Satzung für den Georg-Simon-Ohm-Preis der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e.V. (DPG)
- Die DPG kann einmal jährlich an einen Studierenden einer Fachhochschule der Bundesrepublik Deutschland den Georg-Simon-Ohm-Preis verleihen. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag (1.500,- €).
- Der Georg-Simon-Ohm-Preis soll Studierenden der physikalischen Technik oder verwandter Studiengänge an Fachhochschulen durch öffentliche Auszeichnung einer hervorragenden, kürzlich abgeschlossenen Arbeit ermutigen, auf diese aufmerksam machen und so dem Ansporn des physikalisch-technischen Nachwuchses dienen.
- Die auszuzeichnende Arbeit muss grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich sein. Als Veröffentlichung dient in jedem Fall der Abdruck oder die Annahme zum Abdruck in einer Zeitschrift oder die Verfügbarkeit der Arbeit auf der Internetseite der Fachhochschule. Ob eine andere Art der Veröffentlichung anerkannt wird, entscheidet das Preiskomitee. Dem Komitee muss der volle Wortlaut der Arbeit schriftlich vorliegen.
- Es kann grundsätzlich nur eine Studentin bzw. ein Student mit diesem Preis ausgezeichnet werden. Ist für die Arbeit bereits eine Auszeichnung von einer anderen Gesellschaft oder dergleichen erfolgt, so soll der Preis nur in ganz besonderen Ausnahmefällen für diese Arbeit verliehen werden.
Ausführungsbestimmungen und Preiskomitee
Das Preiskomitee soll sieben DPG-Mitglieder umfassen, wobei der Fachbereichstag "Physikalische Technik" sowie der AIW durch mindestens jeweils eine Person vertreten sein sollen Das Preiskomitee wird vom Vorstandsrat gewählt.
Beschlossen vom Vorstandsrat in Dresden am 19. März 2000
- Änderung durch Beschluss des Vorstandsrates am 15. November 2003.
