Satzung des Walter-Schottky-Preises für Festkörperforschung der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG)
- Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) kann einmal jährlich einen Walter-Schottky-Preis für Festkörperforschung vergeben. Das Haus Siemens
x) übernimmt die finanzielle Patenschaft für den Preis. - Der Preis besteht neben einer Dotierung aus einer Urkunde, die den Verleihungstext und eine kurze Laudatio enthält.
- Der Preis dient der Auszeichnung einer kürzlich veröffentlichten hervorragenden Arbeit einer oder mehrerer jüngerer Verfasserinnen bzw. eines oder mehrerer jüngerer Verfasser. Bei mehreren Verfasserinnen bzw. Verfassern erhalten diese den Preis gemeinsam und je eine Urkunde.
- Die Arbeit soll in den beiden letzten Jahren, bevorzugt im letzten Jahr vor dem Tage des Vorschlags zur Auszeichnung veröffentlicht sein. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind nur in ganz besonders begründeten Fällen möglich; über sie entscheidet das Preiskomitee.
- Das Preiskomitee besteht aus sechs Personen mit einer Amtszeit von je drei Jahren; alljährlich scheiden (nach einer Verleihung) zwei Komiteemitglieder aus und werden durch die Wahl zweier neuer Mitglieder ersetzt. Das Komitee wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden.
- Die Komiteemitglieder werden durch den Vorstandsrat der DPG gewählt, wobei der Arbeitskreis Festkörperphysik bei der DPG mitwirkt. Je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter von Siemens AG und Infineon Technologies AG gehören dem Preiskomitee an und werden von den Patenfirmen ad personam gewählt. Außerdem gehören dem Preiskomitee das zuständige Vorstandsmitglied der DPG und die bzw. der Vorsitzende des AKF ex officio und ohne Stimmrecht an.
- Ein oder mehrere Verleihungsvorschläge überreicht das Preiskomitee dem DPG-Vorstand mit Begründung und einer zum Abdruck geeigneten Laudatio. Es tritt zu diesem Zweck mindestens einmal jährlich zusammen. Im übrigen gibt sich das Preiskomitee seine Geschäftsordnung selbst. Es kann Gutachten einholen.
- Über die Verleihung des Preises beschließt der DPG-Vorstand unter Mitwirkung der Sprecherin bzw. des Sprechers des "Arbeitskreises Festkörperphysik bei der DPG". Wird der Vorschlag des Preiskomitees abgelehnt, so geht er zur Stellungnahme und neuerlichen Formulierung an dieses zurück.
- Die Verleihung selbst geschieht vorzugsweise auf einer größeren Festkörpertagung (oder einer Tagung gleichen Ranges). An sie soll sich in der Regel ein etwa halbstündiger Vortrag der Preisträgerin bzw. des Preisträgers anschließen.
- Die Ausschreibung des Preises erfolgt in der Mitgliederzeitschrift der DPG und auf Beschluß des DPG-Vorstandes in anderen geeigneten Zeitschriften. Die Ausschreibung geschieht rechtzeitig und unter Nennung eines entsprechenden Einreichungstermins (siehe Ausführungsbestimmungen Punkt 1). Das Preiskomitee kann außer den eingegangenen auch weitere Vorschläge berücksichtigen.
- Die Geschäftsführung der DPG unterstützt das Preiskomitee bei seiner Arbeit.
- Diese Satzung wurde von der Patenfirma
x) gebilligt und am 30.6.72 vom Vorstandsrat der DPG beschlossen. Sie kann nur im Einvernehmen mit der Patenfirmax) geändert werden.
Ausführungsbestimmungen
- Für eine Verleihung auf einer Festkörpertagung im Frühjahr (März/April) ist folgender Terminplan vorzusehen:
Ausschreibung: April des vorausgehenden Jahres
Termin für das Einreichen von Vorschlägen: 1. August
Sitzung des Preiskomitees: Tag der DPG (Oktober oder November)
Vorschlag an den Vorstand der DPG: Anfang Dezember
- Der Preis kann auch an Personen aus dem (europäischen) Ausland und ggfs. an Personen anderer Fachrichtungen als der Physik vergeben werden, wenn die auszuzeichnende Arbeit auf dem Gebiet der Festkörperforschung liegt.
- Die Kandidatinnen bzw. Kandidaten sollen zum Zeitpunkt der Verleihung in der Regel nicht älter als etwa 40 Jahre sein. Selbstmeldungen sind zugelassen.
- Ist eine Autorin bzw. ein Autor und insbesondere eine vorgeschlagene Arbeit schon von anderer Seite ausgezeichnet worden, soll ein besonders strenger Maßstab für die Verleihung angelegt werden, da eine schon prämiierte Arbeit nicht mehrmals ausgezeichnet werden sollte.
- Die Laudatio soll eine Länge von 8 bis 10 Zeilen nicht überschreiten.
- Das Preiskomitee ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder (darunter die bzw. der Vorsitzende) anwesend ist. Das Komitee trifft seine Auswahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Kommt es aus irgendeinem Grund zu keiner Entscheidung des Preiskomitees, wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen.
- Über alle Zweifelsfragen entscheidet der Vorstandsrat der DPG.
- Diese Ausführungsbestimmungen wurden vom Vorstandsrat auf dessen Sitzung am 6.11.1982 beschlossen.
Diese Änderungen wurden von Siemens AG und Infineon Technologies AG geneh-migt und vom Vorstandsrat am 23. März 2003 beschlossen.
- Änderung durch Beschluss des Vorstandsrates am
15. November 2003.
