Wahlen zum DPG-Vorstand und der Ombudsperson – Nominierungsfrist endet bald

Alle DPG-Mitglieder sind aufgerufen, bis zum 7. Oktober 2022 Kandidatinnen oder Kandidaten für das Vorstandsamt Öffentlichkeitsarbeit, das Vorstandsamt Junge Mitglieder und Berufsfragen sowie das Amt der Ombudsperson vorzuschlagen. Schriftliche Nominierungen müssen bis zum 7. Oktober 2022 beim Hauptgeschäftsführer vorliegen.

Am 30. November 2022 wird die zweite Amtszeit des Vorstandsmitglieds Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Ulrich Bleyer, ablaufen. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Zeitgleich wird die zweite Amtszeit des Vorstandsmitglieds Junge Mitglieder und Berufsfragen, Dipl. Phys. Alexander C. Heinrich (Konstanz), ablaufen. Eine Wiederwahl ist ebenfalls nicht möglich.

Gegenwärtig sind PD Dr. Elisabeth Soergel (Bonn) und Prof. Dr. Hans Rainer Trebin (Stuttgart) Ombudsleute der DPG. Während die zweite Amtszeit von Elisabeth Soergel noch bis zum 31. Dezember 2023 reicht, endet die dritte Amtszeit von Hans Rainer Trebin am 30. November 2022. Seine Wiederwahl ist nicht möglich.

 

Schriftliche Nominierungen müssen bis zum 7. Oktober 2022 beim Hauptgeschäftsführer (DPG, Hauptstr. 5, 53604 Bad Honnef) vorliegen. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 DPG-Mitgliedern unterschrieben sein. Dem Vorschlag ist ein Lebenslauf (eine Seite) beizufügen.

Die von den Mitgliedern vorgeschlagenen Kandidatinnen oder Kandidaten werden zusammen mit den Nominierungen des Vorstandes und des Vorstandsrates in eine gemeinsame Liste aufgenommen. Diese Liste ist Grundlage für die Wahlen durch den Vorstandsrat in seiner Sitzung am 11./12. November 2022, die anlässlich des 43. Tages der DPG in Bad Honnef stattfinden wird.

 

⇒ Ausschreibung im Physik Journal