Statut

 
§ 1  Präambel
a) Der Fachverband führt den Namen »Geschichte der Physik«.
b) Er ist ein Fachverband gemäß §14 der Satzung der DPG.
c) Seine Zielsetzung ist die Pflege und Vertiefung der fachlichen Arbeit auf dem Gebiet der Geschichte der Physik und angrenzender Gebiete.
d) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
§ 2  Aufgaben
a) Der Fachverband widmet sich der Förderung der Physikgeschichte in allen Bereichen von Forschung und Lehre. Dieser Aufgabe kommt er nach, indem er Fachtagungen und Kolloquien veranstaltet, insbesondere die »Physikhistorische Tagung«, die im zweijährigen Turnus, möglichst parallel zur Jahrestagung der DPG, stattfindet.
b) Ein besonderes Anliegen ist darüber hinaus die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der physikhistorischen Forschung und der Herstellung einer breiten öffentlichen Wahrnehmung der Physikgeschichte, sowie der Austausch über berufliche und fachliche Fragen.*
* Änderung gegenüber der ersten Geschäftsordnung aus dem Jahre 1991; beschlossen von der Mitgliederversammlung, München 19.03.2019.
 
§ 3  Organe
Organe des Fachverbandes sind ihr Vorstand und die Mitgliederversammlung.
 
§ 4  Mitglieder
Dem Fachverband gehören jene Mitglieder der DPG an, die bei deren Geschäftsstelle ihre Aufnahme in den Fachverband Geschichte der Physik beantragt haben.
 
§ 5  Ende der Mitgliedschaft
Das Ende der Mitgliedschaft richtet sich nach der Satzung der DPG.
 
§ 6  Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder des Fachverbandes sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt und nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung wählbar. Sie haben das Recht, Kandidaten für die Wahl zum Vorstand zu benennen.
 
§ 7  Der Vorstand des Fachverbandes
a) Der Vorstand des Fachverbandes besteht aus maximal fünf Mitgliedern.*
b) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt maximal fünf Jahre. Sie endet mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der neue (designierte) Vorstand gewählt wird.*
c) Die Wahl des Vorstandes erfolgt im Rahmen der Mitgliederversammlung, in der Regel innerhalb eines vierjährigen Turnus. Die Wahlliste wird durch den Vorstand aufgestellt. Jedes Mitglied des Fachverbandes ist berechtigt, Kandidaten zu benennen, wobei der Vorschlag die Unterstützung von mindestens fünf Mitgliedern des Fachverbandes finden muss.***
d) Mindestens einmal im Jahr sollte der Vorstand eine Beratung abhalten.
e) Der Vorstand benennt einen geschäftsführenden Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter, von denen einer den Fachverband im Vorstandsrat der DPG nach Maßgabe der DPG-Satzung vertritt.
f) Dem Vorstand obliegt die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Physikhistorischen Tagung und der anderen Aktivitäten des Fachverbandes.
g) Der Vorstand ist bemüht, die Pflege und Propagierung der Ziele des Fachverbandes durch geeignete Aktivitäten auf regionaler Ebene zu befördern.
h) Der Kurator für Physikgeschichte des »Physik Journals« und der Archivar der Deutschen Physikalischen Gesellschaft haben das Recht, beratend an den Sitzungen des Vorstandes des Fachverbandes teilzunehmen.**
i) Der Vorstand ist berechtigt, ein zusätzliches stimmberechtigtes Vorstandsmitglied für die Dauer der laufenden Wahlperiode zu kooptieren.‡
j) Diversität im Vorstand ist anzustreben.‡
* Änderung gegenüber der ersten Geschäftsordnung aus dem Jahre 1991; beschlossen von der Mitgliederversammlung, Mainz 24.3.1993.
** Ergänzung zur ersten Geschäftsordnung aus dem Jahre 1991; beschlossen von der Mitgliederversammlung, Heidelberg 18.3.1999. Weitere Änderung beschlossen von der Mitgliederversammlung, München 19.03.2019.
*** Änderung gegenüber der ersten Geschäftsordnung aus dem Jahre 1991;
beschlossen von der Mitgliederversammlung, Dresden 14.3.2011.
‡ Ergänzung zur ersten Geschäftsordnung aus dem Jahre 1991;
beschlossen von der Mitgliederversammlung, München 19.03.2019.
 
§ 8  Mitgliederversammlung
a) Der Vorstand lädt im Rahmen der »Physikhistorischen Tagung« zu einer Mitgliederversammlung ein, auf der der Vorstand Rechenschaft über die geleistete Arbeit ablegt und Anregungen für die künftige Arbeit entgegen nimmt.
 
§ 9  Änderungen
Ergänzungen und Änderungen der Geschäftsordnung müssen in der Mitgliederversammlung beraten werden und sind dort mit absoluter Mehrheit zu beschließen.
 
Berlin, im Winter 1990/91