Satzung der Stern-Gerlach-Medaille der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG)
- Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) kann einmal jährlich die Stern-Gerlach-Medaille für experimentelle Physik verleihen. Sie stellt (neben der für Arbeiten aus der theoretischen Physik verliehenen Max-Planck-Medaille) die höchste Auszeichnung der DPG dar.
- Zu der Medaille gehört eine Urkunde, die den Verleihungstext und eine kurze Laudatio enthält.
- Die Medaille dient der Auszeichnung einer oder mehrerer hervorragender experimenteller Arbeiten aus dem gesamten Bereich der Physik. Sind an diesen Arbeiten mehrere Personen maßgeblich beteiligt, so kann die Auszeichnung gemeinsam vergeben werden. Jede Person erhält eine eigene Urkunde.
- Das Preiskomitee besteht aus acht Personen, die den gesamten Bereich der Experimentalphysik überdecken sollen. Die Amtszeit beträgt in der Regel jeweils 4 Jahre. Zur Erhaltung einer gewissen Kontinuität sollen jährlich etwa 2 Mitglieder ausscheiden. Das Komitee wählt aus seiner Mitte eine Person als Vorsitzende und eine weitere als deren Stellvertreterin. Außerdem gehört das zuständige Vorstandsmitglied der DPG dem Komitee ex officio an.
- Die Komiteemitglieder werden durch den Vorstandsrat der DPG gewählt.
- Einen oder mehrere Verleihungsvorschläge überreicht das Preiskomitee dem DPG-Vorstand mit Begründung und einer zum Abdruck geeigneten Laudatio. Es tritt zu diesem Zweck mindestens einmal jährlich zusammen. Im übrigen gibt sich das Preiskomitee seine Geschäftsordnung selbst. Es kann außenstehende Gutachter befragen.
- Über die Verleihung der Medaille beschließt der DPG-Vorstand. Wird der Vorschlag des Preiskomitees abgelehnt, so geht er zur Stellungnahme und neuerlichen Formulierung an dieses zurück.
- Die Verleihung geschieht nach Möglichkeit auf der jährlichen Haupttagung der DPG. An sie soll sich in der Regel ein etwa halbstündiger Vortrag der Preisträgerin bzw. des Preisträgers anschließen.
- Die Ausschreibung des Preises erfolgt in der Mitgliederzeitschrift der DPG und auf Beschluss des DPG-Vorstandes in anderen geeigneten Zeitschriften. Die Ausschreibung geschieht rechtzeitig und unter Nennung eines entsprechenden Einreichungstermins (siehe Ausführungsbestimmungen). Das Preiskomitee kann außer den eingegangenen auch weitere Vorschläge berücksichtigen.
- Die Geschäftsführung der DPG unterstützt das Preiskomitee bei seiner Arbeit.
- Diese Satzung wurde am 1.4.1992 vom Vorstandsrat der DPG beschlossen.
- Änderung durch Beschluss des Vorstandsrates am 15. November 2003.
Ausführungsbestimmungen
- Die Geschäftsführung der DPG legt im Einvernehmen mit der bzw. dem Vorsitzenden des Medaillenkomitees die Termine für die Ausschreibung des Preises und für das Einreichen der Vorschläge fest.
- Das Preiskomitee trifft seine Auswahl mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.
- Über alle Zweifelsfragen entscheidet der Vorstand der DPG.
- Diese Ausführungsbestimmungen wurden vom Vorstandsrat der DPG auf dessen Sitzung am 21. März 2004 beschlossen.
