Medaille für naturwissenschaftliche Publizistik

Die Medaille wird von der DPG für publizistische Leistungen, die zur Verbreitung naturwissenschaftlich-physikalischen Denkens im deutschsprachigen Raum in hervorragender Weise beitragen, verliehen und wurde 1985 von der DPG gestiftet. Die Auszeichnung besteht aus einer silbernen Medaille und einer Urkunde.

⇒ Preisträgerinnen und Preisträger der Medaille für naturwissenschaftliche Publizistik

Satzung der Medaille für naturwissenschaftliche Publizistik der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG)

  1. Die Deutsche Physikalische Gesellschaft verleiht die "Medaille für naturwissenschaftliche Publizistik" für publizistische Leistungen, die zur Verbreitung naturwissenschaftlich-physikalischen Denkens im öffentlichen deutschsprachigen Raum in hervorragender Weise beitragen.
  2. Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille und einer Urkunde mit Verleihungstext und Laudatio.
  3. Die Medaille wird in unregelmäßigen Abständen möglichst jeweils aus aktuellem Anlass verliehen.
  4. Die Auswahl der Preisträgerinnen bzw. der Preisträger trifft der Vorstand. Er kann zur Beratung ein ad-hoc-Komitee hinzuziehen.
  5. Bei Preisträgerinnen bzw. Preisträgern, die auch Auftragnehmende der DPG sind, ist darauf zu achten, dass die ausgezeichneten Leistungen schwerpunktmäßig außerhalb des Auftrags der DPG liegen.
  6. Der Vorstand nimmt Vorschläge entgegen. Er beschließt über die Vergabe der Medaille mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.
  7. Diese Satzung wurde vom Vorstandsrat der DPG auf dessen Sitzung am 17. November 1984 beschlossen.   
    7.1. Änderung durch Beschluss des Vorstandsrates am 15. November 2003.    
    7.2. Änderung durch Beschluss des Vorstandsrates am 7. November 2025.

Preiskomitee

Der Vorstand der DPG entscheidet über die Vergabe der Medaille für naturwissenschaftliche Publizistik.