Doktor mit Alma Mater!

Gemeinsame Erklärung der Konferenz der Fachbereiche Physik und der Deutschen Physikalischen Gesellschaft zum Promotionsrecht der deutschen Universitäten

Ein wesentlicher Teil der durch die Exzellenzinitiative angestoßenen Veränderungen im universitären Bildungssystem betrifft die Einrichtung von Graduiertenprogrammen. Insbesondere wurden so genannte Graduate Schools oder Research Schools eingerichtet, welche bestimmten Themen gewidmet sind. In diesen Programmen, die im Rahmen unterschiedlicher Modelle zum Erwerb des Doktorgrades führen, arbeiten in der Regel verschiedene Einrichtungen der universitären und der außeruniversitären Forschung zusammen.

Da die Verleihung des Doktorgrades, die Promotion, ausschließlich ein Recht der Fakultäten an den Universitäten ist, sind an allen Graduate Schools die Universitäten obligatorisch als Partner beteiligt. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die von der Graduate School verliehenen Stipendien überwiegend vom außeruniversitären Partner finanziert werden. Diese Einbettung in die Universität hat sich sehr bewährt. Die Partnerschaft zwischen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unter Aktivierung aller Forschungskapazitäten an einem Ort über die institutionelle Grenzen hinweg ist ein zentrales Element des wissenschaftlichen und ausbildungsbezogenen Ertrags dieser Graduate Schools. Die Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP) als Zusammenschluss der 58 Physik-Fachbereiche an deutschen Universitäten sowie die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) warnen daher mit Nachdruck vor der Realisierung von Konzepten, bei denen die Graduate Schools aus dem Universitätsverbund herausgelöst werden und als Unternehmen eigener Rechtsform das Promotionsrecht erhalten sollen. Da der überwiegende Teil der Forschungsergebnisse in Deutschland im Rahmen von Promotionsarbeiten erbracht wird, hätte dies eine einseitige weitere Stärkung der außeruniversitären Forschung zu Lasten der Universitäten zur Folge und würde diesen zudem Teile der Lehre entziehen. Damit bestünde die Gefahr einer Beschädigung des Paktes zwischen Universitäten und außeruniversitärer Forschung, der zugunsten des Forschungsstandortes Deutschland eine Bündelung der Kräfte zum Ziel hatte, um in der internationalen Konkurrenz um Forschungsergebnisse besser bestehen zu können.

Die KFP und die DPG appellieren an die Universitäten und an die für diese verantwortlichen Landesregierungen, mit Entschlossenheit allen Bestrebungen entgegenzutreten, eine Promotion außerhalb der Universitäten zuzulassen. Sie fordern die außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf, ihrerseits das Promotionsrecht nicht anzustreben.


Die Deutsche Physikalische Gesellschaft e.V. (DPG) ist die älteste und mit mehr als 55.000 Mitgliedern
die größte physikalische Fachgesellschaft weltweit. Als gemeinnütziger Verein verfolgt sie keine
wirtschaftlichen Interessen. Die DPG fördert den Erfahrungsaustausch innerhalb der wissenschaftlichen
Gemeinschaft und möchte darüber hinaus allen Neugierigen ein Fenster zur Physik öffnen. Sitz
der DPG ist Bad Honnef am Rhein. Infos: www.dpg-physik.de

Die Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP) ist die Vereinigung der 59 Physik-Fachbereiche und
Fakultäten der deutschen Universitäten. Infos: www.kfp-physik.de