Wir über uns

Der Arbeitskreis Hochschule für Angewandte Wissenschaften (AGHAW) der DPG wurde durch Beschluss des Vorstandsrates am 10. November 2000 zunächst als Arbeitskreis gegründet und im Oktober 2007 nach den Übergangsbestimmungen der Satzung in eine Arbeitsgruppe überführt. Ihr damaliger Name war Arbeitsgruppe Fachhochschulen der DPG (AGFH). Im Jahr 2023 wurde sie umbenannt in Arbeitsgruppe Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (AGHAW). In der Sitzung des Vorstandsrates vom 17.6.2023 wurde dann mit großer Mehrheit beschlossen, die Arbeitsgemeinschaft HAW in einen Arbeitskreis HAW mit Stimmrecht umzuwandeln. Der Arbeitskreis HAW beschäftigt sich mit allen Aspekten praxisorientierter physikalisch-technischer Lehre, Entwicklung und Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.


Ziele und Grundlagen

1. Der AKHAW beschäftigt sich mit allen Aspekten praxisorientierter physikalisch-technischer Lehre, Entwicklung und Forschung an Fachhochschulen. Speziell geht es dabei um:

  • eine stärkere, nach außen sichtbare Integration der Physikalischen Technik und der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) in die DPG;
  • die Initiierung und Organisation thematisch begrenzter, technikorientierter Symposia;
  • die Einbindung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und Steigerung der Attraktivität mathematisch-naturwissenschaftlicher Bildung in Deutschland, insbesondere die Verbesserung physikalisch-technischer Schulbildung;
  • die Erarbeitung und Bewahrung eines eigenständigen Profils der HAW-Studiengänge im Vergleich zum universitären Physikstudium;
  • die Pflege eines kontinuierlichen Dialogs zwischen industrieller Physik und HAWs zwecks Optimierung der Studieninhalte.

2. Der AKHAW stellt ein Forum dar, in dem Methoden, Verfahren und Werkzeuge zum Erreichen der gesteckten Ziele dargestellt und diskutiert werden.

3. Der AKHAW pflegt Kontakte mit Personen, Gruppen und Institutionen, die für ihre Zielrichtung von Bedeutung sind.

4. Der AKHAW berät den Vorstand/Vorstandsrat der DPG in allen Angelegenheiten, die den Arbeitskreis sachlich betreffen.

5. Satzung und Ausführungsbestimmungen zur Satzung der DPG gelten uneingeschränkt.

6. Mitglied des AKHAW kann jedes ordentliche Mitglied der DPG werden (durch Schreiben an den/die Sprecher/in des AKHAW). Der AKHAW erhebt keine eigenen Mitgliedsbeiträge.

7. Der AKHAW ist ein Arbeitskreis im Sinne von §16 der Satzung der DPG. Der/die Vorsitzende des Arbeitskreises ist ex officio Mitglied des Vorstandsrates mit Stimmrecht.

8. Der  Arbeitskreis stimmt seine Veranstaltungen mit den sonstigen Veranstaltungen der DPG ab.