Satzung der Medaille für naturwissenschaftliche Publizistik der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG)
- Die Deutsche Physikalische Gesellschaft verleiht die "Medaille für naturwissenschaftliche Publizistik" für publizistische Leistungen, die zur Verbreitung naturwissenschaftlich-physikalischen Denkens im deutschsprachigen Raum in hervorragender Weise beitragen.
- Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille und einer Urkunde mit Verleihungstext und Laudatio.
- Die Medaille wird in unregelmäßigen Abständen jeweils aus aktuellem Anlass verliehen.
- Die Auswahl der Preisträgerinnen bzw. der Preisträger trifft der Vorstand. Er kann zur Beratung ein ad-hoc-Komitee hinzuziehen.
- Der Vorstand nimmt Vorschläge entgegen. Er beschließt über die Vergabe der Medaille mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.
- Diese Satzung wurde vom Vorstandsrat der DPG auf dessen Sitzung am 17.11.84 beschlossen.
- Änderung durch Beschluss des Vorstandsrates am 15. November 2003.
