Geschäftsordnung

Zur Erreichung seiner Ziele entwickelt der AKHAW einen Maßnahmenkatalog.

  1. Die AKHAW-Mitglieder wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n, die den AKHAW nach außen vertreten.

  2. Die Wahl der/des Vorsitzenden und ihrer/seiner Stellvertretung erfolgt auf der ersten Mitgliederversammlung eines Kalenderjahres. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

  3. Die/Der Vorsitzende lädt die Mitglieder spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung zu dieser ein. Sie/Er erstattet auf der Sitzung einen Bericht.