Arbeitsgruppen

Mitglieder der DPG, die fachübergreifend tätig oder interessiert sind, können sich in Arbeitsgruppen organisieren. Die Bildung und die Auflösung von Arbeitsgruppen werden auf Antrag vom Vorstandsrat beschlossen. Jede Arbeitsgruppe hat einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende, der oder die ex officio Mitglied des Vorstandsrates ohne Stimmrecht ist.