Fachhochschulen fordern Ausbau kooperativer Promotionsverfahren im Bereich physikalischer Technologien

Thesen

  1. Die Idee des Bologna-Prozesses ist die Vereinheitlichung der Abschlüsse, die Vereinfachung der Übergänge zwischen den Hochschulen und die Erweiterung der inhaltlichen Vielfalt. Dazu gehört die internationale Anerkennung von Prüfungsleistungen und Abschlüssen.

  2. Durch den Bologna-Prozess sind deshalb die Bachelor- und Master-Abschlüsse von Universitäten und Fachhochschulen formal gleichgestellt. Trotzdem sind häufig noch Benachteiligungen von FH-Absolventen und Absolventinnen in den Promotionsordnungen der Universitäten verankert. Wie der Senat der HRK bereits am 13.2.07 empfohlen hat gilt es diesen Zustand zu verbessern. Der akademische Bildungsweg der Doktorandin/des Doktoranden darf zukünftig keine Rolle mehr spielen.

  3. Neben der Promotion von FH-Absolventinnen und -absolventen an den Universitäten sollten die Möglichkeiten zur kooperativen Promotion - an der Universitäten wie Fachhochschulen gleichberechtigt beteiligt sind - deutlich in allen Bundesländern ausgebaut werden.

  4. Der Auftrag zur Forschung und die wissenschaftliche Grundlage sind für Fachhochschulen in den Hochschulgesetzen der Bundesländer eindeutig verankert. Fachhochschulen mit forschungsorientierten Masterabschlüssen verfügen über ausgeprägte Beziehungen zur Wirtschaft und interdisziplinäre Ansätze, die den Vergleich mit den Universitäten nicht zu scheuen brauchen. Auch in der Forschungsinfrastruktur müssen sich viele Fachhochschulen nicht vor den Universitäten verstecken, da sie insbesondere durch Drittmitteleinwerbung ihre Ausstattung auf sehr hohes Niveau bringen.

  5. Da in Deutschland der größte Teil der Forschungsleistung von Doktorandinnen und Doktoranden erbracht wird, sind die Möglichkeiten auszubauen, diese auch an FHs zu beschäftigen.

  6. Das gemeinsame Interesse aller Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sollte darin liegen, höchste Qualität der Promotionsabschlüsse zu sichern. Das wissenschaftliche Niveau einer Dissertation muss oberstes Kriterium zur Erlangung eines Doktorgrades sein. Der Status der verleihenden Hochschule sollte sekundär sein.

  7. Eine generelle Einführung des Promotionsrechts für Fachhochschulen wid zum jetzigen Zeitpunkt nicht gefordert. Jedoch sind kooperative Promotionen durch die stärkere Orientierung der Fachhochschulen im Anwendungsbereich eine Bereicherung im Hinblick auf die Innovationsfähigkeit des Standortes Deutschland.

  8. Kooperative Promotionen bedeuten, dass Promotionsarbeiten auch in den Forschungslaboratorien der Fachhochschulen unter Betreuung der dort forschenden Professoren und Professorinnen durchgeführt werden können. Bei der Promotionsprüfung sollten die FH-Betreuer gleichberechtigt beteiligt werden. Die an der Promotion beteiligten Institutionen sollten gleichberechtigt auf den entsprechenden Urkunden erscheinen, wie es auch bei den wissenschaftlichen Publikationen üblich ist. Die anwendungsorientierte Forschung der Fachhochschulen sollte dabei als Qualitätssiegel verstanden werden.

  9. Die Forschungsvielfalt lässt sich dadurch erhöhen, dass die kooperative Promotion an Fachhochschulen allen qualifizierten Masterabsolventen und -absolventinnen zur Auswahl steht, auch denen, die ihren Abschluss an einer Universität erlangt haben.

  10. Zur institutionellen Absicherung von kooperativen Promotionen sollten Graduiertenkollegs eingerichtet werden, an denen FH- und Uni-Doktoranden gleichberechtigt arbeiten können.