Geschäftsordnung

Die Arbeitsgruppe Senior Expert Netzwerk (AG SEN) stellt ein Forum für Physiker/innen dar, in dem Mitglieder, die sich auf ihren Ruhestand vorbereiten wollen oder sich bereits im Ruhestand befinden, und allen anderen Mitgliedern der DPG die Möglichkeit aktiver Mitarbeit in der Deutschen Physikalischen Gesellschaft angeboten wird.

Ziele der Arbeitsgruppe sind

  1. Einrichtung und Organisation von Diskussionsrunden zu grundsätzlichen und aktuellen Fragen im Zusammenhang mit Physik und Technologie. Die Referenten sollen aus dem Kreise der Mitglieder gewonnen werden.
  2. Um die langjährigen beruflichen Erfahrungen der Mitglieder zu nutzen, werden für Wirtschaft, Industrie, öffentliche Medien, interessierte Organisationen und Personen Ansprechpartner aus dem Kreis der AG-Mitglieder benannt bzw. bekannt gemacht.
  3. Die Zusammenarbeit mit und Unterstützung von Schulen auf unterschiedlichen Gebieten und Stufen wird gefördert.
  4. Die Aktivitäten der DPG im Magnus-Haus Berlin werden unterstützt, auch im Hinblick auf größere Aufmerksamkeit und Information der Öffentlichkeit zu physikalisch-technischen Entwicklungen und Problemen.

Organisatorische Grundlagen

  1. Satzung und Ausführungsbestimmungen der Geschäftsordnung der DPG gelten uneingeschränkt.
  2. Die AG SEN ist eine Arbeitsgruppe im Sinne von § 16 der Satzung der DPG. Sie ist im Vorstandsrat durch ein Mitglied ohne Stimmrecht vertreten.
  3. Mitglied der AG SEN kann jedes ordentliche Mitglied der DPG werden. Die Mitgliedschaft ist zu dokumentieren.
  4. Die AG SEN pflegt den Austausch mit den Fachverbänden der DPG.
  5. Die AG SEN berät den Vorstand /Vorstandsrat der DPG in allen Angelegenheiten, die die AG sachlich betreffen.
  6. Die AG SEN erhält wie ein Fachverband jährlich eine Verfügungssumme aus dem DPG-Haushalt, die gegen Vorlage entsprechender Belege für satzungsgemäße Zwecke bei der Geschäftsstelle abgerufen werden.
  7. Die AG SEN-Mitglieder wählen aus ihrer Mitte eine Sprecherin/einen Sprecher sowie mindestens eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter, die die AG SEN nach außen vertreten.
  8. Die Wahl erfolgt auf der Mitgliederversammlung, die in der Regel alle zwei Jahre durchzuführen ist. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
  9. Die Sprecherin/der Sprecher lädt die Mitglieder 3 Wochen vor der Mitgliederversammlung ein und erstattet auf dieser einen Bericht.
  10. Diese Geschäftsordnung kann durch qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder der AG SEN geändert bzw. ergänzt werden.