Geschäftsordnung

I. Ziele

§ 1

Der Fachverband "Massenspektrometrie" vereinigt Mitglieder der DPG, die auf dem Gebiet der Massenspektrometrie und ihren Anwendungen arbeiten. Er fördert den engen fachlichen Kontakt auf diesem Gebiet, unter anderem im Rahmen der Jahrestagungen der DPG.

II. Mitglieder

§ 2

Mitglied des Fachverbandes kann jedes Mitglied der DPG werden mit aktivem Interesse an der Massenspektrometrie, z.B. im Rahmen von Forschung, Anwendung oder Lehre.

III. Organe

§ 3

Organe des Fachverbandes sind

a. die oder der Vorsitzende,
b. die oder der stellvertretende Vorsitzende,
c. der Beirat,
d. die Mitgliederversammlung.

§ 4

1. Die oder der Vorsitzende steht dem Fachverband vor. Diese Person vertritt den Fachverband nach außen und leitet ihn. Sie leitet die Mitgliederversammlung und sorgt für die Ausführung ihrer Beschlüsse.

2. Diese Person wird von der Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung gewählt. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Sie beginnt im Anschluss an die Jahrestagungen der DPG des betreffenden Jahres (einschließlich der Jahrestagungen der anderen DPG-Fachverbände). Wiederwahl ist möglich, in unmittelbarer Aufeinanderfolge aber nur ein Mal.

3. Die Wahl des/der neuen Vorsitzenden erfolgt in der Mitte der laufenden Amtszeit des/der derzeitigen Vorsitzenden. Der/die neu gewählte Vorsitzende übernimmt das Amt des/der stellvertretenden Vorsitzenden.

§ 5

1. Die oder der stellvertretende Vorsitzende berät die Person, die den Vorsitz führt, und vertritt sie nach außen und innen, wenn sie ihre Funktion nicht wahrnehmen kann. Die stellvertretende Person übernimmt Aufgaben, die die oder der Vorsitzende an sie delegiert.
2. Die oder der stellvertretende Vorsitzende ist in der Regel die Person, die in der vorherigen Amtsperiode den Vorsitz hatte. Lehnt diese die Übernahme der Funktion ab, so wird ein anderes Mitglied in geheimer Abstimmung gewählt.

3. In der Regel unterstützt der/die ehemalige Vorsitzende den derzeitigen Vorsitzenden bzw. die derzeitige Vorsitzende während der Hälfte seiner Amtszeit. In der zweiten Hälfte der Amtszeit wird die Position des/der stellvertretenden Vorsitzenden von dem/der gewählten künftigen Vorsitzenden eingenommen.

§ 6

1. Die Mitgliedschaft im Beirat ist freiwillig und hat kein Verfallsdatum. Die gesetzten Mitglieder des Beirats sind ehemalige MS-Vorsitzende/stellvertretende MS-Vorsitzende. Zusätzliche Mitglieder können eingeladen werden, wenn der Beirat dem zustimmt.

2. Die Deutsche Gesellschaft für Massenspektrometrie (DGMS) kann einen/eine Vertreter/-in in den Beirat der FV MS entsenden.

3. Der Beirat wird von dem/der derzeitigen Vorsitzenden der FV MS geführt.

4. Der Beirat unterstützt den MS-Vorsitzenden bei der Nominierung von eingeladenen und Plenarsprechern für DPG-Sitzungen, Symposiumvorschlägen, Änderungen der FV-Satzung und weiteren Verfahren der FV.

5. Der Beirat unterstützt den MS-Vorsitzenden bei der Verbreitung relevanter Informationen außerhalb des FV MS.

§ 7

1. Die Mitgliederversammlung ist das geschäftsordnungsgebende Gremium des Fachverbandes. Die Mitglieder, die den Vorsitz bzw. den stellvertretenden Vorsitz innehaben, sind ihr gegenüber rechenschaftspflichtig.
2. Die Mitgliederversammlung tagt in der Regel jährlich, möglichst im Rahmen einer Jahrestagung der DPG.
Geschäftsordnungsänderungen werden von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen.

§ 8

Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung anlässlich der DPG-Jahrestagung am 14. März 2006 in Frankfurt beschlossen und von der Mitgliederversammlung auf der DPG-Jahrestagung am 14. März 2024 in Freiburg aktualisiert.