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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

I. Ziele

§ 1

Der Fachverband "Kurzzeitphysik" vereinigt Mitglieder der DPG, die auf den Gebieten der klassischen Kurzzeitphysik, der Hochleistungsimpulstechnik, der angewandten Laserphysik und anderen Gebieten der Kurzzeitphysik und deren Anwendungen arbeiten. Er fördert den engen fachlichen Kontakt auf diesem Gebieten, unter anderem im Rahmen der Jahrestagungen der DPG.

II. Mitglieder

§ 2

Mitglied des Fachverbandes kann jedes Mitglied der DPG werden mit aktivem Interesse an der Kurzzeitphysik, z.B. im Rahmen von Forschung, Anwendung oder Lehre.

III. Organe

§ 3

     Organe des Fachverbandes sind :
  1. die oder der Vorsitzende,
  2. die oder der stellvertretende Vorsitzende,
  3. die Mitgliederversammlung.
§ 4
  • Die oder der Vorsitzende steht dem Fachverband vor. Diese Person vertritt den Fachverband nach außen und leitet ihn. Sie leitet die Mitgliederversammlung und sorgt für die Ausführung ihrer Beschlüsse.
  • Diese Person wird von der Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung gewählt. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Sie beginnt im Anschluss an die Jahrestagungen der DPG des betreffenden Jahres (einschließlich der Jahrestagungen der anderen DPG-Fachverbände). Eine Wiederwahl ist möglich.
§ 5
  • Die oder der stellvertretende Vorsitzende berät die Person, die den Vorsitz führt, und vertritt sie nach außen und innen, wenn sie ihre Funktion nicht wahrnehmen kann. Die stellvertretende Person übernimmt Aufgaben, die die oder der Vorsitzende an sie delegiert.
  • Die oder der stellvertretende Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung gewählt. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Sie beginnt im Anschluss an die Jahrestagungen der DPG des betreffenden Jahres (einschließlich der Jahrestagungen der anderen DPG-Fachverbände). Eine Wiederwahl ist möglich.
§ 6
  • Die Mitgliederversammlung ist das geschäftsordnungsgebende Gremium des Fachverbandes. Die Mitglieder, die den Vorsitz bzw. den stellvertretenden Vorsitz innehaben, sind ihr gegenüber rechenschaftspflichtig.
  • Die Mitgliederversammlung tagt in der Regel jährlich, möglichst im Rahmen einer Jahrestagung der DPG.
  • Geschäftsordnungsänderungen werden von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen.

Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung anlässlich der DPG-Jahrestagung am 30. März 2009 in Greifswald in Kraft gesetzt.
 
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