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Satzung des Gustav-Hertz-Preises (Physik-Preis) der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG) x)

  1. Die DPG kann einmal jährlich an eine bzw. einen oder mehrere jüngere Physikerinnen und Physiker den Gustav-Hertz-Preis (Physik-Preis) verleihen, der bei der Eröffnung der DPG-Frühjahrstagung überreicht wird. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag, der vom Vorstandsrat jährlich festgelegt wird.
  2. Der Gustav-Hertz-Preis (Physik-Preis) soll Physikerinnen und Physiker durch öffentliche Auszeichnung einer hervorragenden kürzlich abgeschlossenen Arbeit ermutigen, auf diese aufmerksam machen und so dem Ansporn des Nachwuchses dienen.
  3. Die auszuzeichnende Arbeit muss der Öffentlichkeit zugänglich sein. Als Veröffentlichung dient in jedem Fall der Abdruck oder die Annahme zum Abdruck in einer Zeitschrift (der evtl. erst in Kürze erfolgen kann). Ob eine andere Art der Veröffentlichung anerkannt wird, entscheidet das Preiskomitee; dem Komitee muss jedoch der volle Wortlaut der Arbeit vorliegen.
  4. Sind mehrere Autorinnen und Autoren an einer Arbeit beteiligt, so können sie den dieser Arbeit zuerkannten Preis gemeinsam erhalten. Ist eine Arbeit bereits von einer anderen Gesellschaft, Akademie oder dgl. ausgezeichnet worden, so soll der Preis nur in ganz besonderen Ausnahmefällen für diese Arbeit verliehen werden.

Ausführungsbestimmungen

  1. Als jüngere Physikerinnen und Physiker sind auch Physikerinnen und Physiker mit abgeschlossener Promotion zu verstehen, sofern sie zum Zeitpunkt des Vorschlags kein Angebot auf Lebensstellung als Hochschullehrer oder das Angebot einer leitenden Stellung in einem Forschungsinstitut oder in der Industrie erhalten haben.
  2. Die auszuzeichnende Arbeit soll einen gewissen Abschluss zeigen und eine neue Erkenntnis enthalten. Dabei soll "Erkenntnis" nicht allein im Sinne der Grundlagen verstanden werden, sondern es sollen auch Ergebnisse im Sinne der Anwendungen und der Praxis gewertet werden.
  3. Bei der Auszeichnung einer Arbeit, die von einer Arbeitsgruppe angefertigt wurde, sollen möglichst alle Mitglieder der Gruppe zu gleichen Teilen den Preis erhalten. Eine Ausnahme davon ist zulässig, wenn ein oder mehrere Mitglieder einer Gruppe einen die anderen weit überragenden Anteil an dem Zustandekommen der Arbeit haben.
  4. Über alle Zweifelsfragen entscheidet der Vorstandsrat der DPG.
  5. Diese Ausführungsbestimmungen wurden vom Vorstandsrat der DPG auf dessen Sitzung am 6.11.1982 bzw. am 1.4.1992 beschlossen.
    1. Änderung durch Beschluss des Vorstandsrates am 15. November 2003.
    x) Zusammengelegt 1992 aus dem Preis der DPG - Physikpreis - und dem Gustav-Hertz-Preis der Physikalischen Gesellschaft der DDR
 
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