Beendigung der Mitgliedschaft
Nach §9 (3) der Satzung der DPG können Sie Ihre Mitgliedschaft durch Austrittserklärung zum Ende eines Kalenderjahres beenden, falls die Erklärung spätestens bis 30. November des Kalenderjahres bei der Geschäftsstelle eingegangen ist. Die Kündigung muss schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) erfolgen.
Sie erhalten nach Eingang der Kündigung eine elektronische oder schriftliche Bestätigung mit Angabe des Austrittsdatums. Sollten Sie diese nicht innerhalb einer Woche erhalten, so melden Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle.
