Satzung des Robert-Wichard-Pohl-Preises der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG)
- Die Deutsche Physikalische Gesellschaft verleiht den "Robert-Wichard-Pohl-Preis" für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Physik, die eine besondere Ausstrahlung auf andere Disziplinen in Wissenschaft und Technik haben, für außergewöhnliche Leistungen in der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnis in der Lehre, im Unterricht und in der Didaktik der Physik.
- Der Preis besteht aus einer Urkunde mit Verleihungstext und Laudatio sowie einem Geldbetrag.
- Der Preis wird jährlich ausgeschrieben.
- Für die Auswahl der Preisträgerinnen bzw. Preisträger wird ein Preiskomitee gebildet. Dem Preiskomitee gehören sechs Mitglieder an, die vom Vorstandsrat gewählt werden. Außerdem gehört das Vorstandsmitglied für den Bereich Wissenschaftliche Programme und Preise dem Komitee als Mitglied ex officio an. Das Preiskomitee wählt aus seiner Mitte eine Person als vorsitzende und eine weitere Person als stellvertretende vorsitzende Person. Die Amtsperiode der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist frühestens vier Jahre nach dem Ausscheiden zulässig. Je die Hälfte der gewählten Mitglieder scheidet in den Jahren aus, die zwischen den Amtsantritten der DPG-Präsidentinnen bzw. -Präsidenten liegen.
- Die Geschäftsführung der DPG schreibt den Preis im Einvernehmen mit dem Preiskomitee rechtzeitig aus und setzt eine Frist für die Einreichung von Vorschlägen. Die Ausschreibung erfolgt in der Mitgliederzeitschrift der DPG.
- Das Preiskomitee soll zur Beratung der Vorschläge mindestens zu einer Sitzung zusammentreffen. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder (darunter die Personen des Vorsitzes oder stellvertretenden Vorsitzes) anwesend ist. Das Komitee trifft seine Auswahl mit einfacher Mehrheit der Mitglieder, erforderlichenfalls durch schriftliche Voten. Im übrigen gibt es sich seine Geschäftsordnung selbst. Es kann Gutachten einholen.
- In der Regel wird der Preis jeweils einer Person zuerkannt.
- Das Preiskomitee teilt seinen Vorschlag mit Begründung dem Vorstand mit. Über die Verleihung beschließt der Vorstand. Kommt es nicht rechtzeitig zu einem Vorschlag des Preiskomitees, wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen.
- Die Geschäftsführung der DPG unterstützt das Preiskomitee bei seiner Arbeit.
- Der Preis wird alle vier Jahre, beginnend mit dem Preis von 1996, besonders für den Schwerpunkt Didaktik vergeben.
- Diese Satzung wurde vom Vorstandsrat der DPG auf dessen Sitzungen am 17.11.1984 beschlossen und in seinen Sitzungen am 13.11.1992, 19./20.11.1993, 15.11.2003 und 13./14.11.2009 geändert.
