Satzung

Satzung für den Hertha-Sponer-Preis

Die DPG richtet einen Preis zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen ein. Der Preis trägt den Namen Hertha-Sponer-Preis und kann einmal jährlich verliehen werden. Der Hertha-Sponer-Preis wird für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Physik an eine Wissenschaftlerin vergeben. Der Preis wird auf der jährlichen Frühjahrstagung der DPG verliehen. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag von 3.000,00 €.

Der Hertha-Sponer-Preis soll vor allem jüngere Wissenschaftlerinnen durch öffentliche Auszeichnung von hervorragenden Arbeiten ermutigen und auf diese aufmerksam machen. Ziel des Preises ist es, mehr Frauen für die Physik zu gewinnen.

Die auszuzeichnenden Arbeiten müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Als Veröffentlichung dient in jedem Fall der Abdruck oder die Annahme zum Abdruck in einer wissenschaftlichen Zeitschrift. Ob andere Arten der Veröffentlichung anerkannt werden, entscheidet das Preiskomitee. Dem Komitee muss jedoch der volle Wortlaut des wissenschaftlichen Werkes vorliegen.

Ist diese Arbeit bereits von einer anderen Gesellschaft, Akademie oder dgl. ausgezeichnet worden, so soll der Preis nur in ganz besonderen Ausnahmefällen für diese Arbeit verliehen werden.

In Zweifelsfragen entscheidet der Vorstand der DPG.

Das Preiskomitee besteht aus 6 Personen, die jeweils für 4 Jahre vom Vorstandsrat gewählt werden. Die Hälfte der Mitglieder des Komitees soll alle zwei Jahre neu gewählt werden. Einmalige Wiederwahl ist möglich.

Beschlossen vom Vorstandsrat in Bad Honnef am 11. November 2000