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Grundsätze und Geschäftsordnung für die Führung und Nutzung des Magnus-Hauses

Angenommen durch Beschluß des Vorstandsrates am 19. November 1993,
1. Änderung durch Beschluß des Vorstandsrates am 12. November 1994.

Grundsätze

Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) betreibt das Magnus-Haus als wissenschaftliche Begegnungsstätte entsprechend ihren satzungsgemäßen Aufgaben. Bei den im Magnus-Haus durchzuführenden Veranstaltungen sollen insbesondere die folgenden Themenbereiche gepflegt werden:

  1. Die Behandlung von Problemen, zu deren Lösung Physiker beitragen können und die von allgemeiner Bedeutung für unsere Zivilisation sind. Dies geschieht im Sinne der besonderen Verantwortlichkeit der Wissenschaftler für die Gestaltung des gesamten menschlichen Lebens. Dabei soll auch der Dialog zwischen Wissenschaftlern und anderen Gruppen der Gesellschaft, insbesondere Vertretern aus Politik, Wirtschaft und der Öffentlichkeit gefördert werden. Dies schließt forschungs- und gesellschaftspolitische Themen ein mit dem Ziel einer besseren gegenseitigen Information und eines besseren gegenseitigen Verständnisses.
  2. Die Darstellung der physikalischen Wissenschaft und der Nachbardisziplinen sowie ihrer Möglichkeiten und ihrer Probleme für eine breitere Öffentlichkeit.
  3. Die Förderung der physikalischen Forschung und Lehre durch Intensivierung des Gedanken- und Erfahrungsaustausches zwischen Physikern im nationalen und internationalen Rahmen.
  4. Das interdisziplinäre Gespräch zwischen Physik und anderen wissenschaftlichen und technischen Bereichen.

Geschäftsordnung

Um diese Aufgaben zu erfüllen und um die bestimmungsmäßige Nutzung des Magnus-Hauses zu gewährleisten, werden ein Kuratorium, ein Wissenschaftlicher Beirat, ein Wissenschaftlicher Leiter und eine Geschäftsführung bestellt. Deren Aufgaben und Zusammenwirken sind im folgenden festgelegt:

1. Kuratorium

Das Kuratorium hat zur Aufgabe die ständige Beratung der DPG in der Nutzung des Magnus-Hauses entsprechend den oben genannten Grundsätzen sowie insbesondere die Anregung interdisziplinärer, wissenschaftspolitischer und allgemein kulturrelevanter Veranstaltungen. Das Kuratorium wird auf Vorschlag des Vorstandes vom Vorstandsrat der DPG berufen. Es hat bis zu 9 Mitglieder, worunter neben Wissenschaftlern auch Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens sein sollen. Dem Kuratorium gehört mindestens ein Mitglied des Vorstandsrates der DPG an. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt in der Regel 3 Jahre. Das Kuratorium wählt eines seiner Mitglieder zum Vorsitzenden.

2. Der Wissenschaftliche Beirat

Der Wissenschaftliche Beirat berät über das wissenschaftliche Veranstaltungsprogramm, er regt neue Programme und Vorhaben an und setzt gegebenenfalls Prioritäten bei der Programmgestaltung.

Der Wissenschaftliche Beirat hat bis zu 9 Mitglieder. Sie werden vom Vorstandsrat der DPG berufen. Ihre Amtszeit beträgt in der Regel 3 Jahre. Der Wissenschaftliche Beirat wählt eines seiner Mitglieder zum Vorsitzenden. Der Vorsitzende nimmt an den Beratungen des Kuratoriums als Gast teil.

3. Der Wissenschaftliche Leiter

Auf Vorschlag des Vorstands der DPG kann der Vorstandsrat einen ehrenamtlichen Wissenschaftlichen Leiter auf bestimmte Zeit für das Magnus-Haus bestellen. Dieser ist für das wissenschaftliche Programm im Magnus-Haus entsprechend den Empfehlungen von Kuratorium und Beirat verantwortlich. Er führt im Namen der DPG die Aufsicht über das Magnus-Haus. In seiner Arbeit wird er von der Geschäftsstelle unterstützt.

Der Wissenschaftliche Leiter nimmt ohne Stimmrecht an den Sitzungen von Kuratorium und Wissenschaftlichen Beirat teil. Er berichtet jährlich dem Vorstand und dem Vorstandsrat der DPG. Der Wissenschaftliche Leiter kann vom Vorstandsrat jederzeit abberufen werden.

4. Geschäftsführung

Die Haushaltsführung erfolgt entsprechend der DPG-Satzung. Verantwortlich ist der Hauptgeschäftsführer. Für die organisatorische Betreuung des Hauses und der Veranstaltungen kann er im Benehmen mit dem Vorstand der DPG und dem Wissenschaftlichen Leiter Mitarbeiter einstellen.

5. Allgemeine Bestimmungen

Bei der Bestellung der Mitglieder von Kuratorium und Wissenschaftlichem Beirat sind Berliner Persönlichkeiten angemessen zu berücksichtigen.

Der Präsident der DPG, ein für das Magnus-Haus zuständiges Vorstandsmitglied und der Hauptgeschäftsführer können an den Sitzungen von Kuratorium und Wissenschaftlichem Beirat als Gäste teilnehmen.

 
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