Geschäftsordnung
Geschäftsordnung
I. Ziele
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§ 1
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Der
Fachverband "Kurzzeitphysik" vereinigt Mitglieder der DPG, die auf den
Gebieten der klassischen Kurzzeitphysik, der
Hochleistungsimpulstechnik, der angewandten Laserphysik und anderen
Gebieten der Kurzzeitphysik und deren Anwendungen arbeiten. Er
fördert den engen fachlichen Kontakt auf diesem Gebieten,
unter
anderem im Rahmen der Jahrestagungen der DPG.
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II. Mitglieder
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§ 2
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Mitglied des
Fachverbandes kann jedes Mitglied der DPG werden mit aktivem Interesse
an der Kurzzeitphysik, z.B. im Rahmen von Forschung, Anwendung oder
Lehre.
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III. Organe
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§ 3
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Organe des Fachverbandes sind :
- die oder der Vorsitzende,
- die oder der stellvertretende Vorsitzende,
- die Mitgliederversammlung.
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| § 4 |
- Die oder der Vorsitzende steht dem Fachverband vor.
Diese
Person vertritt den Fachverband nach außen und leitet ihn.
Sie
leitet die Mitgliederversammlung und sorgt für die
Ausführung
ihrer Beschlüsse.
- Diese Person wird von der Mitgliederversammlung in
geheimer
Abstimmung gewählt. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Sie
beginnt
im Anschluss an die Jahrestagungen der DPG des betreffenden Jahres
(einschließlich der Jahrestagungen der anderen
DPG-Fachverbände). Eine Wiederwahl ist möglich.
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| § 5 |
- Die oder der stellvertretende Vorsitzende
berät die
Person, die den Vorsitz führt, und vertritt sie nach
außen
und innen, wenn sie ihre Funktion nicht wahrnehmen kann. Die
stellvertretende Person übernimmt Aufgaben, die die oder der
Vorsitzende an sie delegiert.
- Die oder der stellvertretende Vorsitzende wird von
der
Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung gewählt. Die
Amtszeit
beträgt 2 Jahre. Sie beginnt im Anschluss an die
Jahrestagungen
der DPG des betreffenden Jahres (einschließlich der
Jahrestagungen der anderen DPG-Fachverbände). Eine Wiederwahl
ist
möglich.
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| § 6 |
- Die Mitgliederversammlung ist das
geschäftsordnungsgebende Gremium des Fachverbandes. Die
Mitglieder, die den Vorsitz bzw. den stellvertretenden Vorsitz
innehaben, sind ihr gegenüber rechenschaftspflichtig.
- Die Mitgliederversammlung tagt in der Regel
jährlich, möglichst im Rahmen einer Jahrestagung der
DPG.
- Geschäftsordnungsänderungen werden
von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen.
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Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung
anlässlich der DPG-Jahrestagung am 30. März 2009 in
Greifswald in Kraft gesetzt.