Geschäftsordnung
Zur Erreichung ihrer Ziele entwickelt die AGHAW einen Maßnahmenkatalog.
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Die AGHAW-Mitglieder wählen aus ihrer Mitte eine/n Sprecher/in sowie eine/n stellvertretende/n Sprecher/in, die die AGHAW nach außen vertreten.
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Die Wahl des/der Sprechers/Sprecherin und seines/ihrer Stellvertretung erfolgt auf der ersten Mitgliederversammlung eines Kalenderjahres. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
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Der/Die Sprecher/in lädt die Mitglieder spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung zu dieser ein. Er/Sie erstattet auf der Sitzung einen Bericht.