Gemeinsame Erklärung zur Ausweitung des Promotionsrechts auf Fachhochschulen

Gemeinsame Erklärung der Konferenz der Fachbereiche Physik und der Deutschen Physikalischen Gesellschaft

Die langfristige Sicherung des Hochtechnologiestandorts Deutschland hängt in besonderem Maße
von seiner Innovationsfähigkeit ab. Dazu trägt eine optimale Qualifizierung des wissenschaftlichen
Nachwuchses wesentlich bei. Der Erwerb des Doktorgrades ist dabei eine wichtige Komponente. Mit
ihr wird die Fähigkeit zur Durchführung selbständiger wissenschaftlicher Forschung nachgewiesen.
Bislang ist die Verleihung des Doktorgrades ein ausschließliches Recht der Universitäten. Im Koalitionsvertrag
des neuen Senats der Hansestadt Hamburg ist jedoch vorgesehen, dass eine Fachhochschule,
die „Hochschule für Angewandte Wissenschaften“, das Promotionsrecht für bestimmte Bereiche
im Rahmen eines Modellversuchs erhalten soll. Die Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP)
als Zusammenschluss der 59 Physik-Fachbereiche an deutschen Universitäten sowie die Deutsche
Physikalische Gesellschaft (DPG) setzen sich mit Nachdruck dafür ein, qualifizierten Bewerbern aus
Universitäten und Fachhochschulen den Zugang zur Promotion zu ermöglichen. Jedoch warnen sie
vor einer Ausweitung des Promotionsrechts auf Institutionen außerhalb der Universitäten, einschließlich
der Fachhochschulen. Es sind weit reichende Konsequenzen abzusehen, die sich nachteilig
auf das in Deutschland etablierte Hochschulsystem und seine Abschlüsse auswirken können.

Im System der Hochschulausbildung haben Universitäten und Fachhochschulen unterschiedliche
Schwerpunkte, die sowohl von den Studierenden als auch von der Wirtschaft und Wissenschaft sehr
geschätzt werden. Dabei legen die Fachhochschulen ein großes Gewicht auf die anwendungsnahe
Ausbildung. Universitäten garantieren dem wissenschaftlichen Nachwuchs ausgezeichnete Möglichkeiten
zur Weiterqualifikation im Rahmen einer Promotion. Kennzeichnend für Promotionsverfahren
an deutschen Universitäten ist ein thematisch breites wissenschaftliches Umfeld, wie es zur kritischen
Begleitung der heutzutage zunehmend disziplinübergreifenden Dissertationsthemen notwendig
ist. Diese Promotionskultur ist ein wesentlicher Grund für die hohe Qualität und die nationale und
internationale Reputation unserer Promotionen. Die Schaffung von vergleichbaren Voraussetzungen
an Fachhochschulen, die zur Sicherstellung der bestehenden Qualität notwendig wären, stellt eine
kaum zu leistende Herausforderung dar.

Die Promotion an einer Universität steht geeigneten Absolventen der Fachhochschulen auch jetzt
schon offen. Gerade bei dem gegenwärtigen Mangel an geeigneten Kandidaten sollte dieses Potential
optimal genutzt werden. Daher appellieren KFP und DPG an die Universitäten, unbürokratische und
transparente Zugangsmodalitäten für entsprechend qualifizierte Bewerber aus den Fachhochschulen
zu schaffen und mit den Fachhochschulen eng zu kooperieren. KFP und DPG fordern die Fachhochschulen
und andere außeruniversitäre Einrichtungen auf, das Promotionsrecht nicht anzustreben.


Die Deutsche Physikalische Gesellschaft e.V. (DPG) ist die älteste und mit mehr als 55.000 Mitgliedern
die größte physikalische Fachgesellschaft weltweit. Als gemeinnütziger Verein verfolgt sie keine
wirtschaftlichen Interessen. Die DPG fördert den Erfahrungsaustausch innerhalb der wissenschaftlichen
Gemeinschaft und möchte darüber hinaus allen Neugierigen ein Fenster zur Physik öffnen. Sitz
der DPG ist Bad Honnef am Rhein. Infos: www.dpg-physik.de

Die Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP) ist die Vereinigung der 59 Physik-Fachbereiche und
Fakultäten der deutschen Universitäten. Infos: www.kfp-physik.de