Geschäftsordnung

§ 1 Präambel

  1. Der Fachverband führt den Namen »Geschichte der Physik«.
  2. Er ist ein Fachverband gemäß §15 der Satzung der DPG.
  3. Seine Zielsetzung ist die Pflege und Vertiefung der fachlichen Arbeit auf dem Gebiet der Geschichte der Physik und angrenzender Gebiete.
  4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Aufgaben

  1. Der Fachverband widmet sich der Förderung der Physikgeschichte in allen Bereichen von Forschung und Lehre. Dieser Aufgabe kommt er nach, indem er Fachtagungen und Kolloquien veranstaltet, insbesondere die »Physikhistorische Tagung«, die im zweijährigen Turnus, möglichst parallel zur Jahrestagung der DPG, stattfindet.
  2. Ein besonderes Anliegen ist darüber hinaus die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der physikhistorischen Forschung und der Herstellung einer breiten öffentlichen Wahrnehmung der Physikgeschichte, sowie der Austausch über berufliche und fachliche Fragen.
  3. Im Sinne der allgemeinen und fachübergreifenden Zielsetzung pflegt er enge Kontakte zu anderen Fachverbänden der DPG und verwandten nationalen und internationalen wissenschaftlichen Gesellschaften.
  4. Der Fachverband berät den Vorstand/den Vorstandsrat der DPG in allen Angelegenheiten, die den Fachverband sachlich betreffen.

§ 3 Organe

Organe des Fachverbandes sind ihr Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 4 Mitglieder


Dem Fachverband gehören jene Mitglieder der DPG an, die bei der Geschäftsstelle der DPG ihre Aufnahme in den Fachverband Geschichte der Physik eingetragen beantragt haben. Für den Fachverband und seine Mitglieder gilt die Satzung der DPG und ihre Ausführungsbestimmungen in ihrer gültigen Fassung.

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

Das Ende der Mitgliedschaft richtet sich nach der Satzung der DPG.

§ 6 Rechte der Mitglieder

Die Mitglieder des Fachverbandes sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt und nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung wählbar. Sie haben das Recht, Kandidat:en für die Wahl zum Vorstand zu benennen.

§ 7 Der Vorstand des Fachverbandes

  1. Der gewählte Vorstand des Fachverbandes besteht aus maximal fünf Mitgliedern.
  2. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt maximal fünf Jahre. Sie endet mit dem Ende der Frühjahrstagung, auf der neue (designierte) Vorstand gewählt wird.
  3. Die Wahl des Vorstandes erfolgt im Rahmen der Mitgliederversammlung, in der Regel innerhalb eines vierjährigen Turnus. Vor einer Neuwahl beantragt der scheidende Vorstand Entlastung. Die Wahlliste wird durch den Vorstand aufgestellt. Jedes Mitglied des Fachverbandes ist berechtigt, Kandidat:innen zu benennen, dies kann auch noch im Rahmen der Mitgliederversammlung geschehen.
  4. Mindestens einmal im Jahr sollte der Vorstand eine Beratung abhalten.
  5. Der Vorstand benennt einen Vorsitz sowie eine Stellvertretung, von denen eine Person den Fachverband im Vorstandsrat der DPG nach Maßgabe der DPG-Satzung vertritt.
  6. Dem Vorstand obliegt die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Physikhistorischen Tagung und der anderen Aktivitäten des Fachverbandes.
  7. Der Vorstand ist bemüht, die Pflege und Propagierung der Ziele des Fachverbandes durch geeignete Aktivitäten auf regionaler Ebene zu befördern.
  8. Die/Derer Kurator:in für Physikgeschichte des »Physik Journals« und die/der Archivar:in der Deutschen Physikalischen Gesellschaft haben das Recht, beratend an den Sitzungen des Vorstandes des Fachverbandes teilzunehmen.
  9. Der Vorstand ist berechtigt, ein zusätzliches stimmberechtigtes Vorstandsmitglied für die Dauer der laufenden Wahlperiode zu kooptieren.
  10. Diversität im Vorstand ist anzustreben.

§ 8 Mitgliederversammlung

  1. Der Vorstand lädt im Rahmen der »Physikhistorischen Tagung« zu einer Mitgliederversammlung ein, auf der der Vorstand Rechenschaft über die geleistete Arbeit ablegt und Anregungen für die künftige Arbeit entgegennimmt.
  2. Die Mitgliederversammlung ist ordnungsgemäß einberufen, wenn die Einladung unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Fachtagung versandt worden ist. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen.
  3. Verlauf und Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll schriftlich niederzulegen. Das Protokoll kann beim Vorstand des Fachverbands angefordert werden.

§ 9 Änderungen

Änderungen der Geschäftsordnung sind mit der Einladung zur Mitgliederversammlung anzukündigen. Änderungen der Geschäftsordnung müssen in der Mitgliederversammlung beraten werden und sind dort mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen.

§ 10 Auflösung

Die Auflösung des Fachverbands kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit bei dem zuständigen Gremium der DPG beantragt werden


Berlin, im Winter 1990/91, zuletzt in überarbeiteter Form mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung in Greifswald am 27.02.2024 in Kraft getreten.