Physik fördern – über das Leben hinaus.
Vielen Menschen ist es ein Anliegen, am Ende ihres Lebens etwas Bleibendes zu hinterlassen. Denken auch Sie über dieses Thema nach? Vielleicht möchten Sie in Ihrem Nachlass eine Organisation bedenken, die sich dem Fortschritt von Wissenschaft, Bildung und gesellschaftlichem Diskurs sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses widmet.
Wenn Sie die Deutsche Physikalische Gesellschaft e. V. (DPG) in Ihrem Testament berücksichtigen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Physik in Forschung, Lehre und Öffentlichkeit. Ihre Unterstützung hilft uns dabei, junge Talente zu fördern, wissenschaftliche Erkenntnisse in die Gesellschaft zu tragen und den Austausch innerhalb der physikalischen Gemeinschaft zu stärken.
So wirkt Ihr letzter Wille über Ihr Leben hinaus – als Impuls für Neugier, Bildung und Erkenntnisgewinn.
Ein Vermächtnis für die Wissenschaft. Ein Beitrag zur Zukunft.
Wenn Sie es in Betracht ziehen, die DPG in ihren Nachlassplanungen zu berücksichtigen und mehr über diese Möglichkeit erfahren möchten, wenden Sie sich gerne an uns. Wir unterstützen Sie gerne bei der respektvollen und sorgfältigen Umsetzung Ihres letzten Willens – ganz nach Ihren Wünschen.
Als gemeinnütziger Verein ist die DPG von der Erbschaftssteuer befreit – Ihre Zuwendung kommt also in vollem Umfang unserer gemeinnützigen Arbeit zugute.