der Stromerzeugung nutzen. Derzeit gibt es keine aussichtsreichen Zukunftskonzepte, die es unter den genannten Bedingungen erlauben würden, hochwertige Prozeßwärme in den erforderlichen Mengen unter gleichzeitiger Reduktion des Anteils fossiler Energieträger um 80% bereitzustellen, ohne daß dabei die Kernenergie eingesetzt werden müßte.

Für Anwendungen bis zu 900°C ist das technisch bereits sehr weit entwickelte Konzept des Hochtemperaturreaktors kleinerer Leistung sehr geeignet, der gleichzeitig Strom und hochwertige industrielle Prozeßwärme liefern kann. Dieser Typ von Kernreaktor ist aufgrund seiner speziellen Konstruktionsmerkmale besonders sicher betreibbar. Bei konsequenter Weiterentwicklung könnte er in etwa 20 Jahren einsetzbar sein. Er könnte ferner dazu genutzt werden, durch Zerlegung von Erdgas Wasserstoff zu erzeugen, der in dem heute sehr emissionsstarken Bereich der Stahlherstellung und der Ammoniakerzeugung gebraucht werden kann. Augrund dieser Sachlage wird langfristig der Einsatz von Hochtemperaturreaktoren im Bereich der Prozeßwärme unter Hinweis auf die weiter unten gegebenen prinzipiellen Empfehlungen zur Nutzung der Kernenergie befürwortet.

Große Mengen geringwertiger Abwärme gehen heute durch Ableitung in die Luft oder in die Flüsse verloren. Diese müssen durch Wärmetauscher-Netzwerke und Wärmepumpen in die industrielle Anwendung (bei niedrigen Temperaturen) zurückgeführt oder, solange es sich um langfristig gleichbleibend verfügbare Mengen handelt, über die Kraftwärmekopplung im Gebäudebereich genutzt werden.

Nutzung von Treibstoffen im Verkehr

Entsprechend dem Verkehrsbericht der Enquête-Kommission erfordert eine Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehr geeignete verkehrspolitische Maßnahmen sowie Vorgaben im fahrzeugtechnischen Bereich:

Vor allem müssen Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung ergriffen werden, wo immer dies möglich und sinnvoll ist. Außerdem muß der Verkehr auf die Verkehrsträger mit der jeweils geringsten CO2-Emission verlagert werden, und es müssen Infrastrukturmaßnahmen zu einer wirksamen Vernetzung der Verkehrsträger ergriffen werden. Schließlich ist eine Verbesserung der Verkehrsabläufe durch Fernleitsysteme notwendig.

Im Kraftfahrzeugbereich ist das Potential für die Reduktion klimarelevanter Emissionen erheblich. Von politischen, auf eine Verminderung des Gesamttreibstoffverbrauches aller Fahrzeuge ausgerichteten Vorgaben kann man nach einer entsprechenden Umstellung des Käuferverhaltens und nach einer Weiterentwicklung emissionsarmer Fahrzeuge eine Reduktion der diesbezüglichen CO2-Emissionen auf etwa die Hälfte erwarten. Dies reicht jedoch nicht aus. Eine Reduktion auf 20% des heutigen Wertes wird in diesem Bereich schwierig sein. Wenn abzusehen ist, daß eine ausreichende Verminderung der klimarelevanten Emissionen langfristig nicht eintreten wird, müssen die betroffenen Verkehrsbereiche auf CO2-freie oder CO2-neutrale Energieträger bzw. Antriebe (Elektrizität aus nichtfossiler Energie, Biotreibstoff, Wasserstoff) umgestellt werden.

Trotz vieler Möglichkeiten ist man im Treibstoffbereich - auch angesichts des immer noch zunehmenden Flugverkehrs - bei der Emissionsreduktion mit besonders großen Problemen konfrontiert. Deshalb müssen die Einsparziele in den anderen Bereichen auch tatsächlich erreicht werden.

Stromwirtschaft

Auch unter optimistischen Annahmen ist in der Stromwirtschaft im Vergleich mit den beiden anderen Bereichen eine Verringerung des Energiebedarfes kaum zu erwarten. Die Enquête-Kommission kommt sogar zu dem Ergebnis, daß mit einem Anstieg des Strombedarfs in der Industrie und im Verkehr gerechnet werden muß. Dieser Mehrbedarf läßt sich zwar durch Einsparungen in Haushalten und bei Kleinverbrauchern sowie durch die Anwendung fortschrittlicher Kraftwerkstechnik (mit erheblich höheren Wirkungsgraden der Stromerzeugung als bisher) einigermaßen kompensieren, aber eine im Sinne des Klimaschutzes gewichtige Reduktion des gesamten Bedarfes an Strom wird nicht eintreten.

Es muß ein nationaler Energieplan aufgestellt werden, der trotz des in etwa gleichbleibenden Strombedarfs die Reduktion der CO2-Emissionen im Kraftwerksbereich bis zum Jahr 2050 auf höchstens 20% des heutigen Wertes vorsieht. Kohlendioxydemissionen dürfen dann nur noch beim Betrieb von Kraftwärmekopplungsanlagen anfallen. Das bedeutet, daß der Betrieb von reinen Stromerzeugungsanlagen ganz ohne Emissionen von CO2 erfolgen muß.

Eine realistische Energie- und Klimaschutzpolitik muß in einem Land mit hohen Ansprüchen der Bevölkerung an Lebensqualität und Lebensstandard flexibel sein. Sie muß daher auf allen Möglichkeiten nichtfossiler Stromerzeugung basieren. Dementsprechend muß ein wesentlicher Anteil des Strombedarfs so bald als möglich mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Weltweit ist die zukünftige Nutzung der Solarenergie von großer Bedeutung, der Anfang dazu kann aber nur von hochindustrialisierten Ländern mit der entsprechenden Wirtschaftskraft gemacht werden. Aus diesen Gründen wird empfohlen:

Alle Optionen erneuerbarer Energien, d.h. von Windenergie, Photovoltaik und der Verstromung von Biomasse, müssen verstärkt entwickelt und genutzt werden. Es muß ein Programm erstellt werden mit dem Ziel, im Jahre 2030 ein Drittel des deutschen Strombedarfs aus regenerativen Quellen zu decken. Dafür muß die Nutzung von erneuerbaren Energien im eigenen Land ergänzt werden durch einen wachsenden Stromimport aus anderen europäischen Ländern. Dieser muß - neben begrenzter Wasserkraftnutzung im Norden und Osten - vor allem auf dem Betrieb solarthermischer Kraftwerke im Süden Europas basieren. Unter Einsatz der Technik der Hochspannungsgleichstromübertragung ist ein Transport weitgehend verlustfrei über so große Entfernungen möglich.

Damit wird auf der Basis internationaler Zusammenarbeit eine Nutzung der Sonnenstrahlung hervorgehoben die relativ preisgünstig ist und auch ausgebaut werden kann. Jedoch sind selbst bei großen Anstrengungen die Möglichkeiten zur Bereitstellung von Solarstrom begrenzt, wenn realistische Zeitspannen für die Entwicklung, Erprobung und Markteinführung von solarthermischen Kraftwerken des Gigawatt-Bereiches in die Pläne eingesetzt werden und die zugehörige internationale Zusammenarbeit organisch wachsen soll. Bis zum Jahre 2030 ein Drittel des deutschen Strombedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, erscheint daher als ein erreichbares, aber auch sehr anspruchsvolles Ziel.

Daraus ergibt sich, daß eine ernste Klimaschutzpolitik, die auf die Jahre 2030 bzw. 2050 ausgerichtet ist, in der Planung für die Stromwirtschaft auf Kernenergie als weitere Komponente nicht verzichten kann. Die Nutzung der Kernenergie setzt hohe Sicherheitsmaßstäbe voraus, die in Deutschland eingehalten werden und für Europa vorbildlich bleiben können. In der Bundesrepublik gelten insbesondere seit der Novellierung des Atomgesetzes (1994) die höchsten Sicherheitsanforderungen an neue Kernreaktoren. Sie verlangen, daß auch bei einem noch so unwahrscheinlichen Kernschmelzunfall die Folgen garantiert auf die Anlage beschränkt bleiben müssen. Damit wird die Gefahr für die Umgebung von vorneherein ausgeschlossen.

Die fortgeschrittensten Reaktorkonzepte, die diese gesetzlichen Bedingungen erfüllen können, sind das des Europäischen Druckwasserreaktors (EPR), der in französisch-deutscher Zusammenarbeit entwickelt wurde, und das des für vergleichsweise kleinere Leistungen entwickelten Hochtemperaturreaktors (HTR). Der EPR könnte in etwa zehn Jahren, der HTR in etwa zwanzig Jahren einsatzbereit sein. Die Entwicklung des HTR könnte in internationaler Zusammenarbeit weitergeführt werden. Dadurch würden Kosten gesenkt und die Entwicklung katastrophensicherer Nutzung von Kernenergie im Ausland gefördert.

Die Technik der Kernfusion steht frühestens in 50 Jahren für die Stromerzeugung zur Verfügung und kann damit heutige Planungen nicht beeinflussen. Sie sollte aber mit einem Aufwand weiterentwickelt werden, der ihrem grundsätzlich großen Potential für die Energieerzeugung entspricht.

Zusammenfassend wird, um auch im Strombereich eine Reduktion der CO2-Emissionen auf 20% der heutigen Werte zu erreichen, empfohlen:

Die Senkung des Strombedarfs und die Reduktion der CO2-Emissionen nach einem nationalen Energieplan müssen die höchste Priorität haben. Damit bis zum Jahre 2050 eine Reduktion auf 20% realisiert werden kann, müssen die Emissionen bis zum Jahr 2030 bereits erheblich vermindert sein. Der Anteil der Stromversorgung, der nicht durch fossile Energieträger gedeckt werden darf, muß auf die erneuerbaren Energien und die Kernenergie aufgeteilt werden.

Setzt man für das Jahr 2030 den Anteil fossiler Energieträger auf maximal noch 37% an, dann ergibt sich bei einem Anteil an erneuerbaren Energien von 33% für die Deckung des Strombedarfs ein Anteil von 30% für die Kernenergie.

Für die Nutzung der Kernenergie müssen neue Reaktoren mit modernster Sicherheitstechnik nach den Bedingungen des novellierten Atomgesetzes eingesetzt werden. Auf dieser Basis muß sich Deutschland für eine generelle rasche Verbesserung der europäischen nuklearen Sicherheitstechnik einsetzen. Schließlich darf die Festlegung auf ein Entsorgungskonzept für radioaktive Endprodukte nicht länger aufgeschoben werden.

Für die Jahrzehnte nach 2030 müssen Änderungen der Anteile erneuerbarer Energien und der Kernenergie an der Stromerzeugung durch politische Vorgaben zu geeigneten Zeitpunkten festgelegt werden, so daß Planungssicherheit für die Wirtschaft gewährleistet ist. Dabei ist eine Rücksichtnahme auf die internationale Entwicklung nötig.

Rahmenbedingungen zur Markteinführung umweltschonender Techniken

Eine Energiepolitik, die ihrer Verantwortung für die nächsten Generationen gerecht werden will, darf angesichts der in Aussicht stehenden Klimaänderungen nicht länger die Augen vor den bedrohlichen Folgen des exzessiven Verbrauchs von fossilen Energieträgern verschließen. Eine adäquate Nutzung regenerativer Energien ist aber bei unseren heutigen Energiepreisen nicht wirtschaftlich. Das gleiche gilt in geringerem Maße für wichtige Sparte hocheffizienter Energienutzung. Auch Kernenergie wird,bedingt durch die wachsenden Sicherheitsstandards teurer werden als bisher. Dementsprechend wird empfohlen, daß die Nutzung relativ teurer, aber umweltverträglicher Techniken staatlich gezielt gefördert wird. Diese kann durch Verordnungen und finanzielle Fördermaßnahmen sowie durch geeignet gestaltete Klimaschutzabgaben oder -steuern geschehen.

Unabhängig von dem Ziel der Markteinführung neuer Energiekonzepte und Techniken ist eine differenzierte Energiepreiserhöhung als Lenkungsinstrument zu diskutieren, um das Nutzerverhalten und dauerhaft tragbare Verbrauchsstrukturen aufeinander abstimmen zu können. Es ist zu erwarten, daß sich der zukünftige Energiebedarf in Deutschland auch bei einer konsequenten Einführung effizienterer Energienutzung und selbst bei einem Wirtschaftswachstum von nur 1% pro Jahr nur mäßig, d.h. um etwa 20% bis zur Mitte des nächsten Jahrhunderts reduzieren lassen wird. Dementsprechend ist eine durch Preisgestaltung beeinflußte Änderung des Verbraucherverhaltens notwendig. Dies ist auch realistisch unter dem Aspekt, daß die Preissteigerungen der letzten Jahrzehnte im Energiebereich im Vergleich zur Kostenentwicklung bei anderen Grundbedürfnissen gering ausgefallen sind.

Die Preise für die Nutzung von Energie müssen im Endeffekt schrittweise und langfristig kalkulierbar erhöht werden, bis die Techniken der rationellen Energieverwendung und die Nutzung der nichtfossilen Energieträger sich am Markt gegen die Kohlenstoffverbrennung behaupten können. Eine klare, langfristig verbindliche Zieldefinition macht die Einführung geeigneter Maßnahmen möglich. Da die Mittel für eine Umstellung auf eine klimaneutrale Energieversorgung nur von einer erfolgreich arbeitenden Volkswirtschaft aufgebracht werden können, muß die Pflicht zur Vorsorge unter gleichzeitiger Bewahrung der Basis für die Leistungsfähigkeit der deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb erfüllt werden.

Schlußwort

Die DPG fordert die Bundesregierung auf, der deutschen Öffentlichkeit ein Konzept für eine auf die Mitte des nächsten Jahrhunderts ausgerichtete, flexible Energiepolitik vorzulegen und Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die notwendige Reduktion der deutschen CO2-Emissionen ermöglichen. Damit entsprechend dieser Aufgabe auch genügend wirksame Maßnahmen ergriffen werden können, muß eine Koordination aller umwelt-, wirtschafts-, forschungs- sowie finanzpolitischer Regelungen auf höchster Ebene erfolgen. Die DPG fordert die Parteien, die Umweltschutzverbände, die Wirtschaft und alle Entscheidungsträger auf, Leitlinien für eine langfristige deutsche Energiepolitik mitzugestalten, die über mehrere Legislaturperioden hinaus Ziele markieren und wirksame Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 festlegen.

Die Stellungnahme wurde am 21. März 1995 während der DPG-Jahrestagung in Berlin vom Vorstandsrat der Deutschen Physikalischen Gesellschaft verabschiedet.

Bad Honnef, den 22. März 1995


Prof. Dr. H.-G. Danielmeyer
Präsident der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e.V.

Prof. Dr. Th. Mayer-Kuckuk
Vizepräsident der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e.V.

Prof. Dr. K. Schultze
Vorsitzender des Arbeitskreises Energie der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e.V.

(publiziert in: Phys. Bl. 51, 388 (1995)