Geschäftsordnung

Zur Erreichung ihrer Ziele entwickelt die AGHAW einen Maßnahmenkatalog.

  1. Die AGHAW-Mitglieder wählen aus ihrer Mitte eine/n Sprecher/in sowie eine/n stellvertretende/n Sprecher/in, die die AGHAW nach außen vertreten.

  2. Die Wahl des/der Sprechers/Sprecherin und seines/ihrer Stellvertretung erfolgt auf der ersten Mitgliederversammlung eines Kalenderjahres. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

  3. Der/Die Sprecher/in lädt die Mitglieder spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung zu dieser ein. Er/Sie erstattet auf der Sitzung einen Bericht.