Satzung des Walter-Schottky-Preises für Festkörperforschung
der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG)
- Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) kann einmal jährlich einen Walter-Schottky-Preis für Festkörperforschung vergeben.
- Der Preis besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro und aus einer Urkunde, die den Verleihungstext und eine kurze Laudatio enthält.
- Die Infineon Technologies AG und die Robert Bosch GmbH sind Patenfirmen des Preises und spenden das Preisgeld zu gleichen Teilen (je 5.000 Euro).
- Der Preis dient der Auszeichnung einer wissenschaftlichen Leistung, die in Form von kürzlich publizierten Veröffentlichungen dokumentiert sein muss. Prinzipiell ist es möglich, dass mehrere Personen das Preisgeld gemeinsam und je eine Urkunde erhalten.
- Es wird ein Preiskomitee gebildet, das aus sechs Personen besteht: Vier Komiteemitglieder mit Stimmrecht werden durch den Vorstandsrat der DPG für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt, wobei die Sektion Kondensierte Materie (SKM) der DPG bei der Findung von Kandidatinnen und Kandidaten mitwirkt. Dem Preiskomitee gehören ferner ex officio und ohne Stimmrecht das zuständige Vorstandsmitglied der DPG für Wissenschaftliche Programme und Preise sowie die bzw. der Vorsitzende der Sektion Kondensierte Materie an.
- Das Preiskomitee wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden.
- Das Preiskomitee kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben.
- Die Geschäftsstelle der DPG unterstützt das Preiskomitee bei seiner Arbeit.
- Die Ausschreibung des Preises erfolgt in der Mitgliederzeitschrift der DPG sowie im Internetangebot der DPG. Der DPG-Vorstand kann beschließen, den Preis darüber hinaus in anderen geeigneten Zeitschriften auszuschreiben. Die Ausschreibung geschieht rechtzeitig und unter Nennung eines entsprechenden Einreichungstermins.
- Die auszuzeichnende Arbeit soll in den beiden letzten Jahren, bevorzugt im letzten Jahr vor dem Tage des Vorschlags zur Auszeichnung veröffentlicht worden sein. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind nur in besonders begründeten Fällen möglich; über sie entscheidet das Preiskomitee.
- Das Preiskomitee kann zu den Vorschlägen Gutachten einholen.
- Zur Beurteilung der Vorschläge tritt das Preiskomitee mindestens einmal jährlich zusammen und überreicht dem Vorstand der DPG einen oder mehrere Verleihungsvorschläge mit einer Begründung und einer zum Abdruck geeigneten Laudatio.
- Über die Verleihung des Preises beschließt der Vorstand der DPG auf der Basis einer Stellungnahme der Sprecherin bzw. des Sprechers der Sektion Kondensierte Materie der DPG.
- Die Verleihung des Preises geschieht vorzugsweise auf einer größeren Tagung der Sektion Kondensierte Materie (oder einer Tagung gleichen Ranges). Im Rahmen der gleichen Tagung soll ein mindestens halbstündiger Vortrag der Preisträgerin bzw. des Preisträgers stattfinden.
Diese Satzung wurde vom Vorstandsrat auf dessen Sitzung am 12. November 2011 beschlossen.
Ausführungsbestimmungen zum Walter-Schottky-Preis
- Für eine Verleihung des Walter-Schottky-Preises auf einer Tagung der Sektion Kondensierte Materie im Frühjahr (Februar/März/April) ist folgender Terminplan vorzusehen:
- Ausschreibung im April des vorausgehenden Jahres,
- Termin für das Einreichen von Vorschlägen im Juni des vorausgehenden Jahres,
- Sitzung des Preiskomitees und Vorschlag an den Vorstand der DPG am Tag der DPG im November des vorausgehenden Jahres,
- Entscheidung durch den Vorstand der DPG am Tag der DPG im November des vorausgehenden Jahres.
- Der Preis kann auch an Personen aus dem (europäischen) Ausland und ggf. an Personen anderer Fachrichtungen als der Physik vergeben werden, wenn die auszuzeichnende Arbeit auf dem Gebiet der Festkörperforschung liegt.
- Der Preis soll in der Regel an Nachwuchswissenschaftler(innen) verliehen werden. Selbstnominierungen sind zugelassen.
- Ist eine Autorin bzw. ein Autor und insbesondere eine vorgeschlagene Arbeit schon von anderer Seite ausgezeichnet worden, soll ein besonders strenger Maßstab für die Verleihung angelegt werden, da eine schon prämierte Arbeit nicht mehrmals ausgezeichnet werden sollte.
- Die Laudatio soll eine Länge von acht bis zehn Zeilen nicht überschreiten.
- Das Preiskomitee ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Das Komitee trifft seine Auswahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Kommt es zu keiner Entscheidung des Preiskomitees, wird kein Preis verliehen.
- Über alle Zweifelsfragen entscheidet der Vorstandsrat der DPG.
Diese Ausführungsbestimmungen wurden vom Vorstandsrat auf dessen Sitzung am
12. November 2011 beschlossen.