Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des wissenschaftlichen Ausschusses
"Vakuumphysik und Vakuumtechnik" der Deutschen Vakuumgesellschaft

 

  • Allgemeines

Im wissenschaftlichen Ausschuss "Vakuumphysik und Vakuumtechnik" (WA-VA) der Deutschen Vakuumgesellschaft (DVG) sind Wissenschaftler und Ingenieure organisiert, die sich mit der Erzeugung, Messung und Anwendung von Vakuum befassen. Der Ausschuss wird zur Zeit gleichzeitig als ein Fachverband der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG) geführt.


Ziel des Ausschusses ist es, den Austausch von Wissen und die Zusammenarbeit der Wissenschaftler und Ingenieure der Vakuumindustrie und den mit Vakuumphysik und Vakuumtechnik befassten wissenschaftlichen Einrichtungen in den deutschsprachigen Ländern zu fördern und die Interessen seiner Mitglieder international zu vertreten.


Der WA-VA berät die Vorstände der DVG und der DPG in allen Angelegenheiten, die den WA-VA sachlich betreffen.


Der WA-VA veranstaltet einmal im Jahr eine Fachtagung. Diese soll im Rahmen einer größeren Tagung, z.B. einer Frühjahrstagung der DPG oder einer größeren Tagung der DVG, stattfinden.



  • Mitgliedschaft

Vorraussetzung für die Mitgliedschaft im WA-VA ist die Mitgliedschaft in der DVG oder DPG und das bekundete Interesse des Mitglieds am Arbeitsgebiet des WA-VA. Zur Mitgliedschaft finden die entsprechenden Paragraphen der Satzung der DVG bzw. DPG Anwendung.



  • Mittel

Der WA-VA kann auf einem Sonderkonto der DVG eigene Mittel verwalten. Darüber hinaus stehen dem WA-VA als Fachverband der DPG Mittel nach einem von der DPG festgesetzten Schlüssel zu. Diese Mittel werden von der DPG verwaltet.



  • Gliederung

 

    Die Organe des WA-VA sind:
  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand



  • Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste beschlussfassende Organ des WA-VA. Die MV tritt einmal im Jahr während der Fachtagung des WA-VA zusammen.

Die MV wird vom Vorstand einberufen und geleitet. Die Leitung kann vom Vorstand delegiert werden. Die MV ist ordnungsgemäß einberufen, wenn Zeitpunkt, Ort und vorläufige Tagungsordnung über die Organe der DVG oder der DPG oder durch andere Mittel spätestens zwei Wochen vor Beginn der MV den Mitgliedern bekannt gegeben wurde. Auf schriftlichen Antrag eines Fünftels der Mitglieder des FA-VA muss eine außerordentliche MV einberufen werden.

Die MV ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen der MV werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Änderungen zur Geschäftsordnung müssen bei der Einberufung der MV angekündigt werden und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Die MV wählt aus ihren Reihen den Vorstand, diskutiert die Angelegenheiten des WA-VA und fasst Beschlüsse. Die Beschlüsse des WA-VA sind in einem Protokoll festzuhalten.

  • Vorstand

 

6.1. Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende sollte nach Möglichkeit alternierend aus den Bereichen Industrie, Großforschungseinrichtung, und Hochschule stammen. Der Stellvertreter sollte aus jeweils einem anderen Bereich stammen. In der Regel sollte der Stellvertreter in der nächsten Amtsperiode das Amt des Vorsitzenden übernehmen, um die Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten. Bei Meinungsverschiedenheiten im Vorstand bestimmt der Vorsitzende.

 

6.2. Aufgabe des Vorstands
Der Vorstand
  • bereitet die Fachtagung vor und organisiert sie im Einvernehmen mit der gastgebenden Institution und gleichzeitig tagenden Organisationseinheiten.
  • beruft die jährliche MV ein, erstattet ihr einen Tätigkeitsbericht, und sorgt für die Erstellung des Beschlussprotokolls.
  • bereitet die MV vor und vollzieht die Beschlüsse der MV.
  • erfüllt zwischen den MV die Aufgaben (siehe 1.) des WA-VA.
  • vertritt den WA-VA bei den betreffenden Gremien der DVG und DPG.
  • kann Arbeitsgruppen einberufen.

 

6.3. Wahl des Vorstands
Vorsitzender und Stellvertreter werden in einer MV in geheimer Wahl getrennt gewählt. Passiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder des FA-VA. Bei Fehlen eines Alternativkandidaten kann per Akklamation gewählt werden. Auf Antrag eines anwesenden Mitglieds ist die Wahl jedoch geheim durchzuführen. Es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Für die Durchführung der Wahl bestimmt die MV einen Wahlleiter.

 

6.4. Amtszeit
Die Amtsperiode des Vorstands beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Ende der Fachtagung während der die Neuwahl stattgefunden hat und endet mit dem Ende der Fachtagung, auf der ein neuer Vorstand gewählt wird. Wiederwahl ist möglich, nach Möglichkeit sollte aber turnusmäßig ein Wechsel, wie in 6.1. beschrieben, angestrebt werden.

Die Amtsperiode des Vorstands ist an die dreijährige Amtperiode (Triennium) der Organe der International Union of Vacuum Science, Technique and Applications (IUVSTA) anzupassen. Nach den zur Zeit geltenden Regeln der IUVSTA bedeutet das, dass die Amtsperiode des Vorstands in dem Kalenderjahr beginnen soll, in dem ein Internationaler Vakuumkongress stattfindet. Dadurch soll ermöglicht werden, dass ein Mitglied des Vorstands während seiner Amtszeit im Auftrag der DVG die Vertretung des WA-VA bei der IUVSTA übernehmen kann und in das Komitee der Vacuum Science Division gewählt werden kann.

Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds wählt die nächstfolgende MV für die verbleibende Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied.



  • Auflösung

Die Auflösung des WA-VA kann durch einen Beschluss der MV mit Zweidrittelmittelmehrheit bei dem zuständigen Gremium der DVG beantragt werden.

  • Satzungen der DVG und DPG

Für den WA-VA ist die Satzung der DVG zu berücksichtigen. Solange der WA-VA auch als Fachverband der DPG geführt wird, ist auch die Satzung der DPG zu berücksichtigen.

  • Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. März 2001 in Kraft.