Satzung für den Georg-Kerschensteiner-Preis der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e.V. (DPG)
Die DPG verleiht den Georg-Kerschensteiner-Preis für hervorragende Leistungen auf folgenden, der Vermittlung der Physik dienenden Gebieten:
- Lehre im Bereich Schule, Hochschule und Weiterbildung,
- Erforschung der Lehr- und Lernprozesse im Physikunterricht,
- Entwicklung und Erforschung neuer Konzepte und Medien für die Lehre und deren wissenschaftliche Evaluation.
Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag von 3.000,00 €.
Der Preis kann jährlich verliehen werden.
Das Preiskomitee setzt sich aus 6 Mitgliedern zusammen, die vom Vorstand vorgeschlagen werden, und die jeweils für vier Jahre vom Vorstandsrat gewählt werden.
Beschlossen vom Vorstandsrat der DPG in seiner Sitzung am 24. Februar 2008 in Berlin
