Geschäftsordung des Fachverbandes 510 der DPG
Gravitation und Relativitätstheorie
I. Ziele
- § 1
-
Der Fachverband Gravitation und Relativitätstheorie
vereinigt Mitglieder der DPG, die auf dem Gebiet der relativistischen
Gravitationstheorie und ihren Anwendungen, insbesondere in Astrophysik,
Elementarteilchentheorie, mathematischer Physik und Wissenschaftstheorie
arbeiten. Er fördert den engen fachlichen Kontakt auf diesem
Gebiet, unter anderem durch Ausrichtung nationaler und internationaler
Tagungen.
II. Mitglieder
- § 2
-
Mitglied des FV kann jedes Mitglied der DPG werden mit aktivem Forschungsinteresse
bzw. Lehrtätigkeit auf dem Gebiet von Gravitation und Relativitätstheorie.
III. Organe
- § 3
-
Organe des FV sind
(a) Vorsitzender,
(b) Beirat,
(c) Mitgliederversammlung
- § 4
-
1. Der Vorsitzende steht dem FV vor, vertritt ihn nach außen und
leitet ihn in Absprache mit dem Beirat. Er leitet die Sitzung der
Mitgliederversammlung und sorgt für die Ausführung ihrer
Beschlüsse.
2. Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in geheimer
Abstimmung mit einfacher Mehrheit gewählt. Seine Amtszeit beträgt
2 Jahre. Wiederwahl ist möglich, in unmittelbarer Aufeinanderfolge
allerdings nur zweimal.
- § 5
-
1. Der Beirat berät den Vorsitzenden in seinen Aufgaben und muss
von diesem in wichtigen Angelegenheiten (Tagungsprogramme, Stellungnahmen
des FV etc.) konsultiert werden.
2. Dem Beirat gehören neben dem Vorsitzenden 5 weitere Mitglieder
an. Er wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt.
Wiederwahl von Beiratsmitgliedern ist möglich. Dem Beirat können
auch Fachkollegen angehören, die nicht Mitglieder der FV sind, aber
Mitglieder der DPG bzw. anderer deutscher wissenschaftlicher Vereine,
höchstens jedoch zwei.
- § 6
-
1. Die Mitgliederversammlung ist das geschäftsordnungsgebende
Gremium des FV. Vorsitzender und Beirat sind ihr gegenüber rechenschaftspflichtig.
2. Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal in zwei Jahren,
möglichst im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der Gesamt-DPG
(Physikertag). Der Vorsitzende lädt rechtzeitig dazu ein.
3. Geschäftsordnungsänderungen werden von der Mitgliederversammlung
mit 2/3-Mehrheit beschlossen.
- § 7
-
Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung
anlässlich des Physikertages in Berlin (30.03. - 03.04.1992)
in Kraft gesetzt.
Last update: 16.6.1996
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